Gesetzesaktualisierungen

20 Gesetze aktualisiert am 01.02.2022

Gesetze 11-20 von 20

5 Paragrafen zu Heimgesetz 2005, Tiroler (T-HG) aktualisiert


§ 18 T-HG

(1) Die Hilfe zur Betreuung umfasst zur Deckung des Betreuungsbedarfes erforderliche Maßnahmen, wozu insbesondere solche zur Überwindung altersbedingter Schwierigkeiten zählen.(2) Die Hilfe zur Pflege umfasst zur Deckung des Pflegebedarfes erforderliche Maßnahmen.(3) Betreuungsbedürftig ist, wer ... mehr lesen...


§ 17 T-HG

(1) Ziel der Hilfe zur Betreuung und der Hilfe zur Pflege (im Folgenden: Hilfeleistungen) ist die Sicherung der pflegerischen Versorgung von betreuungs- oder pflegebedürftigen Personen. Sie bezweckt, den Hilfebeziehern das Führen eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und ihnen eine individ... mehr lesen...


§ 8 T-HG

(1) Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Heimbewohner nach diesem Hauptstück hat die Landesregierung eine fachlich geeignete Person auf die Dauer von fünf Jahren zum Heimanwalt zu bestellen. Er hat auch nach dem Ablauf seiner Amtsdauer die Geschäfte bis zur Bestellung des neuen... mehr lesen...


§ 2 T-HG

(1) Dieses Hauptstück gilt für entgeltlich betriebene stationäre Einrichtungen, die für die Betreuung von mehr als drei hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren, Menschen bestimmt sind (im Folgenden kurz „Heime“ genannt).(2) Dieses Hauptstück gilt nicht für Einrichtungen, ... mehr lesen...


§ 1 T-HG

Dieses Hauptstück hat zum Ziel:a)den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen;b)die Wahrung der Menschenwürde, die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der H... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

1 Paragraf zu Auszeichnungs- und Gratulationengesetz (AZGG) aktualisiert


§ 13 AZGG

(1) Der Landesehrenzeichenrat besteht aus dem Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau, dem Landtagspräsidenten oder der Landtagspräsidentin, zwei weiteren Mitgliedern der Landesregierung, einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin und vier weiteren Mitgliedern, die in den Landtag wählbar sei... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

6 Paragrafen zu Jagdgesetz (V-JagdG) aktualisiert


§ 67 V-JagdG

(2) Der Jagdkataster hat eine planliche Darstellung des Verwaltungsbezirks zu enthalten, in der die Grenzen der Rotwildräume und der Wildregionen sowie der Wildbehandlungszonen ausgewiesen sind.(3) Der Jagdkataster hat hinsichtlich der Jagdgebiete zu enthalten:a)eine Beschreibung und planliche Da... mehr lesen...


§ 66 V-JagdG

(2) Die nach diesem Gesetz zuständige Behörde hat vor Erlassung oder Änderung einer Verordnung gemäß den §§ 35 Abs. 3 und 36 Abs. 2 die Landwirtschaftskammer, die Vorarlberger Jägerschaft (§ 61) sowie den als Fachverband der Forstwirtschaft anerkannten Verein anzuhören. Vor Erlassung oder Änderun... mehr lesen...


§ 26 V-JagdG

a)die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,b)die aus Gründen der Gesundheit oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht geeignet sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen,c)die wegen eines Verbrechens, eines Vergehens gegen die Freiheit oder Leib und Leben, welches unter Gebrauch von Schussw... mehr lesen...


§ 15 V-JagdG

(2) Die Zustellung von Schriftstücken der Jagdgenossenschaft an ihre Mitglieder kann durch den Bürgermeister durch Veröffentlichung auf dem Veröffentlichungsportal im Internet für die Dauer von zwei Wochen erfolgen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gelten die Sc... mehr lesen...


§ 66a V-JagdG

(1) Eine anerkannte Umweltorganisation nach Abs. 3 ist berechtigt, zur Wahrung der Ziele dieses Gesetzes gegen eine Bewilligung nach § 27 Abs. 3, § 36 Abs. 2 und 5 und § 46 Abs. 1 und 4 betreffend eine nach der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie geschützte Wildart Beschwerde beim Lande... mehr lesen...


§ 10 V-JagdG

(2) Wenn die Voraussetzungen für den Bestand oder die Abgrenzung eines Jagdgebietes wegfallen, hat die Behörde die erforderliche Änderung zu verfügen. Die Jagdverfügungsberechtigten sind verpflichtet, alle Umstände, die eine solche Änderung notwendig machen, der Behörde unverzüglich anzuzeigen.(3... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

2 Paragrafen zu Landes-Geodateninfrastrukturgesetz (L-GIG) aktualisiert


§ 15 L-GIG

(2) Berichte nach Abs. 1 haben jedenfalls eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte zu enthalten:a)Koordinierung zwischen öffentlichen Geodatenstellen und Nutzern von Geodatensätzen und -diensten sowie zwischengeschalteten Stellen, Beziehung zu Dritten sowie Organisation der Qualitätss... mehr lesen...


§ 14 L-GIG

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 58/2021, 4/2022 mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

1 Paragraf zu Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetz (LFFG) aktualisiert


§ 7 LFFG

(2) In den Förderrichtlinien sind insbesondere nähere Bestimmungen zu treffen übera)die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen,b)die Art und das Ausmaß der Förderungen,c)die Notwendigkeit eines Ansuchens sowie dessen Form und Inhalt,d)die schriftliche Förder... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

2 Paragrafen zu Tiergesundheitsfondsgesetz (V-TGFG) aktualisiert


§ 7 V-TGFG

(2) Der Vorsitzende hat das Kuratorium und den Tiergesundheitsbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, zu Sitzungen einzuberufen. Eine Einberufung hat auch zu erfolgen, wenn dies im Falle des Kuratoriums die Hälfte bzw. im Falle des Tiergesundheitsbeirats ein Drittel der stimmberec... mehr lesen...


§ 5 V-TGFG

a)als stimmberechtigte Mitglieder1.das für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung,2.sechs von der Landwirtschaftskammer jeweils auf vier Jahre entsandte Mitglieder,3.ein von der Landesstelle Vorarlberg der Österreichischen Tierärztekammer auf vier Jahre ent... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

14 Paragrafen zu Gemeindewahlgesetz (W-GWG) aktualisiert


§ 70 W-GWG

(2) Wenn ein Gemeindevertretungsmandat durch Tod, Mandatsverlust oder Mandatsverzicht frei wird, hat der Leiter der Gemeindewahlbehörde in sinngemäßer Anwendung der §§ 47 Abs. 1 und 49 Abs. 5 das Ersatzmitglied – wenn es sich um ein auf einer Parteiliste erlangtes Mandat handelt, das Ersatzmitgli... mehr lesen...


§ 58 W-GWG

*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 4/2022 mehr lesen...


§ 56 W-GWG

*) Fassung LGBl. Nr. 25/2011, 34/2018, 4/2022 mehr lesen...


§ 50 W-GWG

(2) Fehlt eine Begründung nach Abs. 1, kann der Einspruch ohne weitere Überprüfung abgewiesen werden. In den übrigen Fällen hat die Landeswahlbehörde die Ermittlung der Wahlergebnisse zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung die Unrichtigkeit der Ermittlung, so hat sie die betreffenden Ergebnisse un... mehr lesen...


§ 49 W-GWG

(2) Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)die Bezeichnung der Gemeindewahlbehörde, des Ortes und der Zeit der Amtshandlung,b)die Namen der an- und abwesenden Mitglieder der Gemeindewahlbehörde,c)die Namen der anwesenden Wahlzeugen,d)die Anzahl der auf die einzelnen Parteien entfallenden... mehr lesen...


§ 44 W-GWG

(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist unverzüglich bis zur Beendigung der Wahlhandlung auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes) und unverzüglich am Gebäude des Wahllokales kundzumachen.(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so s... mehr lesen...


§ 27 W-GWG

(2) Es ist dafür zu sorgen, dass der Verkehr der Wähler zu und von dem Wahllokal sich ungestört vollziehen kann.(3) Die gemäß Abs. 1 bestehenden Verbote und der Umkreis, in dem sie gelten, sind vom Gemeindewahlleiter mit einem Hinweis auf die für die Übertretung der Verbote angedrohte Strafe bis ... mehr lesen...


§ 25 W-GWG

(2) Der Beginn und die Dauer der Stimmabgabe (die Wahlzeit) sind in der Weise festzusetzen, dass den Wählern die Ausübung des Wahlrechtes gesichert wird.(3) Das Wahllokal und die Wahlzeit werden vom Bürgermeister für jeden Wahlsprengel spätestens drei Wochen vor der Wahl bis zum Ablauf des Wahlta... mehr lesen...


§ 24 W-GWG

(2) Der abgeschlossene Wahlvorschlag einer Partei für die Wahl des Bürgermeisters ist jeweils im Anschluss an ihren Wahlvorschlag für die Wahlen in die Gemeindevertretung bis zum Ablauf des Wahltages auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Der ... mehr lesen...


§ 23 W-GWG

a)ihr Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters ungültig ist, weil der Wahlwerber nicht wählbar ist oder auf dem Wahlvorschlag für die Wahlen in die Gemeindevertretung gestrichen wurde,b)der Wahlwerber die Wählbarkeit verliert,c)der Wahlwerber seine Zustimmungserklärung (§ 21 Abs. 4) zurückzi... mehr lesen...


§ 20 W-GWG

(2) Die Wahlvorschläge jener Parteien, die in der Gemeindevertretung schon vertreten sind, werden nach der Stärke der Parteien, die Wahlvorschläge der übrigen Parteien anschließend daran nach dem Zeitpunkt ihrer Einreichung gereiht.*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 25/2019, 4/2022 mehr lesen...


§ 16 W-GWG

a)die unterscheidende Parteibezeichnung;b)die Bezeichnung des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der Partei und seines Stellvertreters.Die Anmeldung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift von so vielen in der Gemeinde wahlberechtigten Personen, als im Abs. 4 für den Wahlvorschlag vorgesc... mehr lesen...


§ 12 W-GWG

(2) Die Gemeinde hat während der Einsichtsfrist auf dem Veröffentlichungsportal im Internet (§ 32e des Gemeindegesetzes) auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis hinzuweisen. Dieser Hinweis hat Beginn und Ende der Einsichtsfrist, die für die Einsicht bestimmten Stunden, die ... mehr lesen...


§ 10 W-GWG

(2) Die Wahlen sind, wenn sie nicht nur in einzelnen Gemeinden durchgeführt werden sollen, einheitlich für alle Gemeinden des Landes auf den gleichen Tag festzusetzen. Eine Abweichung hievon ist nur aus zwingenden Gründen zulässig.(3) Der Wahltag ist auf einen Sonntag festzusetzen. Der Tag für di... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

12 Paragrafen zu Landtagswahlgesetz (LWG) aktualisiert


§ 65 LWG

(2) Eine Berufung des Ersatzmitgliedes im Sinne des Abs. 1 findet auch für die Dauer einer Karenzierung von Abgeordneten statt. Die Berufung des Ersatzmitgliedes darf nur erfolgen, wenn der Landtagspräsident zuvor mit Bescheid die Karenzierung aus den in § 66 angeführten Gründen ausgesprochen hat... mehr lesen...


§ 63 LWG

(2) Die von der Entscheidung betroffenen Wahlbehörden sind in Kenntnis zu setzen. Sie haben die Änderungen, welche sich aufgrund der Entscheidung gemäß Abs. 1 ergeben, in gleicher Weise zu veröffentlichen.*) Fassung LGBl.Nr. 36/2009, 61/2012, 34/2018, 4/2022 mehr lesen...


§ 62 LWG

(2) Fehlt eine Begründung nach Abs. 1, kann der Einspruch ohne weitere Überprüfung abgewiesen werden. In den übrigen Fällen hat die Landeswahlbehörde die Ermittlung der Wahlergebnisse zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung die Unrichtigkeit der Ermittlung, so hat sie die betreffenden Ergebnisse de... mehr lesen...


§ 60 LWG

(2) Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)die Bezeichnung der Wahlbehörde, des Ortes und der Zeit der Amtshandlung,b)die Namen der an- und abwesenden Mitglieder der Landeswahlbehörde,c)die Feststellungen gemäß § 59 Abs. 3 lit. a und b,d)die der Verteilung der Restmandate zugrundeliegend... mehr lesen...


§ 58 LWG

(2) Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:a)die Bezeichnung der Wahlbehörde, des Ortes und der Zeit der Amtshandlung,b)die Namen der an- und abwesenden Mitglieder der Bezirkswahlbehörde,c)allfällige Feststellungen gemäß § 54 Abs. 1,d)die Feststellungen gemäß § 54 Abs. 2 lit. a bis e,e)die... mehr lesen...


§ 52 LWG

(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist unverzüglich bis zur Beendigung der Wahlhandlung auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes) und unverzüglich am Gebäude des Wahllokals kundzumachen.(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so si... mehr lesen...


§ 35 LWG

(2) Es ist dafür zu sorgen, dass der Verkehr der Wähler zu und von dem Wahllokal sich ungestört vollziehen kann.(3) Die gemäß Abs. 1 bestehenden Verbote und der Umkreis, in dem sie gelten, sind vom Gemeindewahlleiter mit einem Hinweis auf die für die Übertretung der Verbote angedrohte Strafe bis ... mehr lesen...


§ 33 LWG

(2) Die Wahlzeit ist so festzusetzen, dass die Ausübung des Wahlrechtes für alle Wähler gesichert ist.(3) Die Beschlüsse über die Festsetzung der Wahlsprengel und der Wahllokale sowie über die Zahl der Wahlkommissionen für Gehunfähige sind unverzüglich bis zum Ablauf des Wahltages auf dem Veröffe... mehr lesen...


§ 32 LWG

(2) Wahlvorschläge, die nach Anwendung der §§ 30 und 31 keine Wahlwerber aufweisen, sind zurückzuweisen.(3) Die Landeswahlbehörde hat die verbliebenen Wahlvorschläge zu reihen. Bezirkswahlvorschläge sind wahlbezirksweise zu reihen.(4) Die im Abs. 3 vorgesehene Reihung ist hinsichtlich der Wahlvor... mehr lesen...


§ 23 LWG

(2) Die Gemeinde hat während der Einsichtsfrist auf dem Veröffentlichungsportal im Internet (§ 32e des Gemeindegesetzes) auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis hinzuweisen. Dieser Hinweis hat Beginn und Ende der Einsichtsfrist, die für die Einsicht bestimmten Stunden, die ... mehr lesen...


§ 22 LWG

(2) Der Wahltag ist auf einen Sonntag festzusetzen.(3) Die Verordnung ist zudem mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal jeder Gemeinde im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes).*) Fassung LGBl.Nr. 15/2004, 4/2022 mehr lesen...


§ 11 LWG

a)Landeswahlbehörde die Stimmenverhältnisse im ganzen Land,b)Bezirkswahlbehörden die Stimmenverhältnisse in den betreffenden Wahlbezirken,c)Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden die Stimmenverhältnisse in den betreffenden Gemeindenzugrunde zu legen.(2) Die Beisitzer der Landeswahlbehörde hat die Lan... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

1 Paragraf zu Bestattungsgesetz (BestG) aktualisiert


§ 59 BestG

a)die Art, Lage und Ausgestaltung der Urnenstätte den Interessen der Raumplanung entsprechen und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird; eine Urnenstätte innerhalb der äußeren Siedlungsränder (§ 2 Abs. 3 lit. h 2. Halbsatz Raumplanungsgesetz) bedarf jedenfalls einer entsprechende... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22

1 Paragraf zu Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz (L-DHG) aktualisiert


§ 5 L-DHG

(2) Der Disziplinarkommission haben anzugehören:a)ein von der Bildungsdirektion zu bestellender rechtskundiger Bediensteter als Vorsitzender,b)ein von der Bildungsdirektion zu bestellender Bediensteter des pädagogischen Dienstes,c)zwei von der zuständigen Personalvertretung bestellte Lehrer jener... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.02.22
Gesetze 11-20 von 20