Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 04. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Stabswachtmeister (StWm) A.A. ist schuldig, er hat am 30. Jänner 2023 in N.N. als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung vor der Kriminalpolizei bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt und dadurch den B.B., einem Bediensteten der Hee... mehr lesen...
Der Beamte ist als Mitarbeiter der Landespolizeidirektion zugewiesen und verrichtet in der PI seinen Dienst. Strafverfahren Die StA stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB gemäß § 191 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit ein. Die StA stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, StGB gemäß Paragraph 191, Absatz eins, StPO wegen Geringfügigkeit ein. Disziplinarverfügung Mit Ent... mehr lesen...
Der Beamte ist als eingeteilter Beamter zugewiesen. Er hat eine zufriedenstellende Dienstbeschreibung und war außerdienstlich bislang unauffällig. Strafverfahren In der Hauptverhandlung fasste das BG den Beschluss das Strafverfahren nach § 83 Abs. 1 und 2 StGB nach Durchführung eines Tatausgleichs und Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages einzustellen. In der Hauptverhandlung fasste das BG den Beschluss das Strafverfahren nach Paragraph 83, Absatz eins und 2 StGB nach Durchführung eines Ta... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung mündlicher Verhandlungen zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Er hat im Dienst, im Zeitraum von ca. 11:00 bis 13:00 Uhr und 14:30 bis 15:00 Uhr, alkoholische Getränke und zwar zwei bis drei Vodka-Lemmon und Wein konsumiert. Er hat um ca. 17:15 Uhr, außer Dienst, sein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (2,14 Promille) ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Er hat während seines, kurzfristig gemeldeten Krankenstandes - ohne vorherige medizinische Klärung, ob dies positive oder negative Auswirkungen auf die Wiederherstellung seines Gesundheitszustandes hat - nachmittags, gemeinsam mit mehreren Polizeibediensteten an einem Turnier teilgenommen und Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, B... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 24. November 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Offiziersstellvertreter (OStv) A.A. ist schuldig, er hat 1. am 26. März 2022, 1530 Uhr im Gemeindegebiet von N.N., N.N., den PKW N.N. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (0,90 mg/l) und hat einen Verkehrsunfall verursacht, an dessen Sachverhaltsfeststellung er nicht mitwirkte u... mehr lesen...
Der Senat 29 der Bundesdisziplinarbehörde hat am 06.11.2025 durch Ministerialrat Mag. Markus MITLÖHNER, sowie durch HRin Mag.a Gerlinde STITZ und ChefInsp Gerhard GROISSHAMMER als weitere Senatsmitglieder, in Anwesenheit der Beschuldigten RevInsp NN, deren Verteidigerin RAin Mag.a Cathrina RIEDER, des Disziplinaranwaltes HR Mag. Mario BREUSS, BA, in der durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN ist schuldig, sie hat, indem sie 1) am 23.10.2023... mehr lesen...
Der Senat hat am 17.05.2024 bei einer nicht öffentlichen Sitzung zu Recht erkannt: Gegen Wachtmeister A.A. wird das Disziplinarverfahren wegen des Verdachts, er habe am 13.11.2024 um ca. 0030 Uhr im Rahmen einer Milizübung seiner Einheit, der N.N. des N.N., an der Bar der Diskothek N.N. in N.N., den Hitlergruß geleistet und „Heil Hitler“ gesagt und er hätte dadurch gegen die Bestimmung des § 43 Abs 2 BDG 1979, wonach „der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht z... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung AD = Amtsdirektor AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BV-Team = Team der Betriebsveranlagung BAO = Bundesabgabenordnung BDB = Bundesdisziplinarbehörde BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BIA = Büro für Interne Angelegenheiten BMF = Bundesministerium für Finanzen DA = Disziplinaranwältin DB = Disziplinarbeschuldigter FAÖ = Finanzamt Österreich PA = Personalab... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung ARin = AmtsrätinAVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991AS = AbgabensicherungBAO = BundesabgabenordnungBDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BIA = Büro für Interne AngelegenheitenBMF = Bundesministerium für FinanzenDA = DisziplinaranwältinDS = DienststelleFAÖ = Finanzamt ÖsterreichPA = PersonalabteilungPVG = Bundes-PersonalvertretungsgesetzTeamExp = TeamexperteTL = ... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BAO = Bundesabgabenordnung BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BIA = Büro für Interne Angelegenheiten BMF = Bundesministerium für Finanzen BV = Betriebliche Veranlagung DA = Disziplinaranwältin DLin = Dienststellenleiterin DS = Dienststelle FAÖ = Finanzamt Österreich FOIin = Fachoberinspektorin PA = Personalabteilung PVG =... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BH – BezirkshauptmannschaftBVwG – BundesverwaltungsgerichtDB – DisziplinarbeschuldigterPTSG – PoststrukturgesetzStA – StaatsanwaltschaftStGB – StrafgesetzbuchStPO - StrafprozessordnungVwGH – Verwaltungsgerichtshofua. – unter anderem II. Beweismittel römisch II. Beweismittel Angeführt werden jene Beweismittel, die gemäß § 126 Abs. 1 BDG 19... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BV-Team = Betriebliche Veranlagung BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BMF = Bundesministerium für Finanzen BMI = Bundesministerium für Inneres DA = Disziplinaranwältin EA = Einsatzabteilung der LPD Wien FAÖ = Finanzamt Österreich LPD = Landespolizeidirektion PA = Personalabteilung PK = Polizeikommissariat PVG = Bundes-Personalvertretungsgesetz Team Ref= Teamexperte Spezial ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 26.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 14.05.2024 und 26.08.2024 in Anwesenheit des Beamten A.A. seines Verteidigers, sowie des Beamten B.B., seines Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A.A. wird von den Anlastungen, a) er hat am 20.07.2023, ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 26.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 14.05.2024 und 26.08.2024 in Anwesenheit des Beamten A.A., dessen Verteidiges, sowie des Beamten.B.B., dessen Verteidiger , und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A.A. wird von den Anlastungen, a) er hat am 20.07.2023, 2... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 13.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 13.08.2024 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a) er hat am 06.02.2023, erst um 07:00 Uhr, seinen Dienst angetreten, obwohl... mehr lesen...
Die Beamtin ist Mitarbeiterin der Landespolizeidirektion. Suspendierungsverfahren: Mit Bescheid der Landespolizeidirektion vom 18. März 2024 verfügte die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung der Beamtin. Die Bundesdisziplinarbehörde hat mit Bescheid vom 16.04.2024 keine Suspendierung verfügt. Die von der Disziplinaranwältin dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheidung des BVwG vom 01. Juli 2024 abgewiesen. Strafrechtliche Maßnahmen Die StA stellt das Strafverfahren nach § 299 ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 03.07.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Oberst SCHERERBAUER und ChefInsp WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 03.07.2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, 1.) er hat am 22.12.2023, in der Zeit von 04:01 - 04:40 Uhr, in N.N., N.N., vor dem dortigen ... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Er hat eine gute Dienstbeschreibung ( Strafgerichtliches Verfahren: Mit Entscheidung der StA wurde von der Verfolgung des Beamten wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 StGB gemäß § 203 Abs. 1 StPO unter Bestimmung einer Probezeit zurückgetreten. Mit Entscheidung der StA wurde von der Verfolgung des Beamten wegen des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, StGB gemäß Paragraph 203, Absatz eins, StPO unter Bestimmu... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 16. Mai 2024 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant (Vzlt) A.A. ist schuldig, er hatam 13. März 2024 um 1746 Uhr auf seinem „Status“ auf „Whats-App“ ein Foto hochgeladen, auf dem die Pasterze, im Vordergrund die Hoffmannhütte mit Hakenkreuzfahne, zu sehen war. Das Foto war mit dem Kommentar versehen: „Do wor die Welt noch in Ordnung keinKli... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der FinanzverwaltungADin = AmtsdirektorinAVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991BV = Team der Betrieblichen VeranlagungBAO = BundesabgabenordnungBDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BIA = Büro für Interne AngelegenheitenBMF = Bundesministerium für FinanzenDA = DisziplinaranwältinDL = DienststellenleiterDS = DienststelleFAÖ = Finanzamt ÖsterreichPA = Personalabteilung StA = Staatsanw... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 17.06.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 21.05.2024 in Abwesenheit des Beamten, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I) römisch eins) Der Beamte ist schuldig, a) er hat am 17.07.2023, 00:30 Uhr, in N.N., in zivil und außer Dienst beim dortigen Schützenbataillonsf... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 07.05.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 07.05.2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a) er hat in der Nacht von 29.07.2023 auf 30.07.2023 außerdienstlich ein N.N. Taxi durch sei... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafgerichtliches Verfahren: Die StA hat das Strafverfahren nach § 83 StGB gemäß § 203, Abs. 1 StPO unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr eingestellt. Die StA hat das Strafverfahren nach Paragraph 83, StGB gemäß Paragraph 203,, Absatz eins, StPO unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr eingestellt. Sachverhalt: Der Beamte hielt sich im Lokal auf. Weil er das Rauchverbot missachtet hatte, geriet er um ca. 04:50 Uhr m... mehr lesen...