(1)Absatz einsDie Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen hat in Gruppen zu erfolgen.(2)Absatz 2Die Zahl der Kinder in einer Gruppe darf die folgenden Zahlen nicht überschreiten:a)Litera ain einem allgemeinen Kindergarten:1.Ziffer einsin den Kin... mehr lesen...
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.Artikel X(LGBl Nr 96/2024)Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 96 aus 2024,)Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsbestimmungen(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft, soweit... mehr lesen...
(LGBl Nr 91/2023)Landesgesetzblatt Nr 91 aus 2023,)Es treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 3 am 31. Dezember 2023;Art. römisch eins Ziffer 3, am 31. Dezember 2023;2.Ziffer 2die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes an dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten.Artikel X(LGBl Nr 96... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in § 1 bezeichneten Organe gilt das Pensionskassenvorsorgegesetz (PKVG), BGBl I Nr 64/1997, sinngemäß nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.Für die freiwillige Pensionskassenvorsorge der in Paragraph eins, bezeichneten Organe gilt das... mehr lesen...
(LGBl Nr 9/2023)Inkrafttretens- und ÜbergangsbestimmungenLandesgesetzblatt Nr 9 aus 2023,)Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen(1)Absatz einsArt. II bis VI treten, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt, mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Art. römisch II bis römis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Agrarbehörde hat die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung zu veranlassen. Diese kann in den landschaftspflegerischen Begleitplan integriert werden und hat folgende Angaben zu enthalten:1.Ziffer einseine Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbes... mehr lesen...