Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 22.07.2026

Gesetze 11-11 von 11

1 Paragraf zu Wiener Stadtverfassung (WStV) aktualisiert


§ 45 WStV § 45

(1) Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich.(2) Zu einem gültigen Beschluß des Stadtsenates ist die unbedingte Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. mehr lesen...


Aktualisiert am 22.07.26
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