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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 25.08.2023, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf sechs Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunk... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .08.2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegenüber XXXX , geb. XXXX , StA.: Tschechische Republik (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF), aus, dass gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein fr die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen werde (
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 12.09.2023 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünfeinhalb Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihm weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.08.2023, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darüber in Kenntnis gesetzt, es sei aus Anlass der gegen ihn verhängten Untersuchungshaft im Falle einer ihm zur Last liegenden Verurteilung die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes beabsichtigt. Zudem wurde er zur Abgabe einer dahingehenden Stellung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1.
Begründung: Die Feststellungen des bekämpften Bescheides werden übernommen und dieser Entscheidung zugrunde gelegt. Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger und sohin EU Bürger. Der Beschwerdeführer weist seit 27.10.2021 einen Hauptwohnsitz in Österreich auf. Mit Nebenwohnsitz war er von 03.06.2022 bis 27.07.2023 in der Justizanstalt XXXX gemeldet. Seit 27.07.2023 ist er dies in der Justizanstalt XXXX . Der Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg, vom 05.09.2023 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 BFA-VG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthalts... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des BFA, Regionaldirektion Vorarlberg (BFA-V) vom 25.07.2023, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen, dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. In diesem Bescheid wird folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .06.2022 im Bundesgebiet festgenommen und in der Folge in Untersuchungshaft genommen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .06.2022 im Bundesgebiet festgenommen und in der Folge in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.06.2022 wurde er aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots Stellu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 05.07.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen des Kosovo, ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen D... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Rumäniens, war von 29.03.2016 bis 03.10.2019 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit 09.08.2022 ist er wiederrum – bis dato – meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet erfasst. Am 22.11.2016 wurde dem BF durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer erteilt. Am 22.11.2016... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am XXXX in XXXX verhaftet und in der Folge im XXXX 2022 durch das Landesgericht XXXX wegen Diebstahls durch Einbruch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am römisch 40 in römisch 40 verhaftet und in der Folge im römisch 40 2022 durch das Landesgerich... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.12.2021, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 16.12.2021, wurde der BF anlässlich seiner Anhaltung in Untersuchungshaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle seiner Verurteilung beabsichtigt sei, gegen ihn ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zudem wurde der BF zur Beantwortung konk... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines rumänischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 06.06.2023, Zl. XXXX . Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines rumänischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 07.07.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX .09.2023 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebend... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.01.2023, XXXX , rechtskräftig am 19.01.2023, wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des versuchten Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen. 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.01.2023, römisch 40 , rechtskräftig am 19.01.2023, wurde der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: bzw.
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Entscheidungsgründe: bzw.
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine Staatsangehörige Rumäniens, ist seit dem Jahr 2016 durchgehend im Bundesgebiet meldeamtlich erfasst. 2. Mit Schreiben vom 09.07.2020, zugestellt durch Hinterlegung am 14.07.2020, wurde die BF zu einer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 17.06.2022 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA), vor dem Hintergrund der ihm gegenüber verhängten Untersuchungshaft zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom XXXX , wurde über den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein vierjähriges Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III). Mit dem angef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der belangten Behörde, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, vom 07.06.2023, zugestellt am 13.06.2023, mitgeteilt, dass ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet worden sei. Ihm wurde Gelegenheit für die Abgabe einer Stellungnahme gewährt. Von dieser Möglichkeit machte der Beschwerdeführer keinen Gebrauch. Geg... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 30.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Parteiengehör vom 23.08.2022 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) von der beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes verständigt und ihm eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Am 14.09.2022 langte eine schriftliche Stellungnahme des Beschwerdeführers beim BFA ein. 2. Mit Urte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF) ist beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch belangte Behörde) erstmals im Februar 2016 in Erscheinung getreten. Der BF stellte nämlich am 24.02.2016 einen Asylantrag, der von der belangten Behörde zurückgewiesen wurde. Dagegen erhob der BF seinerzeit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche zu G311 212834... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 06.09.2023 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF)gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 10.06.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen von Rumänien, ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen... mehr lesen...