Paragraph 3,(1)Absatz einsDie Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 35/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.Die Verordnung in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2016, tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 35/2016 tritt die Verordnung des Lan... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit darf die Stadt nur solche Kassenkredite aufnehmen,1.Ziffer einsdie auf Euro lauten und2.Ziffer 2für die ein fixer oder ein an einen EURIBOR-Zinssatz gebundener Zinssatz vereinbart ist.Diese sind binnen Jahr... mehr lesen...