Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 26.03.2023

Gesetze 1-2 von 2

11 Paragrafen zu Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) aktualisiert


§ 20 UVP-G 2000 Abnahmeprüfung

(1)Absatz einsDie Fertigstellung des Vorhabens ist der Behörde vor der Inbetriebnahme vom Projektwerber/von der Projektwerberin anzuzeigen. Sollen Teile des Vorhabens in Betrieb genommen werden (Abs. 3), so ist deren Fertigstellung anzuzeigen. Die Anzeige hat auch gemäß § 18c Abs. 1 angezeigte Än... mehr lesen...


§ 21 UVP-G 2000 Zuständigkeitsübergang

(1)Absatz einsMit Rechtskraft des Abnahmebescheides geht die Zuständigkeit der Behörde auf die nach den Verwaltungsvorschriften zur Vollziehung der für die Genehmigungen nach den §§ 17 bis 18b relevanten Vorschriften zuständigen Behörden über, sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist.Mit Rechtskraft de... mehr lesen...


§ 22 UVP-G 2000 Nachkontrolle

(1)Absatz einsFür Vorhaben der Spalte 1 des Anhanges 1 haben die Behörden gemäß § 21 auf Initiative der Behörde gemäß § 39Paragraph 21, auf Initiative der Behörde gemäß Paragraph 39, das Vorhaben frühestens drei Jahre, spätestens fünf Jahre nach Anzeige der Fertigstellung gemäß § 20 Abs. 1 oder z... mehr lesen...


§ 19 UVP-G 2000 Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis

(Anm. : Abs. 2 aufgehoben durch Z 46, BGBl. I Nr. 26/2023) mehr lesen...


§ 17 UVP-G 2000 Entscheidung

(1)Absatz einsDie Behörde hat bei der Entscheidung über den Antrag die in den betreffenden Verwaltungsvorschriften und im Abs. 2 bis 6 vorgesehenen Genehmigungsvoraussetzungen anzuwenden. Die Zustimmung Dritter ist insoweit keine Genehmigungsvoraussetzung, als für den betreffenden Teil des Vorhab... mehr lesen...


§ 18b UVP-G 2000 Änderung des Bescheides vor Zuständigkeitsübergang

Änderungen einer gemäß § 17 oder § 18 erteilten Genehmigung sind vor dem in § 21 genannten Zeitpunkt unter Anwendung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 17 zulässig, wenn mehr lesen...


§ 16 UVP-G 2000 Mündliche Verhandlung und weiteres Verfahren

(Anm. : Abs. 4 aufgehoben durch Z 32, BGBl. I Nr. 26/2023) mehr lesen...


§ 12 UVP-G 2000 Umweltverträglichkeitsgutachten

(1)Absatz einsFür Vorhaben der Spalte 1 des Anhanges 1 hat die Behörde Sachverständige der betroffenen Fachgebiete mit der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens zu beauftragen. Im Umweltverträglichkeitsgutachten sind auch abweichende Auffassungen von mitwirkenden Sachverständigen fest... mehr lesen...


§ 12a UVP-G 2000 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen

Für Vorhaben, die in Spalte 2 oder 3 des Anhanges 1 angeführt sind, hat die Behörde, aufbauend auf den im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung oder im Verfahren erstellten oder vorgelegten oder sonstigen der Behörde zum selben Vorhaben oder zum Standort vorliegenden Gutachten und Unterlagen... mehr lesen...


§ 13 UVP-G 2000 Information über das Umweltverträglichkeitsgutachten oder die zusammenfassende Bewertung

(1)Absatz einsDem Projektwerber/der Projektwerberin, den mitwirkenden Behörden, dem Umweltanwalt, dem Standortanwalt, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan und dem Bundesminister/der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist das Umweltverträgl... mehr lesen...


§ 9 UVP-G 2000 Öffentliche Auflage

(1)Absatz einsDie Behörde hat der Standortgemeinde den Genehmigungsantrag, die in § 5 Abs. 1 genannten Unterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung, soweit technisch verfügbar und möglich, in elektronischer Form zu übermitteln. Diese sind bei der Behörde und bei der Gemeinde mindestens sech... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.03.23

11 Paragrafen zu Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (PreisIndVO) aktualisiert


§ 14 PreisIndVO Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtvorschriften verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden: mehr lesen...


§ 15 PreisIndVO In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(2)Absatz 2Der Titel, § 2 Abs. 1 Z 1 und 2, § 3 Abs. 1 Z 2, § 3 Abs. 2 und 3, § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2, § 14 Z 1 bis 8 und § 15 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 276/2009 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag i... mehr lesen...


§ 12 PreisIndVO Kostenersatz

 BMAWBMF2023127 136 Euro254 271 Euro2024129 858 Euro259 716 Euro2025133 754 Euro267 508 Euro2026137 767 Euro275 533 Euro2027141 900 Euro283 799 EuroIm Jahr 2027 sind die Kosten für die Durchführung der Statistik nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und für die Erhebungsjahre ab... mehr lesen...


§ 13 PreisIndVO Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. mehr lesen...


§ 6 PreisIndVO Auswahl der Erhebungseinheiten; Stichprobe

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat jene Erhebungseinheiten sowie Waren für die Erhebung auszuwählen, die als repräsentativ gelten (Prinzip der repräsentativen Auswahl).(2)Absatz 2Als repräsentativ gemäß Abs. 1 gelten:Als repräsentativ gemäß Absatz eins, gelten:1.Ziffer einsErhebungseinheiten, we... mehr lesen...


§ 7 PreisIndVO Erhebungsunterlagen

Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können. Soweit beim Auskunftspflichtigen offensichtlich die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung gegeben sind, sind diesem die ... mehr lesen...


§ 11 PreisIndVO Veröffentlichung der Ergebnisse

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat die Indizes innerhalb von 45 Tagen nach Ende der Berichtsperiode der Öffentlichkeit kostenlos im Internet zugänglich zu machen.(2)Absatz 2Die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 hat in Teilindizes auf der Ebene der Abteilungen der ÖCPA 2015 zu erfolgen.Die Veröffentl... mehr lesen...


§ 1 PreisIndVO Anordnung zur Erstellung von Preisindizes

Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund mehr lesen...


§ 2 PreisIndVO Periodizität, Erhebungsstichtag

(1)Absatz einsEs sind zu erheben:1.Ziffer einsdie Importpreise und die damit zusammenhängenden Erhebungsmerkmale (§ 4 Abs. 1 Z 2) für folgende Klassen der ÖCPA 2015 monatlich: 06.10 (Erdöl), 21.10 (Pharmazeutische Grundstoffe), 21.20 (Pharmazeutische Spezialitäten und sonstige pharmazeutische Erz... mehr lesen...


§ 3 PreisIndVO Statistische Einheiten

(1)Absatz einsStatistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer einsUnternehmen und fachliche Einheiten auf örtlicher Ebene (Betriebe) gemäß Art. 1 und 2 der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Geme... mehr lesen...


Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (PreisIndVO) Fundstelle

BGBl. II Nr. 276/2009 BGBl. II Nr. 191/2014BGBl. II Nr. 27/2016BGBl. II Nr. 286/2018BGBl. II Nr. 75/2023 mehr lesen...


Aktualisiert am 26.03.23
Gesetze 1-2 von 2