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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27.09.2023 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 1991 (mehr als 30 Jahre) im Bundesgebiet auf. Im Bundesgebiet leben Brüder, der volljährige Sohn, welcher österreichischer Staatsbürger ist, sowie Enkelkinder des BF. Der BF war den Großteil seines Aufenthaltes im Bundesgebiet erwerbstätig. Auch derzeit ist er erwerbstätig. Der BF leidet an arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus Typ 1, diabetische Polyneuropathie, ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein zweijähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 12.09.2023 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünfeinhalb Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihm weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1.
Begründung: Die Feststellungen des bekämpften Bescheides werden übernommen und dieser Entscheidung zugrunde gelegt. Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger und sohin EU Bürger. Der Beschwerdeführer weist seit 27.10.2021 einen Hauptwohnsitz in Österreich auf. Mit Nebenwohnsitz war er von 03.06.2022 bis 27.07.2023 in der Justizanstalt XXXX gemeldet. Seit 27.07.2023 ist er dies in der Justizanstalt XXXX . Der Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des BFA, Regionaldirektion Vorarlberg (BFA-V) vom 25.07.2023, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen, dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. In diesem Bescheid wird folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 05.07.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen des Kosovo, ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen D... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit Juli 2018 im österr. Bundesgebiet auf und kommt ihm seit Oktober 2019 das bis Oktober 2014 gültige Aufenthaltsrecht eines begünstigten Drittstaatsangehörigen zu. 2. Mit Urteil des Landesgerichts Eisenstadt vom 24.11.2022 wurde er wegen des Verbrechens der Schlepperei nach § 114 Abs. 1, Abs. 3 Z. 1 und 3 und Abs. 4 1. Fall FPG rechtskräftig... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am XXXX in XXXX verhaftet und in der Folge im XXXX 2022 durch das Landesgericht XXXX wegen Diebstahls durch Einbruch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger der Slowakei, wurde am römisch 40 in römisch 40 verhaftet und in der Folge im römisch 40 2022 durch das Landesgerich... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines rumänischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: belangte Behörde) vom 06.06.2023, Zl. XXXX . Verfahrensgegenstand ist die fristgerecht erhobene Beschwerde eines rumänischen Staatsangehörigen (in Folge: Beschwerdeführer) gegen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 07.07.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX .09.2023 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebend... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.01.2023, XXXX , rechtskräftig am 19.01.2023, wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des versuchten Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen. 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.01.2023, römisch 40 , rechtskräftig am 19.01.2023, wurde der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: bzw.
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Entscheidungsgründe: bzw.
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine Staatsangehörige Rumäniens, ist seit dem Jahr 2016 durchgehend im Bundesgebiet meldeamtlich erfasst. 2. Mit Schreiben vom 09.07.2020, zugestellt durch Hinterlegung am 14.07.2020, wurde die BF zu einer Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 17.06.2022 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA), vor dem Hintergrund der ihm gegenüber verhängten Untersuchungshaft zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgend... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der belangten Behörde, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, vom 07.06.2023, zugestellt am 13.06.2023, mitgeteilt, dass ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet worden sei. Ihm wurde Gelegenheit für die Abgabe einer Stellungnahme gewährt. Von dieser Möglichkeit machte der Beschwerdeführer keinen Gebrauch. Geg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 30.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 06.09.2023 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF)gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchs... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 10.06.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen von Rumänien, ein auf die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hält sich nach eigenen Angaben seit 2014 (mit Unterbrechung) in Österreich auf. Er kam nach Österreich, um mit der in Österreich lebenden, ebenfalls rumänischen Staatsbürgerin XXXX (im Folgenden: VL) eine Beziehung aufzunehmen. Aufgrund mehrere persönlicher Probleme, Gewalttätigkeiten (auch gegenüber der Lebensgefährtin) und strafrechtlicher V... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Verfahrensgang ergibt sich aus dem Behördenakt und wird auf diesen verwiesen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 03.08.2023, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 10.05.2023 im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle bei einer Beschäftigung ohne arbeitsmarktrechtliche Bewilligung betreten. Nach seiner Festnahme wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ua zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme vernommen. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach das BFA aus, dass dem BF kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.05.2023 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) im Rahmen des Parteiengehörs vom Ergebnis der Beweisaufnahme betreffend die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verständigt, insbesondere darüber dass er im Verdacht stehe, eine Straftat gemäß § 87 StGB begangen z... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Ein slowakischer Staatsangehöriger (im Folgenden: Beschwerdeführer) wurde am 26.06.2023 im österreichischen Bundesgebiet festgenommen, in eine österreichische Justizanstalt überstellt und über ihn am 29.06.2023 die Untersuchungshaft verhängt. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 05.07.2023 ("Verständigung vom Ergebnis der Bew... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 04.08.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von sieben Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF kein Durchsetzungsaufschub gem. § 70 Abs. 3 FPG erteilt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: Der 47-jährige slowenische Staatsangehörige, wurde mit Schreiben des Bundesamtes vom 18. September 2022, persönlich übernommen am gleichen Tag, über die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbotes aufgrund seiner strafgerichtlichen Verurteilung in Kenntnis gesetzt und es wurde ihm zugleich die Möglichkeit eingeräumt, hierzu sowie zu einem Fragenkatalog hinsichtlich seine... mehr lesen...