Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.11.2021

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3 Paragrafen zu Burgenländische Pflanzenschutzmittel-Ausbildungsbescheinigungs-Verordnung 2015 (Bgld. PAV 2015) aktualisiert


§ 4 Bgld. PAV 2015

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) § 1 Abs. 1 und die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...


§ 1 Bgld. PAV 2015

(1) Die Ausbildungsbescheinigung hat die gemäß § 6 Abs. 1 des Burgenländischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021, aufgelisteten Angaben zu enthalten.(2) Die Ausbildungsbescheinigung hat aus Hartplastik zu bestehen und hinsichtlich ... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.11.21
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