(1)Absatz einsFür die Inanspruchnahme eines Familienbonus Plus, des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, oder des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages hat der Arbeitnehmer (Pensionist) dem Arbeitgeber (der pensionsauszahlenden Stelle) auf einem amtlichen Formular eine Erklärung über das Vorliegen de... mehr lesen...
§ 128.Paragraph 128, Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Verwendung eines amtlichen Vordruckes und unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekanntzugeben: mehr lesen...
Paragraph 124 b,1.Ziffer einsAbschreibungen gemäß § 6 Z 2 lit. c in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996, die für vor dem 1. Jänner 1996 endende Wirtschaftsjahre gebildet worden sind, müssen mit dem im Jahresabschluß des letzten dieser Wirtschaftsjahre angesetzten Betrag jedenfalls... mehr lesen...
§ 124.Paragraph 124, Werden Anwartschaften und Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und direkten Leistungszusagen (§ 14 Abs. 6) nach Maßgabe des Betriebspensionsgesetzes auf Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes und betriebliche Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 des V... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnternehmer und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die für Leistungen im Sinne des Abs. 2 Zahlungen ins Ausland tätigen, haben die im Abs. 3 beschriebenen Informationen mitzuteilen.Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die für Leistun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Finanzen kann im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch Verordnung anordnen, dass Unternehmer und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts von Gruppen von Personen und von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Recht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einrichtung für Zukunftsvorsorge muss folgende Voraussetzungen erfüllen:1.Ziffer einsDie Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien erfolgt im Wege vona)Litera aPensionsinvestmentfonds im Sinne des § 168 des Investmen... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 2) Beiträge zu einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung, wird ihm unter den nachstehenden Voraussetzungen auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet:Leistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (Paragraph eins, Absatz 2,) Beiträge z... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 2) Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b Abs. 1), zu einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des § 93 des VAG 2016 oder für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensi... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistet ein unbeschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Abs. 2) Beiträge an eine Bausparkasse, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat, so wird ihm auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsa... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Einkommensteuer sind zu veranlagen:1.Ziffer einsEinkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach den §§ 99 bis 101 vorzunehmen ist.Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Ar... mehr lesen...
§ 94.Paragraph 94, Der Abzugsverpflichtete (§ 95 Abs. 2) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen: Der Abzugsverpflichtete (Paragraph 95, Absatz 2,) hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen:1.Ziffer einsBei jeglichen Kapitalerträgen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge dieselbe Person... mehr lesen...
(1)Absatz eins1.Ziffer einsDer Arbeitgeber hat seinem Finanzamt oder der Österreichischen Gesundheitskasse ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln. Bei Auszahlung einer pflegebedingten Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage, Blind... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer spätestens ab dem 15. Tag des Monats, der dem Beginn des Dienstverhältnisses folgt, ein Lohnkonto zu führen. Im Lohnkonto hat der Arbeitgeber Folgendes anzugeben:–StrichaufzählungName,–StrichaufzählungSozialversicherungsnummer,–Strichaufzäh... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeschränkt lohnsteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3 und 98 Abs. 1 Z 4 vorliegen.Beschränkt lohnsteuerpflichtig sind Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen der Paragraphen eins, Absatz 3 und 98 Absatz eins, Ziffer 4, vorliegen.(2)Absat... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lohnsteuer wird durch die Anwendung des Einkommensteuertarifes (§ 33) auf das hochgerechnete Jahreseinkommen (Abs. 2) ermittelt. Der sich dabei ergebende Betrag ist nach Abzug der Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a Z 1 bis Z 3, Abs. 4 Z 1 und Z 2, Abs. 5 Z 1, Z 2 und Z 4 und Abs. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Finanzamt hat auf Antrag des Arbeitnehmers für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage bei... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer Bücher führt und regelmäßig Abschlüsse macht, muss anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde eine Abschrift der Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Diese müssen auf dem Zahlenwerk der Buchführung beru... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraumes) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch:Zu den Einkünften im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, gehören auch:1.Ziffer einsEntschädigungen, die gewährt werdena)Litera aals Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbar... mehr lesen...
(1)Absatz einsEinkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen1.Ziffer einsim Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichzahlungen und Leihgebühren gemäß § 27 Abs. 5 Z 4, einem besonderen Steuersatz von 25%,im Fall von Geldeinlagen un... mehr lesen...
(1)Absatz einsVeräußerungsgewinne sind Gewinne, die erzielt werden bei1.Ziffer einsder Veräußerung–Strichaufzählungdes ganzen Betriebes–Strichaufzählungeines Teilbetriebes–Strichaufzählungeines Anteiles eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist2.Ziffe... mehr lesen...
(1)Absatz einsFolgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind:1.Ziffer einsRenten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angeme... mehr lesen...
(1) Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2021 wird die Richtlinie (EU) 2019/878 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und K... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 4, § 2 Z 6, 7 und 9, § 8 Abs. 1 bis 4, 6 und 7, § 9 bis § 19, § 20 Abs. 8, § 22 Abs. 3 Z 1 lit. b letzter Halbsatz, Z 2 lit. g letzter Halbsatz, Z 6 zweiter... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des Kreditwesengesetzes verwiesen wird, treten an deren S... mehr lesen...
(1)Absatz einsPrüfungen gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 und 4 sind dem betroffenen Kreditinstitut mit Beginn der Prüfungshandlungen mitzuteilen. Ist eine Vereitelung des Prüfungszwecks durch eine Vorankündigung nicht anzunehmen und ist die Vorankündigung zur leichteren und rascheren Prüfungsdurchführung au... mehr lesen...
(1) In ihrem Zuständigkeitsbereich als Bankenaufsichtsbehörde (§ 69 Abs. 1 Z 1 und 2) kann die FMA unbeschadet der ihr auf Grund anderer Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zustehenden Befugnisse jederzeit zur Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Kreditinstitute-Verbünde und der Kreditinstitutsgru... mehr lesen...
(1) Die FMA hat unbeschadet der ihr in anderen Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, der Einführungsverordnung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, des Hypothekenbankgesetzes, des Pfa... mehr lesen...
(1) Der Jahresabschluß jedes Kreditinstitutes und jedes Kreditinstitute-Verbundes und der Konzernabschluß jeder Kreditinstitutsgruppe nach § 59 Abs. 1 sowie jedes Kreditinstitutskonzerns nach § 59a sind unter Einbeziehung der Buchführung, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes nach § 59 u... mehr lesen...
(1) Die Geschäftsleiter eines Kreditinstitutes oder eines gemäß § 30 Abs. 6 verantwortlichen Unternehmens haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 AktG anzuwenden. Dabei haben sie sich insbesondere über die bankg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in den Nummern 2 bis 17 des Anhangs I zur Richtlinie 2013/36/EU angeführten Tätigkeiten dürfen in Österreich über eine Zweigstelle oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs durch ein CRR-Finanzinstitut erbracht werden, das ein Tochterunternehmen von solchen Finanzinstitute... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in den Nummern 2 bis 17 des Anhangs I zur Richtlinie 2013/36/EU angeführten Tätigkeiten dürfen in Österreich von einem CRR-Finanzinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat über eine Zweigstelle oder im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs erbracht werden, soweit es auf Grund de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 finden keine Anwendung auf1.Ziffer einsdie Oesterreichische Nationalbank, unbeschadet der ihr durch dieses Bundesgesetz übertragenen Aufgaben;2.Ziffer 2Zentrale Gegenparteien (CCP) gemäß Art. 2 Z 1 der Veror... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2)Absatz 2§ 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber Bescheidbeschwerden ist nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen.(2)Absatz 2Die Erlassung einer Beschwerdevorentschei... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen ist1.Ziffer einsim Fall von Gutschriften:a)Litera aein in einer Voranmeldung erklärter Überschuss ab dem 91. Tag nach Einlangen der Voranmeldung bis zur Verbuchung des Überschusses auf dem Abgabenkonto;b)Litera beine Gutschrift aufgrund einer Abga... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§ 188) sind bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen. Diese Abgabenerklärungen sind bis Ende des Monates Juni einzureichen, wenn di... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch di... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekanntgegeben, so gilt mit der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Wirkungsbereich der Zentralen Services erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung den Sitz der Zentralen Services festzulegen.(2)Absatz 2Den Zentralen Services obliegt für die Bundesfinanzverwaltung insbesondere1.Ziffer einsdi... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden:1.Ziffer einsDie Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Eine Privatstiftung kann Zuwendungen an Begünstigte und Letztbegüns... mehr lesen...
(1)Absatz einsErzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft Passiveinkünfte im Sinne des Abs. 2, sindErzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaft Passiveinkünfte im Sinne des Absatz 2,, sind1.Ziffer einsdiese Passiveinkünfte der beherrschenden Körperschaft im Sinne des Abs.... mehr lesen...
(1)Absatz einsAbweichend von § 7 können finanziell verbundene Körperschaften (Abs. 2 bis 5) nach Maßgabe des Abs. 8 eine Unternehmensgruppe bilden. Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds (Abs. 6 und Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Wirksamkeit des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union in Kraft *). Verordnungen auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden;(2)Absatz 2Auf Umsätze und sons... mehr lesen...
Differenzbesteuerung (1) Für die Lieferungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Z 10 bis 13 der Anlage 2) oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 der Kombinierten Nomenklatur) oder... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrich... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtung gilt in den Fällen des § 11 Abs. 14 auch für Personen, die nicht Unternehmer sind.(2) Der Aufzeichnungspflicht ist genügt, wenn1.die vereinbarten, im... mehr lesen...
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:1. a)Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.Findet keine Überrechnung gemäß § 21... mehr lesen...
(1)Absatz eins1.Ziffer einsFührt der Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Führt er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, aus, ist er verpflichte... mehr lesen...
(1) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.(1a) Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt:1.Die Verwendung eines dem Unternehme... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Abs. 2 angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Absatz 2, angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2In Kraft treten die Bestimmungen übera)Litera adas Verbot... mehr lesen...
(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsdiesem Bundesgesetz oder2.Ziffer 2den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen oder3.Ziffer 3den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oderden Artikeln 5 bis 9 und 10 Absatz 4 und 5... mehr lesen...
(1)Absatz einsAlle Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung erfolgt nach Maßgabe der relativen Anzahl und Schwere der von... mehr lesen...
Paragraph 79, Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht län... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie nicht behördenbezogenen Teile eines Kennzeichens (Vormerkzeichen) können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen frei gewählt werden (Wunschkennzeichen).(2)Absatz 2Auf schriftlichen Antrag ist ein Wunschkennzeichen zuzuweisen oder zu reservieren, wenna)Litera aes der durch Veror... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür jedes Kraftfahrzeug und jeden Anhänger ist, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3, bei der Zulassung (§§ 37 bis 39) ein eigenes Kennzeichen, bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten ein eigenes Überstellungskennzeichen (§ 46 Abs. 2) zuzuweisen. Außer dem zugewiesenen... mehr lesen...
(1)Absatz einsKraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und Motorfahrräder müssen mit einem geeigneten, im Blickfeld des Lenkers liegenden Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.(2)Absatz 2Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge mit einem Eigengewicht von mehr als 3 500 k... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf folgende Gesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht Anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsJurisdiktionsnorm (JN), RGBl. Nr. 111/1895;2.Ziffer 2Unternehmensgesetzbuch (UGB), dRGBl. S 219/1897;3.Ziffer ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1 Abs. 1 Z 3, § 5 Z 28 lit. a und Z 54 bis 58, § 12 Abs. 1 Z 2, § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 4, § 50 Abs. 3 und 4, § 54 Abs. 4, § 55 Abs. 2, § 62 Abs. 2, § 69 Abs. 4, § 71 Abs. 1, § 74, § 79 Abs. 1, § 89 Abs. 1 Z 2 und Abs. 7, § 91 Abs. 2, § 98 Abs. 3, § 109 Abs. 3, § 116 Abs. 8, § 127 ... mehr lesen...
(1) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben ein wirksames Governance-System einzurichten, das eine solide und vorsichtige Unternehmensleitung gewährleistet und das der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Eine interne Überprüfung des Gover... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bestimmungen der § 2, § 12, § 13, § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 bis 9, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 und § 23 dieses Bundesgesetzes samt Überschriften treten mit 1. April 2002 in Kraft.Die Bestimmungen der Paragraph 2,, Paragraph 12,, Paragraph 13,, Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer... mehr lesen...
Paragraph 26 b,1.Ziffer eins(zu § 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 108/2007) § 5 Abs. 2 ist erstmals auf Bestellungen anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 erfolgen.(zu Paragraph 5, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2007... mehr lesen...
(1)Absatz einsBesteht der Verdacht einer Übertretung gemäß § 98 Abs. 1 und 1a BWG, § 99 Abs. 1 ZaDiG 2018, § 29 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010, § 60 Abs. 1 Z 1 AIFMG, § 94 WAG 2018, § 105 Abs. 1 Z 1 und 2 BörseG 2018, § 4 Abs. 1 Z 1 ZvVG, § 47 PKG, § 23 Abs. 2 Z 1 WKFG, § 11 Z 2 und 3 MiCA-VVG, § 4 Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie FMA kann Maßnahmen oder Sanktionen, die wegen Verstößen gemäß § 98 Abs. 1a BWG, § 99 Abs. 1 ZaDiG 2018, § 29 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010, § 60 Abs. 1 Z 1 AIFMG, § 94 WAG 2018, § 105 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 107 Abs. 8 BörseG 2018, § 47 PKG, § 23 Abs. 2 Z 1 WKFG, § 11 Z 2 und 3 MiCA-V... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Verfolgung der in § 98 Abs. 1 und 1a BWG, § 99 Abs. 1 ZaDiG 2018, § 29 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010, § 60 Abs. 1 Z 1 AIFMG, § 94 WAG 2018, § 105 Abs. 1 Z 1 und 2 und § 107 Abs. 8 BörseG 2018, § 4 Abs. 1 Z 1 ZvVG, § 47 PKG, § 23 Abs. 2 Z 1 WKFG, § 11 Z 2 und 3 MiCA-VVG, § 4 Abs. 2 Sc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie FMA hat für jeden der in § 2 Abs. 1 bis 4 genannten Aufsichtsbereiche einen eigenen Rechnungskreis zu bilden. Sie hat bei der internen Organisation für die weitestmögliche direkte Zuordnung der Aufsichtskosten (Personal- und Sachaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen)... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie FMA hat für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss in Form der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Fristen gemäß Abs. 3 aufzustellen. Im Übrigen sind die Bestimmungen des dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches – UGB, DRGBl. 1897 S ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 30 Abs. 2 Z 6, § 30 Abs. 3 Z 9, § 31 Abs. 1 Z 5 und die Anlagen 1 und 2 zu § 40 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6,, Paragraph 30, Absatz 3, Ziffer 9,, Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 5 und... mehr lesen...
(1) Die BV-Kasse hat für jeden Anwartschaftsberechtigten ein Konto zu führen. Dieses Konto muss alle wesentlichen Daten enthalten und dient der Berechnung des Kapitalbetrages aus der Selbständigenvorsorge.(2) Der Anwartschaftsberechtigte ist jährlich zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Ges... mehr lesen...
Im Sinne des 5. Teiles ist1.ein Anwartschaftsberechtigter:jene Person nach § 62 Abs. 1, die Beiträge nach § 64 an die BV-Kasse leistet;2.eine Anwartschaft auf eine Selbständigenvorsorge:die in einer BV-Kasse verwalteten Ansprüche eines Anwartschaftsberechtigten; diese setzen sich aus den in diese... mehr lesen...
(1) Der Anwartschaftsberechtigte hat mit einer von ihm ausgewählten BV-Kasse einen Beitrittsvertrag abzuschließen.(2) Der Beitrittsvertrag hat insbesondere zu enthalten:1.die ausgewählte BV-Kasse;2.Grundsätze der Veranlagungspolitik;3.die näheren Voraussetzungen für die Kündigung des Beitrittsver... mehr lesen...
(1) Die BV-Kasse hat für jeden Anwartschaftsberechtigten ein Konto zu führen. Dieses Konto muss alle wesentlichen Daten enthalten und dient der Berechnung des Kapitalbetrages aus der Selbständigenvorsorge.(2) Der Anwartschaftsberechtigte ist jährlich zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Ges... mehr lesen...
(1) Hat der Anwartschaftsberechtigte für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer oder freien Dienstnehmer bereits eine BV-Kasse ausgewählt und einen Beitrittsvertrag abgeschlossen oder wurde ihm bereits eine BV-Kasse nach § 27a zugewiesen, hat er die Beiträge im Sinne des § 52 Abs. 1 im Wege der S... mehr lesen...
Im Sinne des 4. Teiles ist1.ein Anwartschaftsberechtigter:jene Person im Sinne des § 49 Abs. 2, die Beiträge nach § 52 an die BV-Kasse zu leisten hat;2.eine Anwartschaft auf eine Selbständigenvorsorge:die in einer BV-Kasse verwalteten Ansprüche eines Anwartschaftsberechtigten; diese setzen sich a... mehr lesen...
(1) Wer als Verantwortlicher (§ 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, BGBl. Nr. 52) einer BV-Kasse seinen Meldepflichten gegenüber der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank gemäß § 39 nicht nachkommt oder die in § 31 Abs. 1 Z 3a festgelegten Grenzen verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
(1) Das Geschäftsjahr der BV-Kasse und der Veranlagungsgemeinschaften ist das Kalenderjahr.(2) Neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der BV-Kasse, in der die Vermögensgegenstände, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Veranlagungsgemeinschaft in zusammengefasster Form enthalten si... mehr lesen...
(1) Die der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögenswerte sind mit folgenden Werten anzusetzen:1.auf einen festen Geldbetrag lautende Forderungen dürfen, soweit in Z 3 nichts anderes bestimmt ist, höchstens zum Nennwert angesetzt werden;2.Aktiva in fremder Währung sind mit dem Devisen-Mitt... mehr lesen...
(1) Die BV-Kasse hat die Betrieblichen Vorsorgekassengeschäfte im Interesse der Anwartschaftsberechtigten zu führen und hiebei insbesondere auf die Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehme... mehr lesen...
(1) Die BV-Kasse hat Veranlagungsbestimmungen aufzustellen, die das Rechtsverhältnis der Anwartschaftsberechtigten zur BV-Kasse sowie zur Depotbank regeln. Die Veranlagungsbestimmungen sowie deren Änderungen sind nach Zustimmung des Aufsichtsrates der BV-Kasse der Depotbank zur Zustimmung vorzule... mehr lesen...
(1) Die BV-Kasse hat für jeden Anwartschaftsberechtigten ein Konto zu führen. Dieses Konto muss alle wesentlichen Daten enthalten und dient der Berechnung des Abfertigungsanspruches.(2) Der/Die Anwartschaftsberechtigte ist jährlich spätestens bis zum 31. Juli zum Stand 31. Dezember des vorangegan... mehr lesen...
(1) In den Fällen des § 14 Abs. 5 und § 17 Abs. 1 Z 1, 3 und 4, Abs. 2a sowie Abs. 3 beträgt der Mindestanspruch des Anwartschaftsberechtigten gegenüber der BV-Kasse1.die Summe der dieser BV-Kasse zugeflossenen Abfertigungsbeiträge zuzüglich2.einer allenfalls übertragenen Altabfertigungsanwartsch... mehr lesen...
(1) Die Bezeichnungen „Betriebliche Vorsorgekasse“, „BV-Kasse“ oder Wortverbindungen, die diese Bezeichnungen enthalten, dürfen im Firmenwortlaut, im Geschäftsverkehr und in der Werbung nur von BV-Kassen oder von an diesen mittelbar oder unmittelbar beteiligten Unternehmen zum Zweck der Vermittlu... mehr lesen...
(1) Der Beitrittsvertrag ist zwischen der BV-Kasse und dem beitretenden Arbeitgeber abzuschließen.(2) Der Beitrittsvertrag hat insbesondere zu enthalten:1.die ausgewählte BV-Kasse;2.Grundsätze der Veranlagungspolitik;3.die näheren Voraussetzungen für die Kündigung des Beitrittsvertrages;4.die Höh... mehr lesen...
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:1.Altabfertigungsanwartschaft:fiktive Abfertigung nach dem Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, dem Arbeiter-Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 107/1979, und dem Gutsangestelltengesetz, BGBl. Nr. 538/1923, dem § 32 Abs. 5 und 6 ORF-Gesetz, BGBl. I Nr. 83/2001, fi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft. §§ 13a Abs. 1 Z 5 und 5a, 13e Abs. 1 erster Satz und Abs. 3, 13f Abs. 2, 25a Abs. 7 und 29 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 835/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänn... mehr lesen...
(1)Absatz einsBetriebe, in denen sowohl Tätigkeiten, die ihrer Art nach in den Tätigkeitsbereich der Betriebe nach § 2 fallen, als auch Tätigkeiten verrichtet werden, die ihrer Art nach nicht in diese Tätigkeitsbereiche fallen, unterliegen als Mischbetriebe nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5 den Besti... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Sachbereiche Urlaub und Überbrückungsgeld sind Betriebe (Unternehmungen) im Sinne des § 1:Für die Sachbereiche Urlaub und Überbrückungsgeld sind Betriebe (Unternehmungen) im Sinne des Paragraph eins :,a)Litera aBaumeisterbetriebe, Maurermeisterbetriebe, Bauunternehmungen, Ba... mehr lesen...