Gesetzesaktualisierungen

2 Gesetze aktualisiert am 16.04.2022

Gesetze 1-2 von 2

4 Paragrafen zu Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) aktualisiert


§ 34 KJBG Vollziehung

(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 11 Abs. 6 und 11a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit;hinsichtlich der ... mehr lesen...


§ 26a KJBG Jugendliche Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

(1)Absatz einsWerden in einem Betrieb Jugendliche zu Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrern ausgebildet und diese ausschließlich oder teilweise auf einem Fahrzeug mit eingebautem Kontrollgerät gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 oder 5 AZG eingesetzt, so hat die Aufzeichnung der Lenkzeiten und Lenkpaus... mehr lesen...


§ 26 KJBG Verzeichnis der Jugendlichen

(1)Absatz einsIn jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt werden, ist ein Verzeichnis der Jugendlichen zu führen. Das Verzeichnis hat zu enthalten:1.Ziffer einsFamiliennamen und Vornamen sowie Wohnort der Jugendlichen,2.Ziffer 2Tag und Jahr der Geburt,3.Ziffer 3Tag des Eintrittes in den Betr... mehr lesen...


§ 1 KJBG Geltungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von1.Ziffer einsKindern mit Arbeiten jeder Art und2.Ziffer 2Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen.(1a)Absatz eins aAbweichend von Abs... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22

4 Paragrafen zu Düngemittelverordnung 2004 (DMV) aktualisiert


Anl. 1 DMV

TypenI. Typenbezeichnungen1.Ziffer einsMineralische Stickstoffdünger2.Ziffer 2Mineralische Phosphatdünger3.Ziffer 3Mineralische Kalidünger4.Ziffer 4Mineralische Kalk- und Magnesiumdünger5.Ziffer 5Mineralische Calcium-, Magnesium- und Schwefeldünger6.Ziffer 6Mineralische Spurennährstoffdünger7.Zif... mehr lesen...


Anl. 2 DMV

Besondere AnforderungenAbkürzungen:TM = TrockenmasseOS = Organische SubstanzTE = ToxizitätsäquivalenteBq = BecquerelI. Schwermetall-Frachtenregelungrömisch eins. Schwermetall-FrachtenregelungDüngemittel, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn fol... mehr lesen...


§ 1 DMV Begriffsbestimmungen

§ 1.Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung sind:1.Ziffer eins„Produkte“: Düngemittel (Dünger), Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel;2.Ziffer 2„Typenbezeichnung“: gemeinsame Bezeichnung für Produkte im Sinne der Anlage 1;3.Ziffer 3„EG-Düngemittel“: Düngemittel, das einem i... mehr lesen...


Düngemittelverordnung 2004 (DMV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 14.04.2022 § 0 gültig von 01.02.2004 bis 13.04.2022 1. Abschnitt:Allgemeine Bestimmungen§ 1Paragraph eins,... mehr lesen...


Aktualisiert am 16.04.22
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