(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Katastrophenhilfegesetz, LGBl. 4450, außer Kraft.(2) Ein mit einer Rettungsorganisation abgeschlossener Vertrag gemäß § 1a NÖ Rettungsdienstgesetz, LGBl. 9430, gilt als Vereinbarung im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 2.(3) Der Bescheid vom 24. Juni 2008, ... mehr lesen...
(1) Die Sicherheitsbehörden haben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bei der Vollziehung dieses Gesetzes mitzuwirken.(2) Die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Unbeteiligte wegzuweisen, die durch ihre Anwesenheit im Katastrophengebiet die... mehr lesen...
(1) Die Gemeinden, die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landesregierung haben für ihren Zuständigkeitsbereich Katastrophenschutzpläne zu erstellen. Diese haben jedenfalls zu enthalten:1.eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der für den Katastrophenschutz bedeutsamen top... mehr lesen...
NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016)StF: LGBl. Nr. 70/2016[CELEX-Nr. 32006L0021, 32012L0018] Änderung LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: InhaltsverzeichnisI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel... mehr lesen...
NÖ Tierzuchtgesetz 2008 (NÖ TZG 2008) (NÖ TZG 2008) Fundstelle seit 17.08.2020 weggefallen. mehr lesen...
NÖ landwirtschaftliches Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz (NÖ FS) Fundstelle seit 07.09.2023 weggefallen. mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat dem Landtag jährlich bis längstens 15. Oktober einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich zu erstatten. Dieser Bericht hat eine Zusammenstellung aller auf Grund dieses Gesetzes im Vorjahr durchgeführten För... mehr lesen...
NÖ LandwirtschaftsgesetzStF: LGBl. 6100-0 Änderung LGBl. 6100-1LGBl. 6100-2LGBl. 6100-3LGBl. 6100-4LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Die nach den Bestimmungen des § 8 verfaßte Wählerliste ist binnen einer Woche nach Ablauf der im § 8 Abs. 1 bestimmten Frist während fünf Werktagen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Für die Einsichtnahme sind an jedem Tag mindestens vier Stunden zu bestimmen. Die Auflegung ... mehr lesen...
NÖ Jagdausschuß-WahlordnungStF: LGBl. 6501-0 (WV) Änderung LGBl. 6501-1LGBl. 6501-2LGBl. 6501-3LGBl. 6501-4 (DFB)LGBl. 6501-5LGBl. 6501-6LGBl. 6501-7LGBl. 6501-8LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: mehr lesen...
NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978 (NÖ KPSG) Fundstelle seit 14.12.2019 weggefallen. mehr lesen...
NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung (NÖ LWKW) Fundstelle seit 23.10.2019 weggefallen. mehr lesen...