(1) Die Landesregierung hat dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich in der seit dem letzten Bericht vergangenen Zeit zu erstatten. Der Bericht ist bis spätestens 31. Oktober des dem Berichtszeitraum folgen... mehr lesen...
(1) Zur Überprüfung der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung der Landwirtschaftskammer ist von der Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Funktionsperiode ein Kontrollausschuß zu wählen. Der Kontro... mehr lesen...