Der zeitliche Geltungsbereich der §§ 2, 3 und 4 des Tiroler COVID-19-Gesetzes beginnt mit 15. März 2020 und endet mit dem Ablauf des 31. Mai 2020. mehr lesen...
§ 2 V-COVID-19_KA-AVO seit 31.12.2020 weggefallen. mehr lesen...
§ 1 V-COVID-19_KA-AVO seit 31.12.2020 weggefallen. mehr lesen...
„(4) Bei außergewöhnlichen Ereignissen (zB Katastrophen, sanitätsbehördlichen Einschränkungen des täglichen Lebens und dergleichen) ist bei Zustimmung aller Gemeinderatsparteien die Abhaltung einer Sitzung des Gemeinderats und des Stadtsenats im Rahmen von Videokonferenzen möglich. Darauf ist in ... mehr lesen...
„(4) Bei außergewöhnlichen Ereignissen (zB Katastrophen, sanitätsbehördlichen Einschränkungen des täglichen Lebens und dergleichen) ist bei Zustimmung aller Gemeinderatsparteien die Abhaltung einer Sitzung des Gemeinderats und des Stadtsenats im Rahmen von Videokonferenzen möglich. Darauf ist in ... mehr lesen...
„(4) Bei außergewöhnlichen Ereignissen (zB Katastrophen, sanitätsbehördlichen Einschränkungen des täglichen Lebens und dergleichen) ist bei Zustimmung aller Gemeinderatsparteien die Abhaltung einer Sitzung des Gemeinderats und des Gemeindevorstands im Rahmen von Videokonferenzen möglich. Darauf i... mehr lesen...
Artikel 1Änderung der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003Artikel 2Änderung des Eisenstädter Stadtrechts 2003Artikel 3Änderung des Ruster Stadtrechts 2003 mehr lesen...