(1)Absatz einsDurch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2000 wird die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18. März 1998, S. 27, in österreichisches Recht umgesetzt.Durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Te... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf seine Kundmachung folgt.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren obliegen den Bezirksverwaltungsbehörden.(2)Absatz 2Soweit im Bereich der Länder besonders geschulte Organe bestehen, können diese für die Preisüberwachung im betreffenden ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1969 in Kraft. Ausführungsbestimmungen können bereits vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, sie treten jedoch nicht vor Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes in Kraft.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in diesem... mehr lesen...
(1)Absatz einsArbeitsvermittlung darf unter Beachtung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ausgeübt werden1.Ziffer einsvom Arbeitsmarktservice,2.Ziffer 2von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen,3.Ziffer 3von gemeinnützigen Einrichtungen,4.Ziffer 4... mehr lesen...
1. Richtlinien und Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1:1. Richtlinien und Verordnungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins :,a)Litera aRichtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. Nr. L 95 vom 21.04.1993 S. 29, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 29. Dezember 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Z 1 des Anhangs in der Fassung des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2014, tritt mit 13. Juni 2014 in Kraft.Ziffer eins, des Anhangs in der Fassung des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umse... mehr lesen...
§ 5.Paragraph 5, Die zuständige Behörde hat die Befugnisse nach Maßgabe des Art. 10 Abs. 2 VBKVO auszuüben. Sie darf dabei in die Rechte von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie anderer Personen nur so weit eingreifen, als dies gesetzlich vorgesehen und zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlic... mehr lesen...
[1.][1.]Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:a)Litera aim Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angebote... mehr lesen...