(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat jene Erhebungseinheiten sowie Waren für die Erhebung auszuwählen, die als repräsentativ gelten (Prinzip der repräsentativen Auswahl).(2)Absatz 2Als repräsentativ gemäß Abs. 1 gelten:Als repräsentativ gemäß Absatz eins, gelten:1.Ziffer einsErhebungseinheiten, we... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Die Bundesanstalt hat Vorsorge zu treffen, dass die Auskunftserteilung und die Übermittlung der Erhebungsformulare auf elektronischem Wege erfolgen können. Soweit beim Auskunftspflichtigen offensichtlich die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung gegeben sind,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bundesanstalt hat die Indizes innerhalb von 45 Tagen nach Ende der Berichtsperiode der Öffentlichkeit kostenlos im Internet zugänglich zu machen.(2)Absatz 2Die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 hat in Teilindizes auf der Ebene der Abteilungen der ÖCPA 2015 zu erfolgen.Die Veröffentl... mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. mehr lesen...
Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen (PreisIndVO) Fundstelle seit 29.10.2025 weggefallen. mehr lesen...