Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I) N.N. ist schuldig, 1) er hat im Zuge einer Amtshandlung in einem dort etablierten Obdachlosenheim dem ehemaligen Bewohner insgesamt 4 Ohrfeigen versetzt, und dadurch versucht diesen am Körper zu verletzen.“ er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 2 BDG i.V.m. § 91 BDG 1979 i.d.g.F. begangen. Über den Beschuldigten wird gemäß ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat im Zuge einer Amtshandlung in einem dort etablierten Obdachlosenheim wahrgenommen, sein einschreitender Kollege einem ehemaligen Bewohner insgesamt 4 Ohrfeigen versetzt hat und es in weiterer Folge unterlassen, das Verhalten des seines Kollegen zu unterbinden bzw. dagegen einzuschreiten und den Vorfall seinem Vorgesetzten... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat – nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am 28.06. und 08.08.2018 – am 08. August 2018 zu Recht erkannt: Die Polizeibeamtin RevInsp NN ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Sie hatte seit ca. Anfang 2017 bis 22.01.2018, intensiven privaten Kontakt zum mehrfach wegen Gewalt- und anderer Delikte vorbestraften und im Nahbereich des Überwachungsgebietes der PI NN wohnhaften NN, obwohl sie in die Situation geraten k... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 2. August 2018 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten NN durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN Zusteller in der Zustellbasis XX ... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 2. August 2018 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten NN durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Ob... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 11.07.2018 in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: BezInsp NN ist schuldig, er hat 1. in der Zeit vom 26.11.2017 bis 19.12.2017 trotz klarer und zweifelsfreier Beendigung der Beziehung von Seiten der NN diese mehrfach telefonisch kontaktiert, ist auch ohne Vorankündigung oder Absprache und somit gegen den Willen der Betroffenen an deren Wohnadresse gewesen, hat dort ua Brie... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 11.07.2018 in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat als eingeteilter Beamter im PAZ (Polizeianhaltezentrum) NN seine Aufgabe – die Bewachung von Festgenommenen bzw. Angehaltenen - nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, sodass 1. am 26.01.2018 gegen 10.45 Uhr der Verwaltungshäftling NN während der Abholung des Mittagessens aus der dortigen Kantine aus ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. wurde von dem Vorwurf, er habe in zivil und außer Dienst nach einer Meinungsverschiedenheit im Straßenverkehr den Zuegen am Hals gepackt und zugedrückt, wodurch dieser am Hals verletzt wurde und diesen in weiterer Folge an der Weiterfahrt gehindert, indem er sich vor dessen PKW stellte. er habe dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat in einem Obdachlosenheim im Zuge einer Amtshandlung Frau N.N. einen Schlag mit der Hand gegen die rechte Kopfseite sowie in weiterer Folge einen Schlag mit einem Kleidungsstück gegen die rechte Oberköperseite versetzt, er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 2 BDG und gemäß der Dienstordnung der LPD Wien vom 2... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat es unterlassen, im Zuge seines Dienstes und der Amtshandlung am Einsatzort etablierten Obdachlosenheim, deeskalierend einzuschreiten und das Verhalten seines Kollegen – nämlich Misshandlung der Obdachlosen durch eine Ohrfeige auf den Kopf: und Schlagen eines Kleidungsstückes auf den
Kopf: – durch Untätigkeit unterstützt, er h... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 25. April 2018 zu Recht erkannt: AbtInsp NN ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: AbtInsp NN ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: 1. Er hat am 3.5.2017, gegen 23:56 Uhr in Zivil und außer Dienst seinen Pkw, Kennzeichen NN, im Stadtgebiet von NN a. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,82 mg/l Alkoholgehalt) und b. mit weit überhöhter Geschwindigkeit von 96 km/h gelenkt, s... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 25. April 2018, zu Recht erkannt: Gruppeninspektor NN ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Gruppeninspektor NN ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: 1. Er hat am 25. Jänner 2017, um ca. 23:30 Uhr, außer Dienst, in einem facebook posting NN beschimpft, indem er folgendes postete: „Blöde Sau, NN du Schwein, ich zeig di au: De Vergewaltigung bleibt ned ungesühnt! Melde dich du feige Sau! Du bist a Verg... mehr lesen...
Beweismittel: ? Disziplinaranzeige vom XX.2017 (AS 2-3) Disziplinaranzeige vom römisch zwanzig.2017 (AS 2-3) ? Schriftliche Erklärung des FOI B zum Unfall (AS 5) ? Weisung des Dienstgebers (AS 11) ? Zustellnachweis der Weisung vom XX.2017(AS 11v) Zustellnachweis der Weisung vom römisch zwanzig.2017(AS 11v) ? Psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Dienstfähigkeit von Dr. P (AS 12-19) ? Eingabe des Vertreters Dr. P vom XX.2016 (AS 20) Eingabe des Vertreters Dr. P vom röm... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 10.04.2018 in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist gem. § 126 Abs 2 BDG schuldig, er hat am 13.10.2017 außer Dienst auf der öffentlichen Chatplattform NN einen dort veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Verwirrter Mann blockiert minutenlang Straße“ wie folgt kommentiert: GrInsp NN ist gem. Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig, er hat am 13.10.2017 auß... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige v. N.N. bzw. auf das Schreiben XY vom N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund eines E-Mails vom Sachverhalt Kenntnis erlangt. Danach steht der Beamte als dienstführender Polizeibeamter im N.N. als hauptamtlicher Lehrer für den Fachbereich Einsatztraining in Verwendung. Dieser traf am N.N. um N.N. Uhr fünf weitere Einsatztrainer zu einer Vorbesprechung im Sozial- u. Besprechungsraum des N.N. ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 20.03.2018 in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat am 13.09.2017 um 17:18 Uhr und 17:19 Uhr im Zuge seines Dienstes auf der Polizeiinspektion NN unter Verwendung dienstlicher Ressourcen, aber ohne dienstlichen Grund und Auftrag in den EKIS-Applikationen (Führerscheinregister, Personeninformation, Kriminalpolizeilicher Aktenindex) Datenabfragen ü... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat in zivil und außer Dienst im alkoholisierten Zustand einen Verkehrsunfall mit Eigenverletzung verursacht und zuerst nach Aufforderung zum Alkovortest den einschreitenden Beamten ersucht, den Test statt ihm durchzuführen und nach dem positiven Ergebnis des Wertes von 1,14 mg/l den einschreitenden Beamten gefragt, ob man das E... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er habe in zivil und außer Dienst im alkoholisierten Zustand einen Verkehrsunfall mit Eigenverletzung verursacht und zuerst, nach Aufforderung zum Alkovortest den einschreitenden Beamten ersucht, den Test statt ihm durchzuführen und nach dem positiven Ergebnis des Wertes von 1,14 mg/l den amtshandelnden Kollegen gefragt, ob man das ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 06.03.2018 in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN ist schuldig, 1) am 01.11.2017 um 03:05 Uhr, außer Dienst, seinen PKW mit dem amtlichen Kennzeichen NN auf der B NN im Gemeindegebiet von NN in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (1,07 mg/l) gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht zu haben und 2) durch die Entziehung der Lenk... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er habe als Beamter, vor etwa 80 Mitarbeitern der Parkraumüberwachung im Zuge einer Besprechung die Entscheidung der LPD Wien – nämlich, dass die Doppelbegehung aufgehoben und nunmehr wieder Einzelbegehungen durchzuführen sind – massiv kritisiert und nicht nur seine persönliche Meinung einfließen lassen, sondern dabei seine Rede mit... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Weninger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII nach der am 15. Dezember 2017 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten OO i.R. NN durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Oberoffizial i.R. NN ehem. Zusteller in der Zustellbasis XX ist s c h u l d i g. Er hat in... mehr lesen...
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat I, hat durch HR Mag. Wolfgang Puchleitner als Senatsvorsitzenden sowie HR Mag. Anna Holper und OR Mag. Friedrich Mannsberger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenats im Disziplinarverfahren gegen AD Beschuldigten (B) nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am XX.2017 in Wien, in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten, seines Verteidigers RA Mag. W. K., des Disziplinaranwaltes HR Mag. Bernhard Sklusak ... mehr lesen...
Verstoß gegen Alkoholverbot, Entzug der Lenkerberechtigung; vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ZI Berndt Graf und ZI Edith Weiß als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 7. Dezember 2017 in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes HR Dr. Wilfried Traar und des Beschuldigten NN sowie seines Verteidigers RA Dr. Alexander Singer du... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Weninger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII nach der am 22. November 2017 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten NN sowie seines Verteidigers Mag. Thomas Mödlagl durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN Distributionsleiter in der Zustellbasis XX, derze... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige vom N.N., GZ N.N. bzw. auf die Disziplinarnachtragsanzeige vom N.N., GZ N.N. sowie auf die Schreiben des N.N., vom N.N., GZ N.N. und vom N.N., GZ N.N. Inhalt der Disziplinaranzeige vom N.N. Danach hat der Beamte 1. am N.N., um N.N. Uhr, 2. am N.N., um N.N. Uhr, 3. am N.N., um N.N. Uhr, 4. am N.N., um N.N. Uhr und 5. am N.N., um N.N. Uhr, unter Verwendung der vom ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe in zivil und außer Dienst einen Pkw in alkoholisiertem Zustand gelenkt, zumal er im Anschluss an seine Fahrt das KFZ anhielt und hinter dem Steuer sitzend, bei laufendem Motor, eingeschlafen ist. Nachdem er durch mehrmaliges Klopfen an der Seitenscheibe geweckt werden konnte, wurde zunächst ein Alkovortest mit dem Ergebn... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe unberechtigt zahlreiche PAD-Akten Einsicht genommen und widerrechtliche Abfragen getätigt, wobei er Erkenntnisse aus der Einsichtnahme erörtert habe, was sich wiederum aus diversen Telefongespräche aufgrund einer Telefonüberwachung ergeben hat : 2. Er habe über WhatsApp in diversen Chats weitere Tathandlungen durch... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er habe im Nachtdienst in der PI zunächst ? die tschechische Staatsbürgerin, sohin eine dienstfremde Person, entgegen den bestehenden Vorschriften zu den im Keller befindlichen Umkleidekabinen der PI mitgenommen und auch in den dort befindlichen Kommandantenruheraum, ? Sich gemeinsam mit der dienstfremden Person im Kom... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschuldigte ist schuldig, 1. er habe zivil und außer Dienst ein Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der durchgeführte Alkomattest einen Wert von 0,47mg/l bzw. 0,48 mg/l ergeben hat. Durch den Entzug der Lenkberechtigung wurde seine Dienstfähigkeit herabgesetzt, da er während dieser Zeit nicht mehr zum Lenken ein... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1. er habe in zivil und außer Dienst eine unbekannte Frau attackiert und dieser Stöße versetzt (dokumentiert durch Videoaufzeichnungen) 2. er habe im Zuge der gegen ihm geführten Amtshandlung zu Punkt 1 die einschreitenden Beamten beschimpft („seid‘s deppert, geht’s doch alle scheiß’n“) und in die Richtung eines der Bea... mehr lesen...