(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 2.100,-- zu bestrafen, wer1.Ziffer einsTagesbetreuung ohne Bewilligung anbietet oder ausübt,2.Ziffer 2die Vermittlung zur unbefugten Tagesbetreuung anbietet oder ausübt,3.Ziffer 3den die Aufsicht gemäß § 7 au... mehr lesen...