(1) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:a)Gemeinsame Lehrplanbestimmungen für die Fachberufsschulen (Anlage 1/0);b)Lehrplan der Fachberufsschule für Gartenbau (Anlage 1/1);c)Lehrplan der F... mehr lesen...
(2) Die Finanzkraft einer Gemeinde wird, mit Ausnahme des Betrages nach lit. a, unter Heranziehung der Beträge der Finanzierungsrechnung des zweitvorangegangenen Jahres ermittelt; der Betrag nach lit. a ist auf Basis jener Grundsteuermessbeträge zu berechnen, welche am 1. Jänner des zweitvorangeg... mehr lesen...