Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 25.12.2023

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1 Paragraf zu Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) aktualisiert


§ 7 AusfFG

(1)Absatz einsDas Haftungsentgelt sowie alle Eingänge zu Schadenszahlungen sind vom Bevollmächtigten des Bundes (§ 5 Abs. 1) zu vereinnahmen und laufend auf einem Konto des Bundes gut zu schreiben, das beim Bevollmächtigten des Bundes einzurichten ist. Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, die ihm ... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.12.23
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