§ 29 NÖ JW § 29

NÖ Jagdausschuß-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.

(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.05.2018

(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Verordnung, betreffend die Wahlordnung für die Wahl des Jagdausschusses, LGBl.Nr. 56/1950, außer Kraft.

(2) § 9 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

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