(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten am 1. Juni 2005 in Kraft.(2) Die Richtlinien (§ 7) und die Geschäftsordnung des Wohnungsförderungsbeirats (§ 8 Abs. 5) dürfen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht früher als dieses Gesetz in Kraft gesetzt werden... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung ist berechtigt,-die zur Ermittlung der Förderungsvoraussetzungen und zur Abwicklung der Förderung maßgeblichen personenbezogenen Daten und personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, insbesondere nach den §§ 7, 7a und 11, und-die zur Überprüfung der vertragsgemäßen Verw... mehr lesen...
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005StF: LGBl. 8304-0 Änderung LGBl. 8304-1 (DFB)LGBl. 8304-2LGBl. 8304-3LGBl. Nr. 105/2016LGBl. Nr. 23/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen: InhaltsverzeichnisAbschnitt IAllgemeine Bestimmungen... mehr lesen...
Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding (NÖ LKH) Fundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. mehr lesen...
(1) § 25 Abs. 2 und § 37 Abs. 3 sind auch auf Personen anzuwenden, die am 1. Jänner 2015 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Gesetz haben.(2) § 47 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. mehr lesen...
(1) Einen Anspruch auf Ruhebezug nach diesem Gesetz können nur mehr Personen erwerben, die mit Ablauf des 31. Dezember 19971.zehn Jahre an ruhebezugsfähiger Gesamtzeit im Sinne der §§ 19 und 20 oder2.vier Jahre an ruhebezugsfähiger Funktionsdauer im Sinne der §§ 28 und 29aufweisen.(2) Die Vorauss... mehr lesen...
NÖ BezügegesetzStF: LGBl. 0030-0 Änderung LGBl. 0030-1LGBl. 0030-2LGBl. 0030-3LGBl. 0030-4LGBl. 0030-5LGBl. 0030-6LGBl. 0030-7LGBl. 0030-8LGBl. 0030-9LGBl. 0030-10LGBl. 0030-11LGBl. 0030-12LGBl. 0030-13LGBl. 0030-14LGBl. 0030-15LGBl. 0030-16LGBl. 0030-17LGBl. 0030-18LGBl. 0030-19LGBl. 003... mehr lesen...