Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 24.03.2023

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) aktualisiert


§ 29 HeizKG Schluß- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 26, der mit 30. Dezember 1992 in Kraft tritt, und des § 27 Z 2, dessen Inkrafttreten sich nach seiner Z 3 richtet, mit 1. Oktober 1992 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 26,, der mit 30. Dezember 1992 in Kraft t... mehr lesen...


§ 18 HeizKG Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)

(1)Absatz einsJedem Abnehmer ist eine Information zu übersenden, die in übersichtlicher Form mindestens zu enthalten hat:1.Ziffer einsden Beginn und das Ende der Abrechnungsperiode,1a.Ziffer eins adie geltenden tatsächlichen Preise der Energieträger bis zum Stichtag des Zeitpunktes der Ablesung, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.03.23
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