Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 16.04.2022

Gesetze 1-3 von 3

4 Paragrafen zu Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) aktualisiert


§ 34 KJBG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 11 Abs. 6 und 11a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit;hinsichtlich der ... mehr lesen...


§ 26a KJBG Jugendliche Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

(1)Absatz einsWerden in einem Betrieb Jugendliche zu Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrern ausgebildet und diese ausschließlich oder teilweise auf einem Fahrzeug mit eingebautem Kontrollgerät gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 oder 5 AZG eingesetzt, so hat die Aufzeichnung der Lenkzeiten und Lenkpaus... mehr lesen...


§ 26 KJBG Verzeichnis der Jugendlichen

(1)Absatz einsIn jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt werden, ist ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen. Das Verzeichnis hat zu enthalten:1.Ziffer einsFamiliennamen und Vornamen sowie Wohnort der Jugendlichen,2.Ziffer 2Tag und Jahr der Geburt,3.Ziffer 3Tag des Eintrittes in den Betr... mehr lesen...


§ 1 KJBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von1.Ziffer einsKindern mit Arbeiten jeder Art und2.Ziffer 2Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.(1a)Absatz eins aAbweichend von Abs... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

9 Paragrafen zu Mineralrohstoffgesetz (MinroG) aktualisiert


§ 223 MinroG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2§ 121 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/1999 tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.Paragraph 121, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil e... mehr lesen...


§ 190 MinroG Bergbaubeirat

(1)Absatz einsZur Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in Bergbauangelegenheiten wird ein Beirat gebildet, der den Namen „Bergbaubeirat“ führt.(2)Absatz 2Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat den Bergbaubeirat bei Ausarbeitung von Rechtsvorschrifte... mehr lesen...


§ 93 MinroG

Paragraph 93, Vor Erteilung der Speicherbewilligung sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Erteilung der Speicherbewilligung sin... mehr lesen...


§ 77 MinroG

Paragraph 77, Vor Anerkennung des Gewinnungsfeldes sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Anerkennung des Gewinnungsfeldes sind ... mehr lesen...


§ 58 MinroG

(1)Absatz einsIst die aufzulassende Bergwerksberechtigung nicht mit Hypotheken belastet oder ist ein Zwangsversteigerungsverfahren nach den §§ 56 und 57 nicht eingeleitet worden oder hat dieses zu keinem Ergebnis geführt, so hat die Behörde den Abschlußbetriebsplan zu prüfen, wenn ein solcher der... mehr lesen...


§ 59 MinroG

(1)Absatz einsDie Beendigung der Abschlußarbeiten ist der Behörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist anzugeben, ob das in den vorgelegten Verzeichnissen ausgewiesene Karten- und Unterlagenmaterial vom Bergwerksberechtigten weiterhin aufbewahrt wird und bejahendenfalls an welchem Ort. Der Aufbewahrungso... mehr lesen...


§ 65 MinroG

(1)Absatz einsDas die aufgelassene Bergwerksberechtigung betreffende, in den vorgelegten Verzeichnissen ausgewiesene Karten- und Unterlagenmaterial ist geschützt und gesichert aufzubewahren.(2)Absatz 2Will der frühere Bergwerksberechtigte das Karten- und Unterlagenmaterial oder auch nur Teile dav... mehr lesen...


§ 38 MinroG

Paragraph 38, Vor Verleihung der Bergwerksberechtigung sind die GeoSphere Austria und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berührt werden, die zu ihrer Wahrnehmung berufenen Verwaltungsbehörden zu hören. Dies gilt besonders in den Fällen des § 149 Abs. 4. Vor Verleihung der Bergwerksberechtigu... mehr lesen...


§ 31 MinroG

Paragraph 31, Vor Verleihung der Bergwerksberechtigungen sind die GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (in weiterer Folge „GeoSphere Austria“) gemäß GeoSphere Austria-Gesetz, BGBl. I Nr. 60/2022, und, soweit hiedurch öffentliche Interessen berüh... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

4 Paragrafen zu Düngemittelverordnung 2004 (DMV) aktualisiert


Anl. 1 DMV

TypenI. Typenbezeichnungen1.Ziffer einsMineralische Stickstoffdünger2.Ziffer 2Mineralische Phosphatdünger3.Ziffer 3Mineralische Kalidünger4.Ziffer 4Mineralische Kalk- und Magnesiumdünger5.Ziffer 5Mineralische Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger6.Ziffer 6Mineralische Spurennährstoffdünger7.Zif... mehr lesen...


Anl. 2 DMV

Besondere AnforderungenAbkürzungen:TM = TrockenmasseOS = Organische SubstanzTE = ToxizitätsäquivalenteBq = BecquerelI. Schwermetall-Frachtenregelungrömisch eins. Schwermetall-FrachtenregelungDüngemittel, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn fol... mehr lesen...


§ 1 DMV Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer eins„Produkte“: Düngemittel (Dünger), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel;2.Ziffer 2„Typenbezeichnung“: gemeinsame Bezeichnung für Produkte im Sinne der Anlage 1;3.Ziffer 3„EG-Düngemittel“: Düngemittel, das einem i... mehr lesen...


Düngemittelverordnung 2004 (DMV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 14.04.2022 § 0 gültig von 01.02.2004 bis 13.04.2022 1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22
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