(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Der II. Abschnitt tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der römisch II. Abschnitt tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3)Absatz 3Der ... mehr lesen...