(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 3 mit 1. Jänner 1963 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 3, mit 1. Jänner 1963 in Kraft.(2)Absatz 2§ 3 tritt mit 1. September 1966 in Kraft.Paragraph 3, tritt mit 1. September 1966 in Kraft.(3)Absatz 3Die folgend... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch den Schüler bzw. in den Fällen der §§ 11, 13 und 22 Abs. 4 für die Ablegung der dort vorges... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht haben die Leiterinnen und Leiter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 1 und 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 – BilDOkG 2020, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Wege des Datenverbundes der Schulen ... mehr lesen...