(1) Natürliche und juristische Personen, die durch eine Schädigung geschützter Arten oder natürlicher Lebensräume (Umweltschaden)1.in ihrer Gesundheit geschädigt oder in ihrem Eigentum oder sonstigen Rechten an einer betroffenen Liegenschaft – nicht jedoch durch bloße Minderung des Verkehrswertes... mehr lesen...
Übersichtsplan19 Zwettl20 Gföhl21 Horn36 Ottenschlag37 Mautern an der Donau38 Krems an der Donau39 Tulln54 Melk55 Ober-Grafendorf56 St. Pölten57 Neulengbach72 Mariazell73 Türnitz74 Hohenberg75 Puchberg am Schneeberg(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...