(1)Absatz einsDieses Gesetzes tritt mit dem der Kundmachung dieses Gesetzes zweitfolgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Heizungsanlagengesetz – K-HeizG, LGBl. Nr. 63/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2013, außer Kraft... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht, wer die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1, 9 Abs. 2, 11 Abs. 3, 12 bis 15, 18, 34 Abs. 2, 36 Abs. 3, 38 Abs. 1 und 2 und 39 Abs. 2 übertritt.Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer die Bestimmungen der Paragraphen eins, Absatz eins,, 4 Absatz... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:a)Litera adie Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 16 vom 23. 1. 2004, S 44 in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parla... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Aufzugsgesetz, LGBl Nr 32/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 111/1994, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Aufzugsges... mehr lesen...