(Anm.: Abs. 3 durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 31, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) mehr lesen...
(Anm.: Abs. 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/2009)(____________________Anm. 1: Die Vereinbarung tritt mit 1.1.2020 in Kraft, vgl. BGBl. I Nr. 106/2019.) mehr lesen...
(Anm.: Abs. 3 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 20, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt) mehr lesen...
(Anm.: Abs. 6 aufgehoben durch Art. 6 Z 39, BGBl. I Nr. 104/2018)(__________________Anm. 1: Die Kundmachung erfolgte am 30.5.2018 mit BGBl. I Nr. 33/2018.Anm. 2: Die Kundmachung erfolgte am 28.5.2019 mit BGBl. II Nr. 140/2019.) mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Anzeigemodul ermöglicht Empfängern online die Anzeige der das Dokument beschreibenden Daten von zur Abholung für sie bereitgehaltenen Dokumenten, die Verständigung darüber sowie die Abholung dieser Dokumente.(2)Absatz 2Der Betreiber des Anzeigemoduls ist gesetzlicher Auftragsver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie zustellende Behörde oder in ihrem Auftrag ein Zustellsystem gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 bis 3 hat durch elektronische Abfrage des Teilnehmerverzeichnisses zu ermitteln, ob der EmpfängerDie zustellende Behörde oder in ihrem Auftrag ein Zustellsystem gemäß Paragraph 28, Absatz 3, Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit die für das Verfahren geltenden Vorschriften nicht anderes bestimmen, ist eine elektronische Zustellung nach den Bestimmungen dieses Abschnitts vorzunehmen.(2)Absatz 2Die elektronische Zustellung der ordentlichen Gerichte richtet sich nach den §§ 89a ff des Gerichtsorganisati... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie auf Grund dieses Bundesgesetzes erbrachten Geldleistungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.(2)Absatz 2Alle Amtshandlungen, Eingaben, Vollmachten und sonstige Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Zeugnisse in Angelegenheiten der Durchführung der Verbrechensopferentschädigung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie auf Grund dieses Bundesgesetzes gewährten, in Geld bestehenden Versorgungsleistungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.(2)Absatz 2Alle Amtshandlungen, Eingaben, Vollmachten und sonstige Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Zeugnisse in Angelegenheiten der Durchführung der Imp... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten m... mehr lesen...
Die Anstaltsgebühr pro Pflegetag (§ 53 Abs. 1 Z 2 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997) wird bei Unterbringung des Patienten in der Sonderklasse für Abteilungen und Organisationseinheiten für Akutgeriatrie/Remobilisation und für Palliativmedizin in allen öffentlichen Krankenanstalten mit 85,80 Euro fe... mehr lesen...
Die Anstaltsgebühr pro Pflegetag (§ 53 Abs. 1 Z 2 Oö. Krankenanstaltengesetz 1997) wird bei Unterbringung des Patienten in der Sonderklasse für die nachstehenden öffentlichen Krankenanstalten, sofern in den §§ 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:KrankenanstaltenEinbettzimme... mehr lesen...
FachrichtungPunkteAnästhesie36,34Augenheilkunde50,87Augen-Sehschule54,50Chirurgie (Neurochirurgie)61,77Frauenheilkunde und Geburtshilfe79,94Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten65,41Haut- und Geschlechtskrankheiten109,01Innere Medizin58,14Kieferheilkunde94,47Kinderheilkunde54,50Logopädie72,67Lungenk... mehr lesen...