Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 13.12.2024

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) aktualisiert


§ 4a StBHG-RSVO Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Änderung der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 182/2013 tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.Die Änderung der Paragraphen eins,, 2 und 3 Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 182 aus 2013, tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassu... mehr lesen...


§ 3 StBHG-RSVO Vertretbarer Wohnungsaufwand

(1)Absatz einsDer Richtwert für den vertretbaren Wohnungsaufwand beträgt 370 Euro. Diesen erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte.(2)Absatz 2Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft erhalten die Unterstützung gemäß Abs. 1 entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsaufwand.Unterstützte in... mehr lesen...


§ 2 StBHG-RSVO Energiekosten

In den Monaten Februar und August erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte zur Abdeckung der Energiekosten einen Betrag in der Höhe von 70 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 182/2013, LGBl. Nr. 136/2014, LGBl. Nr. 97/2018, LGBl. Nr. 106/2019, LGBl. Nr. 94/2020, LGBl. Nr. 114/20... mehr lesen...


§ 1 StBHG-RSVO Lebensunterhalt

(1)Absatz einsDie Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:1.Ziffer eins2.Ziffer 2alleinstehend Unterstützte gemäß Z 1, die Familienbeihilfe beziehenalleinstehend Unterstützte gemäß Ziffer eins,, die Familienbeihilfe beziehen616 Euro3.Ziffer 3Hauptunterstützte oder Unterstützte i... mehr lesen...


Aktualisiert am 13.12.24
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