(1)Absatz eins§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen.Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 462 aus 2002, ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuw... mehr lesen...
Paragraph eins, Wird die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 21 Abs. 1 UStG 1994) errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet oder ergibt sich für einen Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung, so entfällt für Unternehmer, deren Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft:In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 107 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft:1.Ziffer eins§ 9 Abs 1 mit 1. Jänner 2015;Paragraph 9, Absatz eins, mit 1. Jänner 2015;2.Ziffer 2§ 9 Abs 2 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde hat an die von ihr gemäß § 2 Abs 2 vertraglich verpflichtete Rettungsorganisation jährlich einen Rettungsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt je Einwohner der Gemeinde:Die Gemeinde hat an die von ihr gemäß Paragraph 2, Absatz 2, vertraglich verpflichtete Rettungsorgani... mehr lesen...