Anl. 2 FNV 2013

Frequenznutzungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.03.2023 bis 31.12.9999

(Anlage 2 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 397/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

10. Die die Frequenzbereiche 162,0375-223 MHz, 430-440 MHz, 862-942 MHz, 1427-1452 MHz, 1492-1518 MHz, 2200-2690 MHz, 2700-4800 MHz, 5000-9000 MHz, 24,25-27,5 GHz, 59,3-64 GHz und 66-71 GHz betreffenden Einträge der Anlage 2 zur Frequenznutzungsverordnung lauten wie aus der Anlage 2 hervorgeht.)

Stand vor dem 13.03.2023

In Kraft vom 13.12.2019 bis 13.03.2023

(Anlage 2 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 397/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

10. Die die Frequenzbereiche 162,0375-223 MHz, 430-440 MHz, 862-942 MHz, 1427-1452 MHz, 1492-1518 MHz, 2200-2690 MHz, 2700-4800 MHz, 5000-9000 MHz, 24,25-27,5 GHz, 59,3-64 GHz und 66-71 GHz betreffenden Einträge der Anlage 2 zur Frequenznutzungsverordnung lauten wie aus der Anlage 2 hervorgeht.)

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