Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 05.10.2020

Gesetze 1-1 von 1

5 Paragrafen zu Fahrprüfungsverordnung (FSG-PV) aktualisiert


Anl. 5 FSG-PV

Anlage 5Lehrplan für die Weiterbildung der FahrprüferI. Theoretische WeiterbildungI.1. Interaktiver Erfahrungsaustausch (8 UE)I.1.1 Moderierte Diskussion der Teilnehmer zu aktuellen Fragestellungen im Bereich der Fahrprüfungsabläufe (insbesondere in Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften sowi... mehr lesen...


Anl. 4 FSG-PV

–Theorie des Fahrverhaltens–Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung–Anforderungen an die Fahrprüfung–einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und AuslegungsleitlinienI.1.2. Bewertungsfähigkeit (12 UE)–Theorie und ... mehr lesen...


§ 18 FSG-PV Inkraft- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.(2) §§ 1 bis 3 dieser Verordnung treten am 25. Mai 1998 in Kraft.(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 36, 37, 37a, 37b, 38 und 66 Abs. 1 Z 7 und 8 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, in der ... mehr lesen...


§ 7 FSG-PV Prüfungsfahrzeuge

(1) Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ab, so ist die Lenkberechtigung auf das Lenken solcher Fahrzeuge einzuschränken. Dies gilt nicht für Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klassen BE, C, CE, C1... mehr lesen...


§ 3 FSG-PV Abhaltung der theoretischen Fahrprüfung

(1) Die computerunterstützte theoretische Prüfung ist in gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a des Bundesgesetzes über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, ermächtigten Prüfungsstellen abzuhalten. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen zentralen ... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.10.20
Gesetze 1-1 von 1