(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 11 Abs. 6 und 11a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit;hinsichtlich der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden in einem Betrieb Jugendliche zu Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrern ausgebildet und diese ausschließlich oder teilweise auf einem Fahrzeug mit eingebautem Kontrollgerät gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 oder 5 AZG eingesetzt, so hat die Aufzeichnung der Lenkzeiten und Lenkpaus... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt werden, ist ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen. Das Verzeichnis hat zu enthalten:1.Ziffer einsFamiliennamen und Vornamen sowie Wohnort der Jugendlichen,2.Ziffer 2Tag und Jahr der Geburt,3.Ziffer 3Tag des Eintrittes in den Betr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von1.Ziffer einsKindern mit Arbeiten jeder Art und2.Ziffer 2Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.(1a)Absatz eins aAbweichend von Abs... mehr lesen...
TypenI. Typenbezeichnungen1.Ziffer einsMineralische Stickstoffdünger2.Ziffer 2Mineralische Phosphatdünger3.Ziffer 3Mineralische Kalidünger4.Ziffer 4Mineralische Kalk- und Magnesiumdünger5.Ziffer 5Mineralische Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger6.Ziffer 6Mineralische Spurennährstoffdünger7.Zif... mehr lesen...
Besondere AnforderungenAbkürzungen:TM = TrockenmasseOS = Organische SubstanzTE = ToxizitätsäquivalenteBq = BecquerelI. Schwermetall-Frachtenregelungrömisch eins. Schwermetall-FrachtenregelungDüngemittel, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn fol... mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer eins„Produkte“: Düngemittel (Dünger), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel;2.Ziffer 2„Typenbezeichnung“: gemeinsame Bezeichnung für Produkte im Sinne der Anlage 1;3.Ziffer 3„EG-Düngemittel“: Düngemittel, das einem i... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 14.04.2022 § 0 gültig von 01.02.2004 bis 13.04.2022 1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,... mehr lesen...