Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 16.03.2023

Gesetze 1-6 von 6

6 Paragrafen zu Frequenznutzungsverordnung 2013 (FNV 2013) aktualisiert


Anl. 3 FNV 2013

(Anlage 3 als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2 FNV 2013

(Anlage 2 als PDF dokumentiert) mehr lesen...


Anl. 1 FNV 2013

(Anlage 1 als PDF dokumentiert) mehr lesen...


§ 10 FNV 2013 Verweisungen

In dieser Verordnung bezieht sich die Verweisung auf mehr lesen...


§ 11 FNV 2013 EU-Notifikation

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (kodifizierter Text), ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015 S. 1, notifiziert ... mehr lesen...


§ 2 FNV 2013 Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsIn dieser Verordnung bezeichnet der Begriff1.Ziffer eins„Funkdienst“ (Radiocommunication Service) einen Dienst, der die Übermittlung, die Aussendung und/oder den Empfang von Funkwellen für bestimmte Zwecke des Fernmeldeverkehrs umfasst; falls nichts Gegenteiliges angegeben ist, bezi... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.03.23

1 Paragraf zu Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 (LBPG 2002) aktualisiert


Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 (LBPG 2002) Fundstelle

LGBl. Nr. 32/2003 (XVIII. Gp. RV 494 AB 512)LGBl. Nr. 35/2005 (XVIII. Gp. RV 949 AB 981)LGBl. Nr. 25/2006 (XIX. Gp. RV 79 AB 85)LGBl. Nr. 4/2008 (XIX. Gp. RV 587 AB 635)LGBl. Nr. 86/2008 (XIX. Gp. RV 886 AB 918)LGBl. Nr. 78/2009 (XIX. Gp. RV 1199 AB 1245)LGBl. Nr. 66/2010 (XX. Gp. RV 13 AB 33)LG... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.03.23

6 Paragrafen zu Burgenländisches Gemeindebezügegesetz (Bgld. GBG) aktualisiert


§ 17 Bgld. GBG

Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gebührt ein Bezug in der Höhe von 39,63% des Ausgangsbetrags gemäß § 2. mehr lesen...


§ 11 Bgld. GBG

Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gebührt ein Bezug in der Höhe von 80,15% des Ausgangsbetrags gemäß § 2. mehr lesen...


§ 10 Bgld. GBG

Der Ortsvorsteherin oder dem Ortsvorsteher gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:in Ortsverwaltungsteilen bis 350 Einwohnerinnen oder Einwohner 3,57% mehr lesen...


§ 6 Bgld. GBG

Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gebührt ein Bezug in der Höhe des nachstehenden Prozentsatzes des Ausgangsbetrages gemäß § 2:in Gemeinden bis 500 Einwohnerinnen oder Einwohner 27,76% mehr lesen...


Aktualisiert am 16.03.23

5 Paragrafen zu Burgenländisches Landesbezügegesetz (Bgld. LBG) aktualisiert


§ 3 Bgld. LBG

1.den Landeshauptmann178,73%2.den Landeshauptmannstellvertreter169,23%3.ein Mitglied der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter ist159,73%4.den Präsidenten des Landtages (wenn kein weiterer Berufmit Erwerbsabsicht ausgeübt wird)131,24%5.einen Klubobmann im L... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.03.23

19 Paragrafen zu Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG (K-KBBG) aktualisiert


§ 51c K-KBBG

Wird der Betrieb einer Kinderbildungs- oder -betreuungseinrichtung oder einer Kindertagesstätte aufgrund von Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz eingeschränkt oder vollständig oder teilweise geschlossen, gelten für die Zeit der Maßnahme folgende abweichen... mehr lesen...


§ 49 K-KBBG

Für Tagesmütter und für Tagesväter gelten die Bestimmungen der § 2 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 zweiter und dritter Satz, § 2a, § 4, § 5 Abs. 1, § 9, § 12, § 15 Abs. 2, § 18, § 19 und § 42c Abs. 1 und Abs. 2 sinngemäß. mehr lesen...


§ 48 K-KBBG

Die Landesregierung hat unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen dieses Abschnitts und gemäß dem Leitfaden nach Art. 2 Z 6 lit. e der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, LGBl. Nr. 85/2022, dur... mehr lesen...


§ 43 K-KBBG

Tagesmütter und Tagesväter haben die Aufgabe, die auf die Entwicklung des Kindes abgestimmte Erziehung, Bildung und Betreuung sowie das Kindeswohl sicherzustellen und die ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich und kompetent in ihrer Gesamtentwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. mehr lesen...


Aktualisiert am 16.03.23
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