Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 09.08.2024

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3 Paragrafen zu Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) aktualisiert


§ 30 SchPflG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 3 mit 1. Jänner 1963 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 3, mit 1. Jänner 1963 in Kraft.(2)Absatz 2§ 3 tritt mit 1. September 1966 in Kraft.Paragraph 3, tritt mit 1. September 1966 in Kraft.(3)Absatz 3Die folgend... mehr lesen...


§ 24 SchPflG Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht und Strafbestimmungen

(1)Absatz einsDie Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch den Schüler bzw. in den Fällen der §§ 11, 13 und 22 Abs. 4 für die Ablegung der dort vorges... mehr lesen...


§ 16 SchPflG Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht

(1)Absatz einsZur Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht haben die Leiterinnen und Leiter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Z 1 und 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 – BilDOkG 2020, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im Wege des Datenverbundes der Schulen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.08.24
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