(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(1a)Absatz eins aSoweit in diesem Bundesgesetz auf folgende Rechtsakte der Europäischen Union verwiesen wird, sind die... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft, die §§ 2 Abs. 2, 24 Abs. 1, 3, 4, 6 und 7 sowie 48 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 20/1992 treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft, die Paragraphen 2, Absatz 2,, 24 Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Pensionskasse hat über ein wirksames Unternehmensführungssystem zu verfügen, das eine solide und vorsichtige Führung der Pensionskasse gewährleistet und der Größenordnung, der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der Pensionskasse angemessen ist.(2)Absatz 2Das Unt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 8/2005 wird die Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ABl. Nr. L 235 vom 23.09.2003, S 10, umgesetzt.Durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 8 aus 2005, wird die ... mehr lesen...