Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 08.01.2025

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Berufsjägerprüfungsgesetz (BJPG) aktualisiert


§ 7 BJPG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Neufassung des § 5 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Neufassung des Paragraph 5, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2Die Änderung der §§ 1 und 2, die Einfügung ... mehr lesen...


§ 5 BJPG Prüfungsablauf und –gebühr

(1)Absatz einsDie Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung ist öffentlich.(2)Absatz 2Die Landesregierung wird ermächtigt, die Prüfungsgebühr bis zu einem Betrage von EUR 15,– festzusetzen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 77/2008Anme... mehr lesen...


§ 2 BJPG Prüfungszulassung

Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:1.Ziffer einsVollendung des 18. Lebensjahres,2.Ziffer 2körperliche und geistige Eignung,3.Ziffer 3Zuverlässigkeit und4.Ziffer 4ordnungsgemäßer Abschluss der Berufsjägerausbildung entsprechend der von der Steirischen... mehr lesen...


§ 1 BJPG Voraussetzungen für die Berufsausübung

(1)Absatz einsPersonen, welche als Berufsjäger tätig werden sollen, haben sich zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der Berufsjägerprüfung zu unterziehen. Nach positiver Ablegung der Prüfung steht ihnen das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Berufsjäger“ zu.(2)Absatz 2Für die Bestätig... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.01.25
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