(1) Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrich... mehr lesen...
Differenzbesteuerung (1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder... mehr lesen...
(1) Ein Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet weder sein Unternehmen betreibt noch eine Betriebsstätte hat, kann auf Antrag für Umsätze gemäß § 3a Abs. 13, die im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt werden, abweichend von den allgemeinen Vorschriften, die nachstehende Sonderregelung in Anspruch nehm... mehr lesen...
(Anm.: Abs. 1 bis 3 aufgehoben durch Art. 4 Z 6a, BGBl. I Nr. 62/2018)(4) Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat, im Inland eine steuerpflichtige Leistung (ausgenommen die in § 3a Abs. 11a genannten Leis... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Wirksamkeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *). Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden;sie treten frühestens mit den betreffende... mehr lesen...
(1) Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Die Verfügungsmacht über den Gegenstand kann von dem Unternehmer selbst oder in dessen Auftrag durch einen Dritten verschafft ... mehr lesen...
(1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.Die Ausfuhrlieferungen (§ 7) und die Lohnveredlungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8);2.die Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 9);3. a)die Beförderungen von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderung... mehr lesen...
§ 11. (1) 1.Führt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Führt er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichtet, Rechnungen a... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtung gilt in den Fällen des § 11 Abs. 14 auch für Personen, die nicht Unternehmer sind.(2) Der Aufzeichnungspflicht ist genügt, wenn1.die vereinbarten, im... mehr lesen...
(1) Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung.Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklief... mehr lesen...
(1) Bei der Berechnung der Steuer ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 von der Summe der Umsätze auszugehen, für welche die Steuerschuld im Laufe eines Veranlagungszeitraumes entstanden ist. Dem ermittelten Betrag sind die nach § 11 Abs. 12 und 14, die nach § 16 Abs. 2 und die gemäß § 19 Ab... mehr lesen...
Änderung BGBl. Nr. 21/1995 (NR: GP XIX RV 26 AB 53 S. 12. BR: 4960 AB 4950 S. 593.)BGBl. Nr. 50/1995 (K über Idat)BGBl. Nr. 831/1995 (NR: GP XIX RV 370 AB 386 S. 57. BR: AB 5119 S. 606.)BGBl. Nr. 201/1996 (NR: GP XX RV 72 und Zu 72 AB 95 S. 16. BR: 5161, 5162, 5163, 5164 und 5165 AB 5166 S. ... mehr lesen...
(1) Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 79/2015 in Kraft:1.mit 1. Jänner 2017 die §§ 59 Abs. 1 dritter Satz und 67b Abs. 2;2.mit 1. Jänner 2019 die §§ 33 Abs. 1a, 1b und 3, 34 samt Überschrift, 41 Abs. 1 und 4 Z 3, 44 Abs. 2, 58 Abs. 1, 4 und 8, 59 Abs. 1 erster Satz, 60 Abs. ... mehr lesen...
(1) Die Wartezeit ist erfüllt, wenn am Stichtag (§ 223 Abs. 2) Versicherungsmonate im Sinne des § 235 Abs. 2 in folgender Mindestzahl vorliegen:1.für eine Leistung aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit sowie aus dem Versicherungsfall des Todesa)wenn der Stichtag vor Vollend... mehr lesen...
(1) Die Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters und die Invaliditätspension bestehen aus dem Steigerungsbetrag, bei Vorliegen einer Höherversicherung auch aus dem besonderen Steigerungsbetrag gemäß § 248 Abs. 1. Der Steigerungsbetrag ist ein Prozentsatz der Gesamtbemessungsgrundlage (§ ... mehr lesen...
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 1982, LGBl. Nr. 27, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/1987, außer Kraft.(3) Sofern Wahlverfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes stattgefunden haben, aufgrund ei... mehr lesen...
(1) Zum Gemeinderat wählbar sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen si... mehr lesen...
(1) Zur Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters sind alle Frauen und Männer wahlberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ... mehr lesen...
(1) Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist ermächtigt, folgende personenbezogene Daten, von natürlichen und juristischen Personen die Leistungen im Sinn des 3. Abschnitts erbringen, sowie von Adoptivwerbern und -werberinnen zur Eignungsbeurteilung und Aufsicht zu verarbeiten:1.hinsichtlich natürli... mehr lesen...
(1) Die §§ 22 Abs 2 und 60 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit 1. Juli 2017 in Kraft.(2) Die §§ 15 Abs 4, 21 Abs 3, 24 Abs 5, 30 Abs 5 und 6, 31 Abs 5, 40 Abs 2, 41 Abs 2, 48 Abs 3, 51 und 59 in der Fassung der Novelle LGBl Nr 15/2018 treten mit 1. März 2018 in Kraft. (3) § 41 ... mehr lesen...
(1) Das Finanzamt hat Unternehmern im Sinne des § 2, die im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, oder zur Inanspruchnahme der Sonderregelung gemäß Art. 25a eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen. Das Finanzamt hat Untern... mehr lesen...
(1) Folgende Unternehmer können auf Antrag für Umsätze gemäß § 3a Abs. 13, die in anderen Mitgliedstaaten ausgeführt werden, in denen sie weder ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben, abweichend von den allgemeinen Vorschriften, die nachstehende Sonderregelung in Anspruch nehmen... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer kann neben den in § 12 Abs. 1 Z 1 und 2 genannten Vorsteuerbeträgen folgende Beträge abziehen:1.Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen. Das gilt nicht für die sich auf Grund des Abs. 4 ergebende Steuer für den innergemeinschaftl... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:1.steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1;2.Lieferungen im Sinne des Art. 2;3.sonstige Leistungen, die gemäß Art. 3a Abs. 1 im Inland ausgeführt werden;4.Lieferungen, die gemäß Art. 3 Abs. 3 im Inland ausgeführt we... mehr lesen...
(1) Steuerfrei sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art. 7). Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass die betreffende Lieferung im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht.(2) Steuerfrei i... mehr lesen...
Vermittlungsleistungen (1) Die Beförderung eines Gegenstandes, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt und in dem Gebiete eines anderen Mitgliedstaates endet (innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes), für einen Nichtunternehmer im Sinne des § 3a Abs. 5 Z 3, wird an dem Ort a... mehr lesen...
(1) Als Lieferung gegen Entgelt gilt:1.Das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen einer nur vorübergehenden Verwendung, auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Inland eingefüh... mehr lesen...
Änderung (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Umsatzsteuergesetz 1994)Präambel/Promulgationsklausel InhaltsverzeichnisAnhang (Binnenmarkt) (Anm.: Binnenmarktregelung)Art. 1.Innergemeinschaftlicher ErwerbArt. 2.FahrzeugliefererArt. 3LieferungArt. 3a.Sonstige LeistungArt. 4.Bemessungsgrundlage... mehr lesen...