Entscheidungen zu § 43 Abs. 2 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

378 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 378

TE Dok 2022/5/10 2022-0.146.366

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 23.12.2021 sowie den Erhebungen der LPD N.N. Sachverhalt: Am 29.07.2021 langte in der Personalabteilung der LPD N.N. ein Bericht des Referats N.N. ein, wonach der Beamte im Verdacht steht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben. Der Beamte traf sich in den Abendstunden des 28.06.2021 mit einem ehemaligen Kollegen der EGS, B.B. (Verdeckter Ermittler im Bundeskrimina... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.05.2022

TE Dok 2022/4/28 2022-0.213.984

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 16.02.2022 zu N.N. sowie den Erhebungen der LPD N.N. und dem rechtskräftigen Gerichtsurteil des LG für Strafsachen N.N.. Sachverhalt: Am 22.10.2019 langte in der Personalabteilung der LPD N.N. ein Abschlussbericht des Referats N.N. ein, wonach der Beamte im Verdacht steht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben: Am 31.05.2019 kam es im Anschluss an die Klima-Demo... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.04.2022

TE Dok 2022/4/28 2021-0.831.684

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. April 2022, in Anwesenheit der durch RA vertretenen Beamtin, des Disziplinaranwaltes sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Die Beamtin ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Sie hat im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf der Facebook-Seite „Wir sind Exekutive“, als Reaktion auf das Posting „Ich wäre für einen 21/4 für das Gsindl“ folgenden Kommentar gepostet: „9x19 jedem Terroristen seine... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.04.2022

TE Dok 2022/4/28 2021-0.831.851

Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28. April 2022, in Anwesenheit des durch RA vertretenen Beamten, des Disziplinaranwaltes, sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Er hat im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in N.N auf der Facebook-Seite gepostet: „Ich wäre für einen 21/4 für das Gsindl“ und „Viel zu teuer. Fallbeil kommt billiger“, Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BD... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.04.2022

TE Dok 2022/4/21 2022-0.182.974

Der Verdacht, schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 02.12.2021 zu N.N. sowie den Erhebungen der LPD N.N. Sachverhalt: Am 22.11.2021 wurde der Personalabteilung der Landespolizeidirektion N.N. durch die begleitenden Beamten C.C. und B.B. Bericht erstattet, wonach folgende Verdachtsmomente festgestellt wurden: Der Beamte führte am 20.11.2021 als Lenker des Arrestantenwagens den Transport einer festgenommenen P... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 21.04.2022

TE Dok 2022/4/8 2022-0.216.653

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 15.02.2022 zu N.N. sowie den Erhebungen der LPD N.N. und der diversionellen gerichtlichen Erledigung. Sachverhalt: Am 12.10.2021 langte ho. via Kommando des SPK N.N. ein Amtsvermerk ein, welchem zu entnehmen ist, dass die Besatzung des Stkw „N.N.“ am 10.10.2021, gegen 03:30 Uhr, nach N.N., in den dort ansässigen Club „N.N.“, bezüglich eines Raufhandels beordert wurde. N... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 08.04.2022

TE Dok 2022/3/21 2021-0.726.407

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 21.03.2022 nach der am 21.03.2022 in Anwesenheit der Beamtin, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Die Beamtin ist schuldig, h) sie hat am 24.06.2021, um 02:07 und um 02:43 Uhr, bei einem Polizeieinsatz in ihrer Wohnung in N.N., im alkoholisierten Zustand ein standeswidriges Verhalten gesetzt, indem sie sich den Polizisten gegenüber sehr aufbrausend und unf... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 21.03.2022

TE Dok 2022/3/10 2022-0.102.869

Zur Person: 1.   Der Beamte ist auf dem Arbeitsplatz N.N der N.N des N.N. des N.N, PosNr. N.N., eingeteilt. Sein Dienstort ist die N.N., in N.N. Er bringt ein Bruttoeinkommen von € 2.307,3 ins Verdienen (ohne allfällige Nebengebühren), Besoldungsmerkmal M BUO, Grundlaufbahn, Gehaltsstufe 07. 2.   Er steht in einem unbefristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und fällt daher in den Anwendungsbereich des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, (BDG 1979) und des... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.03.2022

TE Dok 2022/3/10 2021-0.623.814, 2021-0.639.742

Die Bundesdisziplinarbehörde hat - nach Durchführung von Verhandlungen am 20.01. und 10.03.2022, zu Recht erkannt: I römisch eins Der Beamte ist gemäß § 126 Ab. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Ab. 2 BDG schuldig: A: Er habe während der Ausübung seines Dienstes, mehrere – überwiegend junge und erst kurz zugewiesene - Mitarbeiterinnen, bzw. Kolleginnen durch geschlechtliche Handlungen, oder durch einen anstößigen, die Sexualsphäre der betroffenen Frauen berührend... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.03.2022

TE Dok 2022/3/3 2022-0.109.922

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des Disziplinarvorgesetzten vom 27.01.22. Darstellung des Sachverhaltes 1.   Der Einheitskommandant hat am 04. November 2021 wegen der im Spruch: geschilderten Handlungen das Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem Dienststellenausschuss des N.N. wurde am 26. Jänner 2022 die beabsichtigte Erstattung einer Disziplinaranzeige mitgeteilt. 2.   Die Disziplinaranzeige wurde durch den Kdt N.N als D... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.03.2022

TE Dok 2022/2/14 2021-0.632.950

Beweismittel Angeführt werden jene Beweismittel, die gemäß § 126 Abs. 1 BDG 1979 Gegenstand des Beweisverfahrens der mündlichen Verhandlung waren und die den in der Folge als erwiesen festgestellten Sachverhalt begründen: ?   Übermittlung der Disziplinaranzeige gemäß § 110 Abs.  1 Z 2 BDG 1979 ?   Meldung der Nebenbeschäftigung aus dem Jahr 1999 ?   Arbeitsplatzbeschreibung ?   Emailverkehr mit Personalabteilung über Kenntnisnahme des Finanzstrafverfahrens ?   Erkenntnis des Spruchsenats ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 14.02.2022

TE Dok 2021/12/22 2020-0.823.933

BESCHLUSS Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.12.2021 durch den Senatsvorsitzenden Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER und den weiteren Senatsmitgliedern Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) im Wege eines Umlaufbeschlusses beschlossen: Gegen den Beschuldigten wird hinsichtlich des in der Disziplinaranzeige vom 07.04.2021, GZ S 90232/12HLogZ W/2021, dargelegten Verdachtes einer Pflichtverletzung auf Grund eines Verstoßes gegen § 43 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 22.12.2021

TE Dok 2021/12/16 2021-0.537.984

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 16.12.2021 nach der am 16.12.2021 in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat am 09.03.2021 um 14.10 Uhr in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (eine im N.N. durchgeführte Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt hat einen Wert von 0,69 mg/l ergeben) seinen PKW mit dem Kennzeichen N.N. a... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 16.12.2021

TE Dok 2021/11/29 2021-0.218.865

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 29.11.2021 nach der am 29.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig 1. er hat in der Nacht von 06.06.2020 auf 07.06.2020 zw. 00.00 bis 00.30 Uhr in N.N., außer Dienst und in zivil im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung sowohl A.A. als auch B.B. am Körper verletzt, 2. er hat sich im Zuge des oben angeführten Vorfalles... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 29.11.2021

TE Dok 2021/11/24 2021-0.340.575

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. Die Disziplinaranzeige wurde der Dienstbehörde am 06.04.2020 zugeleitet. Inhalt der Disziplinaranzeige Der Beamte lenkte am 22.02.2020, um 21.00 Uhr, in N.N. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand sein privates Kraftfahrzeug (außer Dienst und in Zivilkleidung) und war an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt. Der Beamte... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 24.11.2021

TE Dok 2021/11/22 2021-0.128.655

Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 22.11.2021 durch den Senatsvorsitzenden Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER und den weiteren Senatsmitgliedern Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) im Wege eines Umlaufbeschlusses beschlossen: Gegen den Disziplinarbeschuldigten wird hinsichtlich des in der Disziplinaranzeige vom N.N., GZ N.N., dargelegten Verdachtes einer Pflichtverletzung auf Grund eines Verstoßes gegen § 43 Abs. 2 BDG (Vertrauenswahru... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 22.11.2021

TE Dok 2021/11/15 2021-0.698.485

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 15.11.2021 nach der am 15.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte wird vom Vorwurf, er habe im Juli 2019 an seiner Dienststelle einen dienstlichen Suchtmittelvortest (Druglab) für private Zwecke, nämlich um ein bei der Tochter der damaligen Lebensgefährtin vorgefundenes weißes Pulver auf Suchtmittel zu testen, verwende... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 15.11.2021

TE Dok 2021/11/4 2021-0.716.538

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04.11.2021 nach der am 04.11.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig   a)   er hat am 23.04.2021 um 18.16 Uhr, außer Dienst und in zivil im Gemeindegebiet N.N. im vermutlich alkoholisiertem Zustand ein Fahrrad gelenkt, und sich bei einem Sturz eine Eigenverletzung zugezogen, wobei der Alkomattest in weiterer Folge verweigert wur... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 04.11.2021

TE Dok 2021/10/4 2021-0.463.797

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04.10.2021 nach der am 04.10.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1)   er hat am 21.11.2020, gegen 21.00 Uhr, in Wien, in zivil und außer Dienst, jedoch während seines Krankenstandes, und alkoholisiert, den 11jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin, A.A., einen Schlag mit der flachen Hand versetzt, wodurch d... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 04.10.2021

TE Dok 2021/8/31 2021-0.003.652

BESCHLUSS Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat in der nicht-öffentlichen Sitzung am 31.08.2021 unter dem Vorsitz von Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER und in Gegenwart der weiteren Senatsmitglieder Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) zu Recht erkannt: Gegen den Beschuldigten wird das Senatverfahren iSd. § 72 des Heeresdisziplinargesetzes 2014 (HDG) nicht eingeleitet und es wird das durch die Disziplinaranzeige, GZ S91551/3-PzGrenB35/Kdo... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 31.08.2021

TE Dok 2021/8/25 2021-0.824.744

DISZIPLINARERKENNTNIS Der Disziplinarsenat 42 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 25. August 2021 durch den Senatsvorsitzenden Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER sowie in Gegenwart der weiteren Senatsmitglieder Obst Hansjörg KOBALD und Obst Johann SCHÖPF (vom ZA bestellt) und in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes ObstdIntD Mag. iur. Christian MAMUZIC, der Schriftführerin Tamara MATEJICEK sowie des Beschuldigten und dessen rechtsfreundlicher Vertreter RA Dr. iur. Martin RIEDL, nach... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 25.08.2021

TE Dok 2021/8/10 2021-0.070.100

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom 07.08.2020, GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom 18.01.2021, GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am 14.01.2021 Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Inhalt der Disziplinaranzeige Am 29.10.2020, gegen 08.00 Uhr, erstattete der Beamte der Verfasserin der Disziplinaranzeige Meldung zu nachstehendem Vorfall: Er fuhr am 28.10.2020, um 23.20 Uhr, mit seinem Privat-PKW, auf der N.... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.08.2021

TE Dok 2021/8/3 2021-0.361.610

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 03.08.2021 nach der am 03.08.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat am 22.07.19 um 14:16 Uhr ohne dienstliches Erfordernis über das elektronische kriminalpolizeiliche Informationssystem (EKIS) eine Abfrage im KFZ-Zentralregister hinsichtlich des Kennzeichens N.N. durchgeführt und die dadurch erlangte I... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.08.2021

TE Dok 2021/7/22 2021-0.279.052

Der Verdacht, schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 02.02.21 sowie den Erhebungen der LPD N.N. Anlastung durch die Dienstbehörde: Der Beamte wurde am 16.11.20 im Zuge einer Routineuntersuchung positiv auf Kokain getestet und steht somit im Verdacht, schuldhaft gegen seine Dienstpflichten gem. § 43 Abs. 2 und § 44 BDG 1979 i.V.m. der DA „Dienstordnung der Landespolizeidirektion N.N.“ verstoßen zu habe... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 22.07.2021

TE Dok 2021/7/13 2021-0.092.659

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des EKO Cobra (aufgrund einer mittlerweile aufgehobenen Dienstzuteilung) vom 19.07.2018 sowie den Erhebungen des SPK N.N. Darstellung des Sachverhaltes Der Beamte befand sich am 8. Juli 2018, gegen 04.00 Uhr, in seiner Freizeit, gemeinsam mit seiner Gattin nach Besuch des „Seefestes“ in N.N zu Fuß auf dem Heimweg. In der C.C Straße 12, auf Höhe des Eissalons nahm der Beamte eine auf einer ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.07.2021

TE Dok 2021/7/12 2021-0.423.058

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 12.07.2021 nach der am 12.07.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, er hat während der CORONA-Pandemie (1. Lock down) bis N.N. (anonyme Anzeige) –konkret am N.N. (laut Kopie vom Facebook Eintrag), als Polizeibeamter öffentlich über sein FACEBOOK-Profil „N.N.“ mit dem Untertitel seines persönlichen Accounts: „... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.07.2021

TE Dok 2021/6/7 2021-0.298.759

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 07.06.2021 durch die Senatsvorsitzende sowie den weiteren Mitgliedern des Disziplinarsenates nach der am 07.06.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte wird von dem Vorwurf, er hat am N.N. um N.N. Uhr in Wien N.N., N.N. während seines Dienstes im Zuge einer Amtshandlung bei einer Fahrraddemonstration die Identität des Radfah... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 07.06.2021

TE Dok 2021/5/27 2020-0.784.493

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 27.05.2021 nach der am 27.05.2021 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist schuldig, 1. er hat am N.N. um N.N. Uhr in N.N. in Fahrtrichtung stadtauswärts, das Dienst-Kfz mit dem behördlichen KZ N.N. in einem durch Alkohol beeinträchtigte Zustand gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursach... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 27.05.2021

TE Dok 2021/5/20 2020-0.733.009

D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S D römisch eins S Z römisch eins P L römisch eins N A R E R K E N N T N römisch eins S Der Disziplinarsenat 44 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 20. Mai 2021 durch den Senatsvorsitzenden Bgdr Mag. iur. Mario Franz SCHAFFER sowie in Gegenwart der weiteren Senatsmitglieder Vzlt Bernhard WIDI und Vzlt Helmut GÖDL (vom ZA bestellt) und in Anwesenheit des Disziplinaranwaltes ObstdIntD Mag. iur. Christian MAMUZIC, der Schriftführerin Tamara MAT... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 20.05.2021

TE Dok 2021/4/27 2021-0.054.030

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinarverfügung der Dienstbehörde sowie dem fristgerechten Einspruch des Beamten gegen die Disziplinarverfügung wegen der Strafhöhe. Sachverhalt: Am N.N. um N.N. Uhr verursachten der Beamte (außer Dienst) in N.N. einen Verkehrsunfall mit Personenschaden zNt.d. A.A., (Beifahrerin der Zweitbeteiligten). Die Zweitbeteiligte B.B., hielt ihr Fahrzeug in der N.N. vor der Kreuzung mit der N.N. aufgrund der dortige... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 27.04.2021

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