darf eine Widmung Grünland-Photovoltaikanlage von insgesamt mehr als 2 ha bis zum Inkrafttreten des überörtlichen Raumordnungsprogrammes erfolgen. Widmungsverfahren, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung gemäß § 20 Abs. 3c bereits zur allgemeinen Einsicht aufgelegt waren, werden ... mehr lesen...
Sofern es insbesondere zur Umsetzung der Ziele des örtlichen Raumordnungsprogramms, zum Schutz des Ortsbilds, auf Grund einer eingeschränkten Verkehrserschließung, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten oder auf Grund von Naturgefahren, die weder den Bestand noch die Benutzbarkeit des Gebäudes gef... mehr lesen...
LGBl. Nr. 63/2016LGBl. Nr. 35/2017LGBl. Nr. 65/2017LGBl. Nr. 71/2018[CELEX-Nr. 32015L0996]LGBl. Nr. 65/2020LGBl. Nr. 97/2020[CELEX-Nr. 32015L0996]LGBl. Nr. 99/2022Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2022 beschlossen:InhaltsverzeichnisI. AbschnittAllgemeines§ 1Begriffe und Leitzie... mehr lesen...
Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten, mit Ausnahme der §§ 9, 14 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 und 5, 17, 18, 22, 24, 25, 29 und 30, sofern im Folgenden nichts anderes geregelt ist, sinngemäß auch für Privatkindergärten. mehr lesen...
Der Kindergartenerhalter hat für die Anwesenheit von Kindern vor 7.00 Uhr und nach 13.00 Uhr sowie für die Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und die Verabreichung von Mahlzeiten einen höchstens kostendeckenden Beitrag von den Eltern (Erziehungsberechtigten) einzuheben, wobei auf die finan... mehr lesen...
(1) Der Kindergartenerhalter hat den Kindergarten in Gruppen zu gliedern. Ein Kindergarten darf nicht mehr als 4 Gruppen haben. Mit Genehmigung der Landesregierung kann ein Kindergarten auf bis zu 8 Gruppen erweitert werden.(2) Die Mindestzahl der Kinder in einer allgemeinen Kindergartengruppe be... mehr lesen...
Wer entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes oder der dazu erlassenen Verordnungen Tagesbetreuungseinrichtungen betreibt bzw. seine Dienste als Tagesmutter/-vater anbietet oder ausübt, begeht, wenn die Tat nicht nach anderen Gesetzesvorschriften zu bestrafen ist, eine Verwaltungsübertretung und ... mehr lesen...
LGBl. 5065-1LGBl. 5065-2LGBl. 5065-3LGBl. Nr. 38/2016[CELEX-Nr.: 32005L0036, 32003L0109, 32004L0038, 32009L0050, 32011L0098, 32011L0051, 32011L0093, 32011L0095, 32013L0025, 32013L0055]LGBl. Nr. 23/2018LGBl. Nr. 43/2018LGBl. Nr. 16/2019LGBl. Nr. 11/2021LGBl. Nr. 97/2022 mehr lesen...
LGBl. 3700-1LGBl. 3700-2LGBl. 3700-3LGBl. 3700-4LGBl. 3700-5 (DFB)LGBl. 3700-6LGBl. 3700-7LGBl. 3700-8LGBl. Nr. 17/2015LGBl. Nr. 2/2021LGBl. Nr. 70/2022LGBl. Nr. 101/2022 mehr lesen...
LGBl. 2060-1[CELEX.Nr. 31997L0080]LGBl. 2060-2[CELEX.Nr. 32000L0043, 32000L0078]LGBl. 2060-3[CELEX.Nr. 32002L0073]LGBl. 2060-4LGBl. 2060-5[CELEX.Nr. 32006L0054]LGBl. 2060-6LGBl. Nr. 34/2020LGBl. Nr. 98/2022 mehr lesen...
Dienstzweig:Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse:25 FürsorgefachdienstDie erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den Fürsorgefachdienst oder an Stelle der vorgeschriebenen Verwendung und der vorstehenden angeführten Erfordernisse die erfolgreiche Absolvierung einer Fachschule für Sozial... mehr lesen...