Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 12.02.2020

Gesetze 1-1 von 1

7 Paragrafen zu NÖ Bestattungsgesetz 2007 (NÖ B 2007) aktualisiert


§ 42 NÖ B 2007

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das NÖ Leichen- und Bestattungsgesetz 1978, LGBl. 9480–2, außer Kraft.(3) § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 17/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft. mehr lesen...


§ 40 NÖ B 2007

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, wer:1.die Todesfallanzeige (§ 2) unterlässt,2.dem Veränderungsverbot (§ 3 Abs. 2) zuwiderhandelt,3.der Auskunftspflicht (§ 5) nicht nachkommt,4... mehr lesen...


§ 38 NÖ B 2007

(1) Die Gebührenschuld entsteht:1.bei der Grabstellengebühr mit der Zuweisung der Grabstelle,2.bei der Verlängerungsgebühr mit der weiteren Belegung (§ 27 Abs. 6) oder mit Ende der ablaufenden Benützungsdauer, sofern eine anschließende Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 27 Abs. 7) erfolgt,3.be... mehr lesen...


§ 8 NÖ B 2007

(1) Von der Gemeinde beauftragte Totenbeschauer oder Totenbeschauerinnen (§ 4 Abs. 3 Z 2) haben gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Pauschalvergütung der Tätigkeit und auf Vergütung der Reisekosten. Ausgenommen von der Vergütung sind Amtsärzte der Städte mit eigenem Statut.(2) Die Höhe der Vergüt... mehr lesen...


§ 4 NÖ B 2007

(1) Jede Leiche ist vor ihrer Bestattung einer Totenbeschau durch einen Totenbeschauer oder eine Totenbeschauerin zu unterziehen. Leiche im Sinn dieses Gesetzes ist der Körper eines toten Menschen. Als Leiche gelten auch durch Totgeburt oder Fehlgeburt nicht lebend geborene Leibesfrüchte im Sinne... mehr lesen...


§ 3 NÖ B 2007

(1) Nach Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin kann die Leiche an einen anderen geeigneten Ort, insbesondere in die örtlich nächstgelegene Leichenkammer, gebracht werden.(2) Die Leiche ist in unveränderter Lage am Sterbe- oder Auffindungsort zu belassen, wenn der Arzt oder die ... mehr lesen...


NÖ Bestattungsgesetz 2007 (NÖ B 2007) Fundstelle

Änderung LGBl. 9480-1[CELEX-Nr.: 32006L0123]LGBl. 9480-2LGBl. Nr. 61/2015LGBl. Nr. 12/2018LGBl. Nr. 17/2020Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 12. Dezember 2019 beschlossen:InhaltsverzeichnisAbschnitt IAllgemeine Bestimmungen               § 1 Gegenstan... mehr lesen...


Aktualisiert am 12.02.20
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