Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 25.01.2023

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7 Paragrafen zu Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002 (K-MEKG 2002) aktualisiert


Anl. 1 K-MEKG 2002

Abweichend davon kann eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Änderung der Lage der Dienstzeit nach den §§ 26 bis 34 oder 43 bis 49, in der Fassung dieses Gesetzes, verlangt werden von1.nicht mehr als 1.666,66 €30 % des Gesamtpensionseinkommensüber 1.666,66 € bis zu 2.000 €500 €ab 2.000 € bis zu 2.5... mehr lesen...


Aktualisiert am 25.01.23
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