Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 07.10.2018

Gesetze 1-1 von 1

3 Paragrafen zu Wiener Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft) aktualisiert


§ 19 Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

(1) Fluchtwege müssen folgende nutzbare Mindestbreite aufweisen:1.für höchstens 20 Personen: 1,0 m;2.für höchstens 120 Personen: 1,2 m;3.bei mehr als 120 Personen erhöht sich die Breite nach Z 2 für je weitere zehn Personen um jeweils 0,1 m.(2) Notausgänge müssen folgende nutzbare Mindestbreite a... mehr lesen...


§ 18 Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

(1) Arbeitsstätten sind so zu gestalten, dass von jedem Punkt der Arbeitsstätte aus1.nach höchstens 10 m ein Verkehrsweg erreicht wird, der in seinem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen der §§ 19 und 20 entspricht (Fluchtweg) und2.nach höchstens 40 m jene Bereiche, durch die der... mehr lesen...


§ 3 Wr. AStV Land- und Forstwirtschaft Verkehrswege

(1) Verkehrswege sind so zu gestalten und freizuhalten, dass sie, sofern nicht die Bestimmungen über Fluchtwege anzuwenden sind, folgende nutzbare Mindestbreite aufweisen:1.Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr: 1,0 m;2.Futter- und Tiertreibgänge in Stallungen sowie Durchgänge zwischen Lagerungen, Ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.18
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