-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 17.03.2016 -GZ- K01-DK/09/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- Weisungsverstöße; vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie OI Elgar Breiling und ADir Claus Kosiak als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IX nach der am 17. März 2016 in Anwesenheit der Dis... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe privat und außer Dienst den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen in vermutlich alkoholisiertem Zustand gelenkt und einen Verkehrsunfall mit Sachschaden und anschließender Fahrerflucht verursacht, 2. durch den Entzug der Lenkberechtigung war der Beamte für die Entziehungsdauer daher in der Ausübung seiner dien... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I) N.N. ist schuldig, 1. (des ergänzenden Einleitungsbescheides ) er habe während seines Dienstes über Ersuchen eines Bekannten im PAD eine „Personen-Suche bezüglich ihm selbst und einer weiteren Person geführt, da der Bekannte wissen wollte, ob gegen ihn eine Anzeige erstattet wurde. Dies ohne dienstlichen Grund und ohne entsprechende Dokumentatio... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er habe in um N.N. (Zeit laut Einsatzprotokoll) - und sohin während seines Nachtdienstes mit Anzeichen einer Alkoholisierung - aufgrund eines privaten Streites vor einem Lokal einen Polizeieinsatz (Streitschlichtung) mitherbeigeführt, er habe somit eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG i.V.m. der Dienstanweisu... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (4. Senat) hat durch MRin Maga. Charlotte Vogl in Vertretung des Vorsitzenden MR Dr. Herbert Wienerroither, durch MR DI Karl Schwaiger als weiteres Mitglied und durch MR DI Friedrich Loidl in Vertretung von ADirin Petra Rührnschopf als vom Zentralausschuss bestelltes Mitglied im Beisein des Schriftführers Mag. Franz Plankensteiner in den verbundenen Disziplinarsachen, betreffen... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Polizeiinspektion N.N. bzw. auf das Schreiben der Landespolizeidirektion N.N., Personalabteilung. Die Dienstbehörde hat am Tag des Vorfalles durch eine E-Mail des Bezirkspolizeikommandos N.N. Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach lenkte der Beamte am N.N., um N.N., das Kraftfahrzeug N.N. auf der Fahrbahn der N.N. im Gemeindegebiet von N.N. Der Beamte hätte in diesem Bereich aufgrund ... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 03.02.2016 -GZ- G02-DK/04/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ZI Berndt Graf und ZI Edith Weiß als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. Februar 2016 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten NN s... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 03.02.2016 -GZ- G03-DK/04/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ZI Berndt Graf und ZI Edith Weiß als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. Februar 2016 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda Minarik und des Beschuldigten NN s... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 27.01.2016 -GZ- W10-DK/07/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Weisungsverstoß (Missachtung der Heimfahrtgenehmigung); Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Weninger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII nach der am 27. Jänner 2016 in Anwesenheit der... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 25.01.2016 beschlossen, das bezüglich des Beamten, geb. am N.N. am N.N. wegen des Verdachtes, er habe I.) römisch eins.) es seit dem N.N. unterlassen, einen ihm in Ausübung seines Dienstes bekannt gewordenen begründeten Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung, die den Wirkungsbereich der Dienststelle betrifft, unverzüglich dem Leiter der Dienststelle und insbesond... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe während seines Dienstes in diversen EKIS – Applikationen (KZR, EDE, SA, PF, PI, IFA, FR) unberechtigt und ohne dienstliche Notwendigkeit angefragt, und diese Informationen in weiterer Folge weitergegeben, 2. er habe während seines Dienstes den PAD - Akt des PK betreffend der Person N.N. unberechtigt sowie... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 16.12.2015 -GZ- W05-DK/07/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs1 BDG §43 Abs2 BDG §118 Abs1 Z2 -SW- Mehrmaliger Verstoß gegen Alkoholverbot; Freispruch Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid H und I Gerhard Rinner als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII nach der am 16. Dezember 2015 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Dr. Gerda... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N.. Danach hat sich der Beamte am N.N. außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Zusammenhang durch den Genuss von Alkohol in einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand versetzt, dann sein eigenes Fahrzeug gelenkt und in der Folge in N.N. auf der N.N. einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht. Er hat bei der Baustelleneinfahrt eine Betonleitwan... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 24.11.2015 -GZ- W09-DK/07/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- Verstoß gegen Alkoholverbot; Unfall mit Dienst-LKW; Entzug der Lenkerberechtigung; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und I Gerhard Rinner als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII nach der am 24. November 2015 in Anwesenheit der Disziplinaranwä... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe 38mal Anfragen im PAD gestellt, um festzustellen ob neuerliche Strafverfahren gegen seinen Bruder anhängig wären, ohne dass dafür ein dienstlicher Grund für die Einsichtnahme vorhanden gewesen wäre, 2. er habe im PAD Einsicht genommen und EKIS Anfragen zur Person seines Bruders getätigt – ohne dienstlich... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. sie habe Parkstrafen in Wien nicht bezahlt, wodurch laut Pfändungsbescheid der MA einlangend bei der LPD , eine offene Forderung in der Höhe von € 23.752,05 besteht und die Beamtin die Mindestanforderung der privaten Wirtschaftsgebarung nicht erfüllt hat, 2. sie habe Parkstrafen in Wien nicht bezahlt, wodurch laut Pfän... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. sie habe Parkstrafen in N.N nicht bezahlt, wodurch laut Pfändungsbescheid eine offene Forderung in der Höhe von € 23.752,05 (an 4. Stelle gereiht) besteht und die Beamtin die Mindestanforderung der privaten Wirtschaftsgebarung nicht erfüllt hat, 2. sie habe weitere Parkstrafen nicht bezahlt, wodurch laut Pfändungsbesc... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 14.10.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: RevInsp NN ist schuldig, am 27.2.2015, gegen 11:08 Uhr, im NN in NN, NN Straße, außer Dienst und in Zivil eine fremde bewegliche Sache, nämlich 1 Mascara Wimperntusche im Wert von € 16,99 in ihre Jackentasche und 1 Dosierlöffel im Wert von € 2,79 sowie 1 Zahncreme im Wert von € 2,99 in eine mitgeführte Plastiktasche (Gesamtwert der Artikel: ... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 14.10.2015 -GZ- L02-DK/05/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Nichtzustellen von Sendungen; Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ZI Alois Wimmer und ZI Gerhard Markl als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates V nach der am 14. Oktober 2015 in Anwesenheit des Diszip... mehr lesen...
-ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- TE -DATUM- 13.10.2015 -GZ- L01-DK/05/15 -Norm: - BDG §44 Abs1 BDG §43 Abs2 -SW- vorschriftswidrige Eingabe der Dienstzeit; Weisungsverstoß (Überschreiten der Bargeldhöchstgrenze); Geldstrafe Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ZI Alois Wimmer und ZI Gerhard Markl als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates V nach der am 13. Oktober 2015 in Anwesenheit des Diszip... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 30.09.2015 beschlossen, das bezüglich des Beamten, wegen des Verdachtes, er 1.) habe am N.N., gegen N.N. Uhr, außer Dienst als Lenker des PKW, mit dem Kennzeichen N.N., vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Bundesstraße N.N. einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und gegen N.N. Uhr desselben Tages den erhebenden Polizeibeamten gegenüber die Durchführung eines Alkotests ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe seinen Kollegen N.N. im Zuge einer Diskussion gegen dessen Knie getreten, wodurch dieser zumindest beeinträchtigt war, 2. er habe einige Mitarbeiter, aber auch seinen Vorgesetzten verbal attackiert und beschimpft wie etwa „Du Arschloch“; vor allem gegenüber Mitarbeitern habe er die Worte: „Kreatur, Gschissener... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 30.7.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, am 19.10.2014 gegen 15:20 Uhr in Zivil und außer Dienst seinen Pkw, Kennzeichen NN, auf der B NN in NN in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (die durchgeführte Atemluftmessung ergab einen Messwert von 0,98 mg/l Alkoholgehalt) gelenkt, einen Verkehrsunfall mit Eigenverletzung verursacht und somit seine D... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige Polizeiinspektion N.N. vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben der Landespolizeidirektion N.N., Personalabteilung, vom N.N., GZ N.N. Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund einer telefonischen Meldung des Bezirkspolizeikommandos N.N. Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Danach wurde im Rahmen der morgendlichen Standeskontrolle und Dienstbesprechung am N.N., um N.N. Uhr von der mit der Fach- un... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 09.07.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er habe eine verfälschte Hinterlegungsbestätigung vorgelegt, indem er die Hinterlegungsbestätigung für sein Motorrad so gefälscht hätte, um eine Bestätigung zu beurkunden, er habe sohin eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG i.V.m. § 91 1979 i.d.g.F. begangen, er habe sohin eine Dienstpflichtverle... mehr lesen...
-DOKNR- DKTE_BMF_20150623_01070_7_DK_14 -ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- WORD -DATUM- 20150623 -GZ- 01070/7-DK/14 -Norm: - BDG §43 Abs2 BDG §44 Abs1 BDG §48 Abs1 -SW- Dienstpflichtverletzungen, ungerechtfertigte Abfragen im AIS, Weisungen nicht befolgt -TEXT-
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat I, hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 14.04.2015 durch HR Mag. Wolfgang Puchleitner als Senatsvorsitzenden sowie HR Dr. Anna Holper und OR ... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 23.06.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: GrInsp NN und AbtInsp NN sind lt. rechtskräftigem Urteil des LG NN vom 20.8.2014 GZ: NN schuldig, sie haben zu nachstehenden Zeiten in NN als Exekutivbeamte der Polizeiinspektion NN mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in ihrem Recht auf Strafverfolgung sowie NN auf effiziente Untersuchung der an ihm vermeintlich begangenen s... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 16.6.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig, er hat am 11.12.2014 in NN, nachdem er sich durch den Genuss von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hat, obwohl er vorhersehen hätte können, dass ihm eine Tätigkeit bevorstehe, deren Vornahme in diesem Zustand eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körp... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 16.6.2015 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: GrInsp NN ist schuldig Faktum 1: am 22.08.2014, gegen 14:00 Uhr einen anderen, nämlich NN mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und am Körper verletzt zu haben, indem er sie am Verlassen seiner Wohnung in NN gehindert hat, dadurch, dass er ihr zunächst den Weg aus dem Badezimmer v... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. wurde hinsichtlich des Vorwurfes, er habe außer Dienst und in zivil einen anderen Verkehrsteilnehmer durch Versetzen eines Kopfstoßes mit seinem aufgesetzten Sturzhelm an der Stirn verletzt, da dieser durch den Stoß eine ca. 1 cm große Rissquetschwunde erlitten hatte, wodurch er eine vorsätzliche Körperverletzung begangen habe, er habe dadurc... mehr lesen...