Gesetzesaktualisierungen

4 Gesetze aktualisiert am 28.11.2021

Gesetze 1-4 von 4

1 Paragraf zu Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010) (K-PG 2010) aktualisiert


§ 40 K-PG 2010

(1)      Die Landesregierung wird ermächtigt, die nach diesem Gesetz gebührenden wiederkehrenden Leistungen, mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungszulage, entsprechend den folgenden Bestimmungen mit Verordnung zu erhöhen.(2) Die Erhöhung nach Abs. 1 hat entsprechend den folgenden Bestim... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.11.21

2 Paragrafen zu Kärntner Landes-Personalvertretungsgesetz - K-LPVG (K-LPVG) aktualisiert


§ 27 K-LPVG

(1) Den Sach- und Personalaufwand, den die Organe der Personalvertretung zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, trägt das Land. Den Organen der Personalvertretung sind erforderlichenfalls bei den Dienststellen entsprechende Räumlichkeiten samt Einrichtung zur Verfügung zu stellen... mehr lesen...


§ 24 K-LPVG

(1) Die Personalvertreter sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt und aus diesem Grunde insbesondere auch in dienstrechtlicher Hinsicht nicht benachteiligt werden. Die Personalvertreter haben ihre Tätigkeit möglichs... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.11.21

2 Paragrafen zu NÖ Landesstraßenverzeichnis (NÖ LSV) aktualisiert


§ 1 NÖ LSV

1. Landesstraßen BB 1 Wiener StraßeLandesgrenze Wien/Niederösterreich - Purkersdorf - St. Pölten - Melk - Amstetten - Landesgrenze Niederösterreich/OberösterreichLänge in km: 152Umlegung des Teilstückes von km 42,847 bis km 43,657Umlegung des Teilstückes von km 74,240 bis km 77,348Umlegung des Te... mehr lesen...


NÖ Landesstraßenverzeichnis (NÖ LSV) Fundstelle

8500/99-18500/99-28500/99-38500/99-48500/99-58500/99-6LGBl. Nr. 59/2016LGBl. Nr. 37/2020LGBl. Nr. 73/2021 mehr lesen...


Aktualisiert am 28.11.21

1 Paragraf zu Steiermärkische Seveso-Betriebe Verordnung – StSBVO (StSBVO) aktualisiert


§ 11 StSBVO

(1) Die Betriebsinhaberin/Der Betriebsinhaber hat der Öffentlichkeit folgende Informationen ständig im Internet zugänglich zu machen: 1.Für alle Betriebe:a.Name oder Firma der Inhaberin/des Inhabers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebs,b.Bestätigung, dass der Betrieb dem Stmk. S... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.11.21
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