Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 24.12.2024

Gesetze 1-1 von 1

12 Paragrafen zu Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (W-PSMG) aktualisiert


§ 12 W-PSMG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, soweit Abs. 2 und Abs. 3 nicht anderes bestimmt, mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.Dieses Gesetz tritt, soweit Absatz 2 und Absatz 3, nicht anderes bestimmt, mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Die Verpflichtung zur Beibrin... mehr lesen...


§ 11c W-PSMG Verweisungen auf andere Gesetze

(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Juni 2024 geltenden Fassung anzuwenden.... mehr lesen...


§ 11 W-PSMG Strafbestimmungen

(1)Absatz einsSofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen1.Ziffer einsmit Geldstrafen bis zu 5 000 Euro, wera)Litera aden § 3, § 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 un... mehr lesen...


§ 9e W-PSMG Ausbildungsbescheinigung

(1)Absatz einsZum Zweck des Nachweises der Aus- bzw. Fortbildung hat der berufliche Verwender bzw. die berufliche Verwenderin die Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung bei der Behörde zu beantragen.(2)Absatz 2Die Behörde hat bei der erstmaligen Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung eine... mehr lesen...


§ 8 W-PSMG Verwendungsbeschränkungen

§ 8.Paragraph 8, Die Landesregierung hat, wenn es zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder der Umwelt oder zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften erforderlich ist, durch Verordnung nähere Vorschriften über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen, insbesondere... mehr lesen...


§ 7 W-PSMG Pflanzenschutzgeräte

(1)Absatz einsBei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur solche Pflanzenschutzgeräte eingesetzt werden, die den Bestimmungen des § 7a bzw. einer auf Grund des § 7a erlassenen Verordnung entsprechen und über eine entsprechende Überprüfungsmarke verfügen. Davon ausgenommen sind handge... mehr lesen...


§ 6a W-PSMG Verwendung

(1)Absatz einsPflanzenschutzmittel dürfen nur bestimmungs- und sachgerecht im Sinne des Art. 55 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 unter Beachtung der Grundsätze der guten Pflanzenschutzpraxis und der Anwendung des Vorsorgeprinzips verwendet werden. Berufliche Verwender bzw. berufliche Verwenderin... mehr lesen...


§ 6 W-PSMG Aufbewahrung und Lagerung

(1)Absatz einsPflanzenschutzmittel sind so aufzubewahren und zu lagern, dass sie dem Zugriff unbefugter Personen entzogen sind. Als unbefugt gilt jede Person, die nicht über eine gültige Ausbildungsbescheinigung (§ 9e) verfügt.Pflanzenschutzmittel sind so aufzubewahren und zu lagern, dass sie dem... mehr lesen...


§ 5 W-PSMG Anwendung

(1)Absatz einsWer Pflanzenschutzmittel anwendet, darf nur zugelassene Pflanzenschutzmittel (§ 3 Abs. 1) als Pflanzenschutzmittel einsetzen und zwar nur sofern und soweit, als dies in den Indikationen bei der Zulassung, für den jeweiligen konkreten Anwenderinnen- und Anwenderkreis vorgesehen ist. ... mehr lesen...


§ 4 W-PSMG Persönliche Voraussetzungen

(1)Absatz einsPflanzenschutzmittel dürfen nur von einer beruflichen Verwenderin bzw. einem beruflichen Verwender verwendet werden, es sei denn, die Zulassung (§ 3 Abs. 1) und die Indikation des betreffenden Pflanzenschutzmittels sehen anderes vor.Pflanzenschutzmittel dürfen nur von einer beruflic... mehr lesen...


§ 2 W-PSMG Begriffsbestimmungen

(1)Absatz einsAls Pflanzenschutzmittel gelten jene Produkte in der der Verwenderin bzw. dem Verwender gelieferten Form, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese enthalten und für jene in Art. 2 Abs. 1 lit. a bis e der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlam... mehr lesen...


§ 1 W-PSMG Ziel und Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt vor unmittelbar oder mittelbar schädlichen Einwirkungen, die bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen oder entstehen... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.12.24
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