(1)Absatz einsDer Sitz der allgemeinen Arbeitsinspektorate befindet sich:für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;für den 11. Aufsicht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. April 1993 in Kraft.(2)Absatz 2Die Ausführungen in § 1 zum 4. und 5. Aufsichtsbezirk in der Fassung BGBl. Nr. 693/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.Die Ausführungen in Paragraph eins, zum 4. und 5. Aufsichtsbezirk in der Fassung Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...