Gesetzesaktualisierungen

27 Gesetze aktualisiert am 04.01.2024

Gesetze 21-27 von 27

11 Paragrafen zu Verbotsgesetz 1947 (VbtG) aktualisiert


Art. 1 § 3j VbtG Zuständigkeit des Landesgerichts als Geschworenengericht

§ 3j.Paragraph 3 j, Die Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den §§ 3a bis 3i bezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht. Die Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den Paragraphen 3 a bis 3i bezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht. mehr lesen...


Art. 1 § 3g VbtG Nationalsozialistische Wiederbetätigung

(1)Absatz einsWer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.Wer sich auf andere als die in den Paragraphen 3 a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistische... mehr lesen...


Art. 1 § 3h VbtG Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords und der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1)Absatz einsWer öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht, ist, wenn die Tat nicht nach § 3g mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bi... mehr lesen...


Art. 1 § 3i VbtG

§ 3i.Paragraph 3 i, Wer von einem Unternehmen der in §§ 3a, 3b, 3d oder 3e bezeichneten Art oder von einer Person, die sich in ein solches Unternehmen eingelassen hat, zu einer Zeit, in der ein Schaden verhütet werden konnte, glaubhafte Kenntnis erhält und es vorsätzlich unterläßt, der Behörde An... mehr lesen...


Art. 1 § 3e VbtG Verabredung zu schweren Straftaten als Mittel nationalsozialistischer Betätigung

(1)Absatz einsWer die Begehung eines Mordes (§ 75 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 74/1974), eines Raubes (§ 142 StGB), einer Brandstiftung (§ 169 StGB), einer schweren Sachbeschädigung (§ 126 StGB) oder einer gemeingefährlichen strafbaren Handlung nach den §§ 171, 173 oder 176 StGB als Mi... mehr lesen...


Art. 1 § 3f VbtG Schwere Straftaten als Mittel nationalsozialistischer Betätigung

(1)Absatz einsWer einen Mord (§ 75 StGB), einen Raub (§ 142 StGB), eine Brandstiftung (§ 169 StGB), eine schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) oder eine gemeingefährliche strafbare Handlung nach den §§ 171, 173 oder 176 StGB als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder ... mehr lesen...


Art. 1 § 3d VbtG Aufforderung zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung

(1)Absatz einsWer öffentlich oder vor mehreren Menschen, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen ode... mehr lesen...


Art. 1 § 3a VbtG Nationalsozialistische Vereinigung

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsversucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisationen (§ 1... mehr lesen...


Art. 1 § 3b VbtG Unterstützung und Teilnahme an einer nationalsozialistischen Vereinigung

(1)Absatz einsWer an einer Organisation oder Verbindung der in § 3a bezeichneten Art teilnimmt oder sie durch Geldzuwendungen oder in anderer Weise unterstützt, ist, wenn er nicht nach § 3a mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.Wer an einer Organisat... mehr lesen...


Art. 1 § 3c VbtG Tätige Reue

§ 3c.Paragraph 3 c, Die Strafbarkeit der in den §§ 3a und 3b bezeichneten Handlungen erlischt, wenn der Schuldige aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Organisation oder Verbindung und ihren Plänen bekannt ist, zu einer Zeit, da es noch geheim war u... mehr lesen...


Verbotsgesetz 1947 (VbtG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 177/2023 § 0 gültig von 18.02.1947 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1947 mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

7 Paragrafen zu KommAustria-Gesetz (KOG) aktualisiert


§ 46 KOG Vollziehung

§ 46.Paragraph 46, Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt, soweit sie nicht der Bundesregierung oder dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie obliegt, dem Bundeskanzler. Die Vollziehung der §§ 34 Abs. 1 zweiter und fünfter Satz sowie 34a Abs. 1 zweiter Satz obliegt dem Bu... mehr lesen...


§ 44 KOG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2001 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5, §§ 9a bis 9h, § 17 und § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Die für die Aufnahme der Tätigkeit der RTR-GmbH und des Fachbeirats notwendigen organisatorische... mehr lesen...


§ 39 KOG Verfahrensvorschriften

(1)Absatz einsRechtsmittel gegen Entscheidungen der KommAustria1.Ziffer einsgemäß § 8 ORFgemäß Paragraph 8, ORF-G,2.Ziffer 2gemäß § 6b Abs. 3, §§ 11, 12, 15, § 15b Abs. 4, § 28b Abs. 2 und § 28d Abs. 4 PrRgemäß Paragraph 6 b, Absatz 3,, Paragraphen 11,, 12, 15, Paragraph 15 b, Absatz 4,, Paragrap... mehr lesen...


§ 35a KOG Beitragspflicht für Video-Sharing-Plattform-Anbieter

§ 35a.Paragraph 35 a, Zur Finanzierung des in Erfüllung der Aufgabe nach § 2 Abs. 1 Z 14 entstehenden Aufwandes einschließlich des damit in Zusammenhang stehenden Aufwands gemäß § 39a der KommAustria sowie des in Erfüllung der Aufgaben nach § 17 Abs. 6a Z 3 entstehenden Aufwandes der RTR Zur Fina... mehr lesen...


§ 34 KOG Finanzierung und Verwaltung der Finanzmittel für den Fachbereich Telekommunikation und Post, Telekommunikationsbranche

(1)Absatz einsZur Finanzierung des in Erfüllung der Aufgaben nach § 17 Abs. 2 und 4 sowie Abs. 7 entstehenden Aufwandes der RTRZur Finanzierung des in Erfüllung der Aufgaben nach Paragraph 17, Absatz 2 und 4 sowie Absatz 7, entstehenden Aufwandes der RTR-GmbH betreffend die Telekommunikationsbran... mehr lesen...


§ 19 KOG Transparenz und Berichterstattung

(1)Absatz einsEntscheidungen der KommAustria und der RTR-GmbH sind unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und gesetzlicher Offenlegungspflichten in geeigneter Weise zu veröffentlichen.(2)Absatz 2Die KommAustria, die Telekom-Control-Kommission und die RTR-GmbH haben jährlich üb... mehr lesen...


§ 13 KOG Zuständigkeit

(1)Absatz einsDie KommAustria besorgt jene Aufgaben, die ihr in § 2 dieses Bundesgesetzes sowie auf Grund gesonderter bundesgesetzlicher Regelungen zugewiesen sind.Die KommAustria besorgt jene Aufgaben, die ihr in Paragraph 2, dieses Bundesgesetzes sowie auf Grund gesonderter bundesgesetzlicher R... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

19 Paragrafen zu Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012) aktualisiert


§ 43 TDBG 2012 Inkrafttreten

(1)Absatz einsMit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, BGBl. I Nr. 109/2010, außer Kraft.Mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, Bundesgesetzb... mehr lesen...


§ 39g TDBG 2012 Veröffentlichung von COVID-19-Leistungen am Transparenzportal

(1)Absatz einsZur Erfüllung des Transparenzzweckes ist der Bundesminister für Finanzen, soweit dies in diesem Bundesgesetz vorgesehen ist, berechtigt, personenbezogene Daten über Leistungsempfänger und Leistungsverpflichtete von folgenden COVID-19-Leistungen des Bundes am Transparenzportal zu ver... mehr lesen...


§ 35 TDBG 2012 Anzeige der Daten im Transparenzportal

§ 35.Paragraph 35, Daten, die aus einem Lohnzettel oder einem Steuerbescheid stammen, sind jeweils in ihrer letztverfügbaren Version anzuzeigen. Alle anderen Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f werden jeweils mit den letztverfügbaren Daten des abgefragten Kalenderjahres im Transpa... mehr lesen...


§ 36 TDBG 2012 Haftungsausschluss

§ 36.Paragraph 36, Für die Ordnungsmäßigkeit der Speicherung in der Transparenzdatenbank und der Darstellung im Transparenzportal haften weder die leistenden Stellen noch die Körperschaft, die die Mitteilung über eine Sachleistung übermittelt hat. Jede leistende Stelle haftet für die inhaltliche ... mehr lesen...


§ 32 TDBG 2012 Transparenzportalabfrage

(1)Absatz einsZur Erfüllung des Informationszwecks erhält der Leistungsempfänger (§ 13) über das Transparenzportal nach eindeutiger elektronischer Identifizierung der Person gemäß § 4 E-GovG oder nach Eingabe der von den Abgabenbehörden gemäß § 1 der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006), BGBl... mehr lesen...


§ 29 TDBG 2012 Ausnahmen von der Pflicht zur Mitteilung

(1) Abweichend von § 11 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 besteht keine Pflicht zur Mitteilung:(Anm.: Z 1 und 2 aufgehoben durch Art. 5 Z 5b, BGBl. I Nr. 140/2021)3.insoweit eine leistende Stelle (§ 16) vom Anwendungsbereich des § 38 BWG erfasst ist;4.über Daten von Leistungen, für die ein Land, eine Gemein... mehr lesen...


§ 30 TDBG 2012 Rückmeldungen

§ 30.Paragraph 30, Bei der Anzeige im Transparenzportal von Leistungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ist bei jeder Leistung die leistende Stelle mit Daten zur Kontaktaufnahme anzugeben. Zusätzlich ist eine Angabe zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme mit der Datenklärungsstelle (§ 19) a... mehr lesen...


§ 28 TDBG 2012 Sicherstellung der Mitteilung

Die obersten Organe der Vollziehung des Bundes haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Aufsichtsweg sicher zu stellen, dass die leistenden Stellen sämtliche Mitteilungen ordnungsgemäß übermitteln. mehr lesen...


§ 25 TDBG 2012 Inhalt der Mitteilungen

(1)Absatz einsDie Mitteilung (§ 23 Abs. 2) der leistenden Stelle (§ 16) hat zu enthalten:Die Mitteilung (Paragraph 23, Absatz 2,) der leistenden Stelle (Paragraph 16,) hat zu enthalten:1.Ziffer einswenn der Leistungsempfänger oder der Leistungsverpflichtete eine natürliche Person ista)Litera adas... mehr lesen...


§ 21 TDBG 2012 Leistungsangebotsermittlung

(1)Absatz einsDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des § 4 innerhalb ihres WirkungsbereichesDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des Paragraph 4, innerhalb ihres Wirkungsbereiches1.Ziffer... mehr lesen...


§ 20 TDBG 2012 Transparenzdatenbankbeirat

(Anm.: Z 1 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 25/2023)2. mehr lesen...


§ 15 TDBG 2012 Leistungsdefinierende Stellen

Leistungsdefinierende Stelle ist der hauptverantwortliche Bundesminister entsprechend seiner jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit für ein Leistungsangebot im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 2. Abweichend davon ist für Leistungsangebote, die im eigenen Wirkungsbereich eines haushaltsleitenden Organs im Si... mehr lesen...


§ 16 TDBG 2012 Leistende Stellen

(1)Absatz einsLeistende Stelle für eine Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Leistung in Bezug auf einen Leistungsempfänger (§ 13) oder einen Leistungsverpflichteten (§ 14) obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwend... mehr lesen...


§ 11 TDBG 2012 Sachleistungen

(1)Absatz einsSachleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind aus öffentlichen Mitteln finanzierte Leistungen ohne unmittelbare angemessene geldwerte Gegenleistung. Sachleistungen werden nicht in Form von Geldzuwendungen gewährt.(2)Absatz 2Zu den Sachleistungen zählen insbesondere:1.Ziffer ein... mehr lesen...


§ 8 TDBG 2012 Förderungen

(1)Absatz einsFörderungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsMitgliedsbeiträge,2.Ziffer 2Gesellschafterzuschüsse,3.Ziffer 3Spenden und Jubiläumsgelder,4.Ziffer 4direkte Förderungen,5.Ziffer 5Zuwendungen mit Sozial- oder Familienleistungscharakter,6.Ziffer 6Entschädigungen und7.Ziffer... mehr lesen...


§ 4 TDBG 2012 Leistungen

(1)Absatz einsEine Leistung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn1.Ziffer einssie zu einer der folgenden Leistungsarten gehört:a)Litera aSozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge;b)Litera bErtragsteuerliche Ersparnisse;c)Litera cFörderungen;(Anm.: lit. d aufgehoben durch... mehr lesen...


§ 6 TDBG 2012 Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

(1) Sozialversicherungsleistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, ausgenommen Pensionen gemäß Notarversicherungsgesetz 1972 (NVG 1972), BGBl. Nr. 66.(2) Ruhe- und Versorgungsbezüge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind1.Geldleistungen nach... mehr lesen...


§ 1 TDBG 2012 Allgemeines

(1)Absatz einsDas Transparenzportal dient1.Ziffer einsder Darstellung angebotener Leistungen im Sinne dieses Bundesgesetzes,2.Ziffer 2der Darstellung angebotener Leistungen im Sinne der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. ... mehr lesen...


§ 2 TDBG 2012 Zwecke der Datenverarbeitung

§ 2.Paragraph 2, Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (im Folgenden: „Daten“) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

43 Paragrafen zu Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) aktualisiert


Anl. 1 EG-K 2013

Schadstoffliste Luft1.Ziffer einsSchwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;2.Ziffer 2Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;3.Ziffer 3Kohlenmonoxid;4.Ziffer 4Flüchtige organische Verbindungen;5.Ziffer 5Metalle und Metallverbindungen;6.Ziffer 6Staub, einschließlich Feinpartikel;... mehr lesen...


Anl. 3 EG-K 2013

Emissionsgrenzwerte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehrAbschnitt 1Emissionsgrenzwerte für Altanlagen und bestehende Anlagen1.Ziffer einsReferenzbedingungen:a)Litera aAlle Emissionsgrenzwerte sind bei einer Temperatur von 273,15 K, einem Druck von 101,3 kPa, nach Abzu... mehr lesen...


§ 49 EG-K 2013 Weitergeltungen

(1)Absatz einsDie Abfallverbrennungsverordnung (AVV), BGBl. II Nr. 389/2002, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 476/2010, gilt soweit sie aufgrund von Bestimmungen des EGDie Abfallverbrennungsverordnung (AVV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2002,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...


§ 53 EG-K 2013 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 53.Paragraph 53, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17, in der Fassung der Berichtig... mehr lesen...


§ 47 EG-K 2013 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 39 Abs. 1 und 53 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Juni 2015 in Kraft.Die Paragraphen 39, Absatz ... mehr lesen...


§ 48 EG-K 2013 Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDas Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K), BGBl. I Nr. 150/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 153/2011, tritt – unbeschadet Abs. 5 – am Tag der Kundmachung dieses Gesetzes außer Kraft.K), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2004,, zuletzt geändert durch Bundesge... mehr lesen...


§ 46 EG-K 2013 Vollziehung

§ 46.Paragraph 46, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 4 Abs. 4, 6 Abs. 10, 10 Abs. 6, 25 Abs. 5, 34 Abs. 8, 35 Abs. 6, 36 Abs. 8 und 38 Abs. 2 der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, ... mehr lesen...


§ 43 EG-K 2013 Aktualisierung der Genehmigungsauflagen

(1)Absatz einsAnlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr haben innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung neuer Beschlüsse über BVT-Schlussfolgerungen gemäß § 5 Abs. 1 zur Haupttätigkeit der Anlage den damit definierten zutreffenden besten verfügbaren Techniken zu entsprec... mehr lesen...


§ 44 EG-K 2013 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsEiner Verwaltungsübertretung macht sich schuldig und ist, sofern die Handlung oder Unterlassung nicht nach anderen Vorschriften mit strengerer Strafe bedroht ist, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe1.Ziffer einsbis zu 1 000 Euro zu bestrafen, wer den in § 9 Abs. 2 bis 4... mehr lesen...


§ 38 EG-K 2013 Emissionserklärung

(1)Absatz einsDer Betreiber einer in Betrieb befindlichen Anlage, die mit anderen als den in § 30 Z 1 bis 3 angeführten Brennstoffen betrieben wird, hat der Behörde eine Emissionserklärung über das Emissionsverhalten dieser Anlage auf elektronischem Wege vorzulegen, sofern die Brennstoffwärmeleis... mehr lesen...


§ 41 EG-K 2013 Abfallverbrennung

(1)Absatz einsDie §§ 9 und 10 gelten nicht für Anlagen, die Abfälle gemäß den Bestimmungen des AWG 2002 verbrennen oder mitverbrennen. Davon ausgenommen sind Anlagen, in denen ausschließlich Abfälle gemäß § 3 Z 9 lit. b verbrannt oder mitverbrannt werden.Die Paragraphen 9, und 10 gelten nicht für... mehr lesen...


§ 36 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsJeder Betreiber einer Anlage hat für ihren ordnungsgemäßen Betrieb und für die Einhaltung der in diesem Bundesgesetz, den hiezu ergangenen Durchführungsverordnungen und im Genehmigungsbescheid festgesetzten Grenzwerte für die Emissionen, für die Einhaltung etwaiger im Genehmigungsbe... mehr lesen...


§ 37 EG-K 2013 Lärmmessungen

(1)Absatz einsDer Betreiber einer Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr, welche in einem Ballungsraum gemäß § 3 Abs. 3 des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (BundesDer Betreiber einer Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr, welche in einem Ballungsrau... mehr lesen...


§ 35 EG-K 2013 Emissionsmessungen

(1)Absatz einsDie Behörde hat im Genehmigungsbescheid festzulegen, ob und in welchem Umfang Abnahmemessungen sowie wiederkehrende oder kontinuierliche Emissionsmessungen an der Anlage durchzuführen sind. Emissionsmessungen sind ferner durchzuführen, wenn anlässlich einer Überprüfung gemäß § 33 Gr... mehr lesen...


§ 33 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsDie in Betrieb befindlichen Anlagen1.Ziffer einsfür feste oder flüssige Brennstoffe sowie für Beheizung mittels Abwärme mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 0,1 MW und2.Ziffer 2für gasförmige Brennstoffe mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 0,6 MW(2)Absatz 2Die Ü... mehr lesen...


§ 34 EG-K 2013 Anforderungen an Sachverständige

(1)Absatz einsDie Sachverständigen haben den sie beauftragenden Betreibern von Anlagen in schriftlicher Form zu bestätigen, dass sie die angeführten Erfordernisse gemäß Abs. 2 bis 4 in Bezug auf die zu überwachende Anlage erfüllen.Die Sachverständigen haben den sie beauftragenden Betreibern von A... mehr lesen...


§ 30 EG-K 2013 Genehmigungsfreistellung

§ 30.Paragraph 30, Bei Anlagen für1.Ziffer einsHeizöl extra leicht, Heizöl leicht oder2.Ziffer 2handelsübliche Flüssiggase Propan und Butan sowie deren Gemische oder3.Ziffer 3Erdgas, das einem Erdgas entspricht mit welchem Erdgasleitungsanlagen gemäß Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I ... mehr lesen...


§ 32 EG-K 2013 Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften

§ 32.Paragraph 32, Bei Anlagen, zu deren Errichtung, Inbetriebnahme oder Änderung nach den gewerbe-, berg- oder abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen eine Genehmigung erforderlich ist, entfällt eine gesonderte Genehmigung nach den Bestimmungen des § 12 Abs. 1 und der §§ 13 bis 29, es sind jed... mehr lesen...


§ 27 EG-K 2013 Zukunftstechniken

(1)Absatz einsDie Behörde kann für einen Gesamtzeitraum von höchstens neun Monaten für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr vorübergehende Abweichungen von den Auflagen gemäß §§ 9, 10, 11 und 43 für die Erprobung und Anwendung von Zukunftstechniken mit der Auflage genehmi... mehr lesen...


§ 29 EG-K 2013 Stilllegung

(1)Absatz einsUnbeschadet der Bestimmungen des § 30c WRG 1959 in Verbindung mit der QZV Chemie GW hat die Behörde Genehmigungsauflagen festzulegen, um sicherzustellen, dass bei endgültiger Einstellung der Tätigkeiten die Bestimmungen der Abs. 4 bis 6 eingehalten werden.Unbeschadet der Bestimmunge... mehr lesen...


§ 26 EG-K 2013 Versuchsbetrieb

(1)Absatz einsDie Behörde kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 12 Abs. 1, erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter, geeigneter Auflagen oder Bedingungen, schon vor der Genehmigung der Errichtung, des Betriebes oder einer wesentlichen Änderung der Anlage oder von Teilen di... mehr lesen...


§ 24 EG-K 2013 Bescheidinhalte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr

§ 24.Paragraph 24, Ergänzend zu den Bestimmungen des § 23 hat der Bescheid für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr zu enthalten: Ergänzend zu den Bestimmungen des Paragraph 23, hat der Bescheid für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr zu enthalte... mehr lesen...


§ 25 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsWird binnen fünf Jahren nach Erteilung des Genehmigungsbescheides mit der Errichtung der Anlage nicht begonnen, so tritt dieser Bescheid außer Kraft. Die Behörde hat die Frist auf Grund eines vor Ablauf der Frist gestellten Antrages um höchstens zwei Jahre zu verlängern, wenn es Art... mehr lesen...


§ 22 EG-K 2013 Information der Öffentlichkeit über erteilte Genehmigungen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr

(1)Absatz einsWurde eine Genehmigung zu in § 19 Abs. 1 angeführten Anträgen oder zur Aktualisierung von Genehmigungsauflagen erteilt, so hat die Behörde in einer in der betroffenen Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung und im Internet bekannt zu geben, dass die unter Abs. 2 angef... mehr lesen...


§ 23 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsDie Entscheidung der Behörde hat binnen drei Monaten nach Einlangen des vollständigen Antrages (§ 17) oder im Falle einer mündlichen Verhandlung binnen drei Monaten nach dieser, spätestens jedoch sechs Monate nach Einlangen des vollständigen Antrages, zu ergehen.Die Entscheidung der... mehr lesen...


§ 19 EG-K 2013

(1)Absatz einsDie Behörde hat bei Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr1.Ziffer einseinen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Anlage,2.Ziffer 2einen Antrag zur Erteilung einer Genehmigung für eine wesentliche Änderung,3.Ziffer 3einen Bescheident... mehr lesen...


§ 21 EG-K 2013 Beteiligung von Umweltorganisationen

§ 21.Paragraph 21, Im Genehmigungsverfahren gemäß § 12 Abs. 1 für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr haben auch folgende Umweltorganisationen hinsichtlich des Rechts, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen und Rechtsmittel zu ergreife... mehr lesen...


§ 14 EG-K 2013 Anforderungen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr

§ 14.Paragraph 14, Ergänzend zu den Bestimmungen der §§ 12 Abs. 1 und 13 darf für eine Anlage mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr eine Genehmigung nur dann erteilt werden, wenn sichergestellt wird, dass die Anlage so errichtet, betrieben und aufgelassen wird, dass Ergänzend zu d... mehr lesen...


§ 15 EG-K 2013 Wesentliche Änderungen

(1)Absatz einsWird eine mittelgroße Anlage in einer Weise geändert oder erweitert, die sich auf die anzuwendenden Emissionsgrenzwerte auswirken würde, hat der Betreiber eine Genehmigung für die geplante Änderung bei der Behörde zu beantragen. Die Behörde hat die Genehmigung hinsichtlich der einzu... mehr lesen...


§ 17 EG-K 2013 Antragserfordernisse

(1)Absatz einsDem Antrag nach § 12 Abs. 1 sind alle für eine umfassende technische Prüfung und Beurteilung des Betriebes der beabsichtigten Anlage bzw. der geänderten Anlage erforderlichen Daten, Pläne, Skizzen und Beschreibungen insbesondere hinsichtlich der Emissionen in die Umwelt in dreifache... mehr lesen...


§ 12 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsDer Betrieb einschließlich der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 0,1 MW oder mehr bedarf der Genehmigung durch die Behörde. Der Betreiber hat für den Betrieb einschließlich der Errichtung einer Anlage oder für den Betrieb einschl... mehr lesen...


§ 13 EG-K 2013 Emissionen und Immissionen

§ 13.Paragraph 13, Eine Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 darf – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen – nur erteilt werden, wenn zu erwarten ist, dass Eine Genehmigung gemäß Paragraph 12, Absatz eins, darf – erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen – nur erteilt werden, we... mehr lesen...


§ 11 EG-K 2013 Erweiterungen und Änderungen

(1)Absatz einsWird eine Anlage nach der Aggregationsregel gemäß § 2 erweitert, so gelten für den erweiterten, von der Änderung betroffenen Teil der Anlage die gemäß § 10 festgelegten Emissionsgrenzwerte, die nach Maßgabe der Brennstoffwärmeleistung der gesamten Anlage festgelegt werden.Wird eine ... mehr lesen...


§ 8 EG-K 2013 Allgemeines

§ 8.Paragraph 8, Für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr gelten ergänzend zu den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 bis 6, 8, 9 und 12 und des § 7 auch die Bestimmungen der §§ 9 bis 11. Für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr gelten ergänzend zu den Be... mehr lesen...


§ 10 EG-K 2013 Neue Anlagen und Aktualisierung von Genehmigungen

(1)Absatz einsDie Behörde hat im Rahmen von Genehmigungsverfahren und der Aktualisierung von Genehmigungsauflagen Emissionsgrenzwerte festzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen in die Luft unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte... mehr lesen...


§ 5 EG-K 2013 BVT-Schlussfolgerungen

(1)Absatz einsDie BVT-Schlussfolgerungen sind als Referenzdokument für die Festlegung und Aktualisierung der Genehmigungsauflagen für Anlagen anzuwenden, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union als Beschlüsse der Europäischen Kommission veröffentlicht worden sind. Der Bundesminister für Arbe... mehr lesen...


§ 6 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsFür die verschiedenen Arten von Emissionen in die Luft (Anlage 1) sind entsprechend § 4 Abs. 1 Z 1 unbeschadet § 13 von der Behörde Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik für den stationären Betrieb festzulegen, ohne dass die Anwendung einer bestimmten Technik oder Technolog... mehr lesen...


§ 7 EG-K 2013 Besondere Situationen

(1)Absatz einsDie Behörde kann auf Antrag des Betreibers eine Abweichung von der Verpflichtung zur Einhaltung der in den §§ 6, 9, 10, 11 und 43 vorgesehenen Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid für eine Dauer von bis zu sechs Monaten bei Anlagen gewähren, in denen zu diesem Zweck normalerweise ... mehr lesen...


§ 4 EG-K 2013 Allgemeines

(1)Absatz einsAnlagen sind derart zu errichten, auszurüsten und zu betreiben, dass1.Ziffer einsdie nach dem Stand der Technik vermeidbaren Emissionen in Luft, Wasser und Boden unterbleiben und2.Ziffer 2nicht vermeidbare Emissionen in die Luft nach dem Stand der Technik rasch und wirksam so vertei... mehr lesen...


§ 2 EG-K 2013 Aggregationsregel

(1)Absatz einsWerden die Abgase von zwei oder mehreren gesonderten Anlagen gemeinsam über einen Schornstein abgeleitet, so gilt die von solchen Anlagen gebildete Kombination als eine einzige Anlage und für die Berechnung ihrer Brennstoffwärmeleistung werden die Brennstoffwärmeleistungen der geson... mehr lesen...


§ 3 EG-K 2013 Begriffsbestimmungen

§ 3.Paragraph 3, Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Ausdruck:1.Ziffer eins„Dampfkessel“ Anlagen,a)Litera ain denen Dampf erzeugt oder überhitzt wird, oderb)Litera bWasser auf über 110 °C erhitzt wird (Heißwasserkessel), oderc)Litera cin denen sonstige Flüssigkeiten über ihren atmosphär... mehr lesen...


§ 1 EG-K 2013 Geltungsbereich

(1)Absatz einsDiesem Bundesgesetz unterliegen ortsfeste Anlagen bestehend aus1.Ziffer einseinem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, der oder die mit Brennstoffen befeuert werden,2.Ziffer 2einem Dampfkessel oder mehreren Dampfkesseln, dem oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt wird oder... mehr lesen...


Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 173/2023 § 0 gültig von 12.07.2013 bis 30.12.2023 Inhaltsverz... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

12 Paragrafen zu Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) aktualisiert


§ 72 PStG 2013 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz eins§ 61 Abs. 1 tritt mit 1. April 2013 in Kraft. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme von § 5 Abs. 5 und § 72 Abs. 3 mit 1. November 2013 in Kraft. § 72 Abs. 3 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes, § 5 Abs. 5 mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Das Personenstands... mehr lesen...


§ 67 PStG 2013 Befugnis zur Beurkundung und Beglaubigung

(1)Absatz einsDer Standesbeamte hat zu beurkunden, zu beglaubigen und einzutragen:1.Ziffer einsdie Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft und damit im Zusammenhang stehende Erklärungen;2.Ziffer 2die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Eheschließung einer minderjäh... mehr lesen...


§ 68 PStG 2013 Entgegennahme und Eintragung von Erklärungen

(1)Absatz einsWerden die im § 67 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6 angeführten Erklärungen nicht vor dem Standesbeamten abgegeben, so sind sie diesem in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zu übermitteln. Die Übermittlung von Erklärungen oder Urkunden kann auch in elektronischer Form erfolgen.... mehr lesen...


§ 57a PStG 2013 Urkunden über Fehlgeburten

§ 57a.Paragraph 57 a, Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:1.Ziffer einsallenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (§ 36 Abs. 7) bekannt gegebene Namen;allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater oder dem anderen Elternteil (Paragraph 36, Abs... mehr lesen...


§ 48 PStG 2013 Übermittlung im Wege des ZPR

(1)Absatz einsDen Kinder- und Jugendhilfeträgern sind von Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr folgende Daten zu übermitteln:1.Ziffer einsGeburt;2.Ziffer 2Tod;3.Ziffer 3Anerkennung der Vaterschaft, Elternschaft oder Mutterschaft zu einem Kind;5.Ziffer 5Feststellung der Nichtabstammung von ... mehr lesen...


§ 38 PStG 2013 Namen

(1)Absatz einsNamen sind aus der für die Eintragung herangezogenen Urkunde und sonstigen Dokumenten buchstaben- und zeichengetreu zu übernehmen. Sind in der Urkunde andere als lateinische Schriftzeichen verwendet worden, ist eine Übersetzung beizubringen. Treten Widersprüche oder Zweifel an der R... mehr lesen...


§ 36 PStG 2013 Grundlage der Eintragung

(1)Absatz einsEintragungen sind auf Grund von Anzeigen, Anträgen, Erklärungen, Mitteilungen und von Amts wegen vorzunehmen. Diese Dokumente sind bei jener Behörde aufzubewahren, die die Amtshandlung führt.(2)Absatz 2Vor der Eintragung ist der maßgebliche Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. I... mehr lesen...


§ 32 PStG 2013 Inhalt der Eintragung bei Totgeburten

(1)Absatz einsWurde ein Kind tot geboren, sind über die allgemeinen Personenstandsdaten hinaus einzutragen:1.Ziffer einsdie allenfalls von den Eltern vorgesehenen und bekannt gegebenen Namen;2.Ziffer 2die Familiennamen der Eltern;3.Ziffer 3die Vornamen der Eltern sowie4.Ziffer 4die Wohnorte der E... mehr lesen...


§ 12 PStG 2013 Anmeldung durch die Personenstandsbehörde

(1)Absatz einsAnstelle einer Anmeldung gemäß § 3 Abs. 1 des Meldegesetzes 1991 – MeldeG, BGBl. Nr. 9/1992, kann anlässlich der Eintragung einer Geburt gemäß § 10 unter Anschluss eines entsprechend vollständig ausgefüllten Meldezettels das Kind im Wege der Personenstandsbehörde und bereits vor Unt... mehr lesen...


§ 13 PStG 2013 Vornamensgebung

(1)Absatz einsVor der Eintragung der Vornamen des Kindes haben die dazu berechtigten Personen schriftlich zu erklären, welche Vornamen sie dem Kind gegeben haben. Sind die Vornamen von den Eltern einvernehmlich zu geben, genügt die Erklärung eines Elternteiles, wenn darin versichert wird, dass de... mehr lesen...


§ 9 PStG 2013 Anzeige der Geburt

(1)Absatz einsDie Anzeige der Geburt hat spätestens eine Woche nach der Geburt im Datenfernverkehr durch Übermittlung an ein vom Auftragsverarbeiter des ZPR bezeichnetes Service (Arbeitsspeicher) zu erfolgen. Liegen die technischen Voraussetzungen dafür nicht vor, ist die Anzeige an die Personens... mehr lesen...


§ 7 PStG 2013 Ordentliche Gerichte

(1)Absatz einsOrdentliche Gerichte haben nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in elektronisch weiterverarbeitbarer Form an die Personenstandsbehörde am Sitz des ordentlichen Gerichtes zu übermitteln:1.Ziffer einsdie Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft oder Elternschaft zu einem Kin... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

2 Paragrafen zu Symbole-Gesetz (SG) aktualisiert


§ 5 SG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gemeinsam mit diesem Bundesgesetz in Kraft.(3)Absatz 3§ 1 und § 2 Abs. 1 bis 3... mehr lesen...


§ 3 SG Strafbestimmung

(1)Absatz einsWer vorsätzlich einem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstr... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24

3 Paragrafen zu Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) aktualisiert


§ 140 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

(1)Absatz einsDie §§ 24 und 29 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.Die Paragraphen 24 und 29 Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2004,, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2Die ... mehr lesen...


§ 55b EU-JZG Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme

(1)Absatz einsDie Europäische Ermittlungsanordnung ist durch Rückgriff auf eine andere als die in ihr genannte Maßnahme zu vollstrecken, wenn1.Ziffer einsder mit ihrer Vollstreckung verbundene Eingriff in Rechte von Personen gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen (§ 5 Abs. 1 StPO) ist, oder ihr... mehr lesen...


Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 17.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182/2023 § 0 gültig von 29.05.2021 bis 16.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.01.24
Gesetze 21-27 von 27