Eine Verweisung in diesem Landesverfassungsgesetz auf eines der nachstehend angeführten Landesgesetze ist als Verweisung auf die nachstehend angeführte Fassung zu verstehen:1. mehr lesen...
Ziel dieses Gesetzes ist es, Schulerhalter bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) und Gemeinden bei der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu unterstützen. mehr lesen...
LGBl Nr 35/2011LGBl Nr 73/2012LGBl Nr 10/2019LGBl Nr 74/2019LGBl Nr 18/2022LGBl Nr 9/20231. Abschnitt – Allgemeine Bestimmungen§ 1 Ziel des Gesetzes§ 2 Einrichtung des Kärntner Bildungsbaufonds§ 3 Aufgaben des Fonds§ 4 Begriffsbestimmungen2. Abschnitt – Grundsätze der Förderung§ 5 Arten und Höhe... mehr lesen...
(1) Die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol stehenden Bediensteten des Dienst- und des Ruhestandes (Beamte) – mit Ausnahme der Landeslehrer (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes ), und der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer (§ 1 des Land- und forstwirtsc... mehr lesen...