Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 22.07.2026

Gesetze 11-11 von 11

1 Paragraf zu Wiener Stadtverfassung (WStV) aktualisiert


§ 45 WStV

(1)Absatz eins,Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich.(2)Absatz 2,Zu einem gültigen Beschluss des Stadtsenates ist die unbedingte Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. mehr lesen...


Aktualisiert am 22.07.26
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