Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 26.07.2022

Gesetze 1-1 von 1

2 Paragrafen zu Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) aktualisiert


§ 53 AMFG Inkrafttreten und Vollziehung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1969 in Kraft. Ausführungsbestimmungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, sie treten jedoch nicht vor Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes in Kraft.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in diesem... mehr lesen...


§ 4 AMFG Berechtigung zur Arbeitsvermittlung

(1)Absatz einsArbeitsvermittlung darf unter Beachtung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ausgeübt werden1.Ziffer einsvom Arbeitsmarktservice,2.Ziffer 2von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen,3.Ziffer 3von gemeinnützigen Einrichtungen,4.Ziffer 4... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.07.22
Gesetze 1-1 von 1