§ 22 Bgld. HK 1963 (weggefallen)

Burgenländisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1963

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.1994 bis 31.12.9999
§ 22 Bgld. HK 1963 seit 28.02.1994 weggefallen.

Stand vor dem 09.03.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 09.03.2023
§ 22 Bgld. HK 1963 seit 28.02.1994 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten