Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.07.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Mag.a (FH) Lana GANSELMAYER, BA und AbtInsp Stefan MÜLLNER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Günther KATZENSTEINER für die Kanzlei HSK Anwälte, der Disziplinaranwältin Obstlt Nicole TRAPPL, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch e... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 30.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat am 02.02.2026 um 21:10 Uhr in seiner Freizeit, sei... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 15.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Alexander SINGER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, indem er 1... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 11.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. Insp in A 1.1. am 12. Mai 2022, welche im Zuge der Vorbe... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 09.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Dr.in Magdalena RAUTER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. MMag. Christian DANGL, BA MA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat, indem er am... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 02.06.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Kmsr Mag. Hans NICKO und AbtInsp Christoph ZECHMEISTER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit der Disziplinaranwältin Obstlt. Nicole TRAPPL, BA MA, der Beschuldigten RevInspin NN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp in NN I. römisch eins. ist schuldig, sie hat, indem sie im Jänner 2021 im Einfamilienhaus ih... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 28.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und RevInsp Roland FRIEDL als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Sebastian BOECKNER, MBL für die Kanzlei PALLAUF, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN ist schuldig, er hat, indem er NN am 01.03.2... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjrin Petra SCHMIED, BA und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat 1. im Herbst 2024 gegenüber einer Reinigungskraft im Lift... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjrin Petra SCHMIED, BA und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten BezInsp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: BezInsp NN wird vom Vorhalt, er habe am 19.05.2025, gegen ... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 13.05.2026 durch MR Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Matthias PRÜCKLER, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. am 03.05.2025, in seiner Freizeit... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 13.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Obstlt. NN, dessen Verteidigerin RA Maga Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Obstlt. NN wird vom Vorhalt, er habe 1. im Zeitraum vom 09.03.2... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 05.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Maga (FH) Lana GANSLMAYER, MA und AbtInsp Christoph ZECHMEISTER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten AbtInsp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Major Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: AbtInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, ... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 05.05.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch RLin Maga (FH) Lana GANSELMAYER, MA und RevInsp Peter RIESENHUBER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten KontrInsp iR NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Mjr. Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: KontrInsp iR NN I. römisch eins. ist schuldig, er ha... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.04.2026 durch MR Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger ChefInsp Erwin BRANDTNER, des Disziplinaranwaltes Obstlt Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN ist schuldig, er hat, indem er im Zeitraum von 23.01.2023 bis 09.11.2024 an... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 13.04.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat 1. am 26.10.2025 um 02:03 Uhr in seiner Freizeit, in NN, NN-Str... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 09.04.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit der Beschuldigten RevInspin NN, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInspin NN ist schuldig, sie hat, indem sie 1. am 06.07.2025 gegen 22:00 Uhr in ihrer Freizeit nach ei... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 26.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Mjr. Petra SCHMIED, BA und Mjr Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Stefan HASLBERGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN ist schuldig, er hat, indem er 1. sein... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger GrInsp Bernhard AUGDOPPLER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat 1. a) am 04.02.20... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und Mjr. Wolfgang HETTEGGER, BA als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten ChefInsp NN dessen Verteidiger GrInsp Bernhard AUGDOPPLER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Wolfgang HAIM, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ChefInsp NN I. römisch eins. ist schuldig, er hat, indem er 1... mehr lesen...
Der Senat 26 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.03.2026 durch MR Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Kmsr Mag. Hans NICKO und ChefInsp Andreas WOSCHNIGG als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter RESCH, des Disziplinaranwaltes Mjr. Gerold BACHINGER, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN ist schuldig, er hat, indem er am 08.08.2025 um 23:39 Uhr, außer Dienst, seinen PK... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 03.03.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten RevInsp NN, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN ist schuldig, er hat, indem er am 06.09.2025 in seiner Freizeit in der Zeit von 21:25 bis 22:45 Uh... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 26.02.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten BezInsp iR NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes OR Mag. Michael HUBMANN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: BezInsp iR NN ist schuldig, er hat, indem er am 28.04.202... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 09.02.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HR Mag. Harald HUMER und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN dessen Verteidiger RA Mag. Lukas HÖLLWERTH, des Disziplinaranwaltes Obstlt. Hubert JUEN, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN wird von dem wider ihn erhobenen Vorhalt, er habe, indem er am 14.1... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.01.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Herwig HOMMA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN I. römisch eins. wird vom Vorhalt, am 22.03.2025 im Zu... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.01.2026 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, des Beschuldigten GrInsp NN, dessen Verteidiger RA Mag. Herwig HOMMA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN wird vom Vorhalt, indem er am 22.07.2024 im Nachtdienst... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs 2 BDG schuldig: Er hat sich außer Dienst und ohne dienstlichen Auftrag, durch Täuschung über Tatsachen, rechtswidrig – ohne Bezahlung des Eintrittspreises und ohne im Besitz einer Eintrittskarte zu sein - Zugang zu einem Konzert verschafft, bzw. zu verschaffen versucht, indem er sich gegenüber mehreren Security-Mitarbeitern und dem anwesenden Behörden-Journaldienst wie... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der LPD und als eingeteilter Beamter in Verwendung. Zum Zeitpunkt der Dienstpflichtverletzung befand er sich im Krankenstand Vorwurf der Begehung einer Dienstpflichtverletzung Der nunmehrige Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion samt Beilagen. Verwaltungsstrafrechtliche Maßnahmen Mit rechtskräftigem Straferkenntnis der BH wurde wegen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit b iVm § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstr... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 19.12.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch Oberst Alois KNAPP und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten HR NN, dessen Verteidigerin RAin Mag.a Dr.in Verena HAUMER für die Kanzlei BEURLE Rechtsanwälte, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: HR NN I. römisch eins. is... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 18.12.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit des Beschuldigten Insp NN, dessen Verteidiger RA Dr. Peter KLAUNZER (KLAUNZER.KLAUSNER.FLATSCHER Rechtsanwälte), des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Insp NN I. römisch ein... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 05. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant (Vzlt) A.A. ist schuldig, er hat am 17. März 2025 während seines Krankenstandes 1. seinem Untergebenen StWm B.B. telefonisch den Befehl erteilt, den Gfr C.C. mit einem Heereskraftfahrzeug zu seiner Wohnadresse nach N.N. zu schicken, um ihn dort (N.N. in N.N. abzuholen, um ihn (Vzl... mehr lesen...