Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 30.03.2020

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Kärntner Landes-Forstgesetz 1979 - K-LFG (K-LFG) aktualisiert


§ 18 K-LFG

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweilsgeltenden Fassung anzuwenden.(2) Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgese... mehr lesen...


§ 13 K-LFG

(1) Die Bestellung zum Forstschutzorgan erlischt durcha)Widerruf (Abs. 2),b)Verzicht (Abs. 3) oderc)Tod.(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Bestellung zum Forstschutzorgan mit Bescheid zu widerrufen, wenna)das Forstschutzorgan nicht mehr entscheidungsfähig ist,b)das Forstschutzorgan nicht m... mehr lesen...


§ 12 K-LFG

(1) Die Forstschutzorgane sind von der Bezirksverwaltungsbehörde vor dem Antritt ihres Dienstes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten anzugeloben. Nach der Angelobung ist ihnen von der Bezirksverwaltungsbehörde eine schriftliche Bestätigung über ihre Eigenschaft als Forstschutzorgan (Di... mehr lesen...


§ 11 K-LFG

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag des Waldeigentümers zum Schutz des Waldes und seiner Produkte geeignete Personen als Forstschutzorgane mit Bescheid zu bestellen.(2) Im Antrag ist der Bereich, der vom Forstschutzorgan beaufsichtigt werden soll (Dienstbereich) anzugeben.(3) Als For... mehr lesen...


§ 6 K-LFG

(1) Jede Gemeinde, durch deren Gebiet ein Wildbach fließt, ist verpflichtet, diesen samt Zuflüssen innerhalb der in ihrem Gebiet gelegenen Strecken jährlich mindestens einmal, und zwar tunlichst im Frühjahr nach der Schneeschmelze, begehen zu lassen und dies der Bezirksverwaltungsbehörde mindeste... mehr lesen...


§ 2 K-LFG

(1) In besonders begründeten Fällen hat die Bezirksverwaltungsbehörde, unbeschadet sonstiger bundes- oder landesgesetzlich erforderlicher Voraussetzungen, auf Antrag des Grundstückseigentümers mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des § 1 zu bewilligen (§ 15 Abs. 3 Forstgesetz 1975), wenn das Interes... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.03.20
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