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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF zugleich BF1 und BF2) wurden am XXXX .2023 aufgrund des Vorliegens des Verdachtes des Sachwuchers gemäß § 155 StGB Verfahren zur Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie der Betretung bei der Durchführung rechtswidriger Dachdeckerarbeiten im Bundesgebiet eingeleitet. 1. Gegen die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF zugleich BF1 und BF... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) heiratete im XXXX in Rumänien XXXX , StA. Rumänien. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) heiratete im römisch 40 in Rumänien römisch 40 , StA. Rumänien. 2. Am 22.01.2016 wies der BF im Bundesgebiet eine erstmalige Wohnsitzmeldung auf. 3. Am 22.12.2016 wurde dem BF eine Aufenthaltskarte „Angehöriger eines EWR-Bürgers“ mit einer Gültigk... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 05.02.2024 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 06.02.2024 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Nachdem die BF im Jänner 2024 von Kriminalbeamten bei der Ausübung der illegalen Wohnungsprostitution betreten wurde und dabei über keinen gültigen Ausweis gemäß § 10 Abs 1 Z 2 Stmk. Prostitutionsgesetz verfügte, wurde die Beschwerdeführerin (BF) wegen § 15 Abs. 1 Z 1b iVm. § 3 Abs 3 Z 3 Prostitutionsgesetz angezeigt und festgenommen. Bei der Vernehmung durch die Polizei gab die BF unter anderem an, sie se... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der BF, ein Staatsangehöriger von Nigeria wurde am 07.03.2023, im Rahmen einer Personenkontrolle festgenommen und über ihn in weiterer Folge mit 10.03.2023 wegen des Verdachtes des Verbrechens des Suchtgifthandels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung die Untersuchungshaft verhängt. Am 17.05.2023 wurde der BF von der belangten Behörde niederschriftlich einvernommen. Im Rahmen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF) mi Urteil des Landesgerichts wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Abs. 1 Z 1, 130 Abs. 2 und § 15 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Höhe von sechs Jahren verurteilt wurde, erhob die zuständige Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung. Nachdem der Beschwer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Kroatiens, wurde im Bundesgebiet geboren. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2017, in Rechtskraft erwachsen am XXXX .2017 (Jugendstraftat), Datum der letzten Tat: XXXX .2015, wurde der BF wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung gemäß §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB zu e... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 verhaftet und am XXXX 2023 in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Urteil des Landesgerichts für XXXX vom XXXX .2023 wurde gegen ihn eine sechszehnmonatige Freiheitsstrafe verhängt Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2023 verhaftet und am römisch 40 2023 in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Urteil des Landesgerichts für römisch 40 vom römisch 40 .2023 wurde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde im Bundesgebiet zweimal strafgerichtlich verurteilt. 2. Am XXXX .2023 wurde er verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. 2. Am römisch 40 .2023 wurde er verhaftet und die Untersuchungshaft über ihn verhängt. 3. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden so oder: BF) wurde in Österreich insgesamt sechs Mal strafgerichtlich verurteilt (davon zweimal zu Zusatzstrafen), zuletzt zweimal unter anderem wegen terroristischer Aktivitäten. 2. Am XXXX .2023 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme niederschriftlich einvernommen.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein XXXX geborener rumänischer Staatsangehöriger, hält sich seit Ende XXXX in Österreich auf; am XXXX .2019 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er war hier ab XXXX 2019 immer wieder für einzelne Tage (zum Großteil geringfügig) beschäftigt, zuletzt am XXXX .2021. Sein einziges längeres Beschäftigungsverhältnis war von XXXX . bis XXXX .2021. Von XXX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des BFA vom 01.08.2023 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein mit drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid des BFA vom 01.08.2023 wurde gegen den BF ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl XXXX , sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gegenüber XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) aus, dass 1.) gem. § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen werde (Spruchpunkt I.), 2.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde erstmals mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom XXXX .2020 ob der über ihn verhängten Untersuchungshaft darüber informiert, dass er im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu rechnen habe. Zeitgleich wurde er zur Ab... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Behörde nahm einen Bescheid vom 08.05.2021, eine Rückkehrentscheidung ohne Einreiseverbot, sowie verschiedenen Auszüge, Straferkenntnisse und Berichte der Landespolizeidirektion Steiermark und des Amtes für Betrugsbekämpfung zur Person des Beschwerdeführers (im Folgenden kurz “BF” genannt) zum Akt. 2. Am 28.11.2023 wurde der BF von der Behörde einvernommen, wo er zum ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 06.11.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen Algerien, ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 05.07.2023 wurde gegen den sich noch im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 BFA-VG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich laut ZMR Auszug seit seiner Geburt, dem XXXX , im Bundesgebiet auf und ist seither mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der Beschwerdeführer (BF) hält sich laut ZMR Auszug seit seiner Geburt, dem römisch 40 , im Bundesgebiet auf und ist seither mit Hauptwohnsitz gemeldet. Der BF absolvierte in Österreich seine Schulausbildung und geht aktuell wieder einer Beschäftigung im Bun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX .2023 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27.09.2023 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 1991 (mehr als 30 Jahre) im Bundesgebiet auf. Im Bundesgebiet leben Brüder, der volljährige Sohn, welcher österreichischer Staatsbürger ist, sowie Enkelkinder des BF. Der BF war den Großteil seines Aufenthaltes im Bundesgebiet erwerbstätig. Auch derzeit ist er erwerbstätig. Der BF leidet an arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus Typ 1, diabetische Polyneuropathie, ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom XXXX gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein zweijähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol, vom 12.09.2023 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünfeinhalb Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihm weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und e... mehr lesen...
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Begründung: Die Feststellungen des bekämpften Bescheides werden übernommen und dieser Entscheidung zugrunde gelegt. Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger und sohin EU Bürger. Der Beschwerdeführer weist seit 27.10.2021 einen Hauptwohnsitz in Österreich auf. Mit Nebenwohnsitz war er von 03.06.2022 bis 27.07.2023 in der Justizanstalt XXXX gemeldet. Seit 27.07.2023 ist er dies in der Justizanstalt XXXX . Der Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des BFA, Regionaldirektion Vorarlberg (BFA-V) vom 25.07.2023, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden auch BF genannt, ein befristetes Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen, dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. In diesem Bescheid wird folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 05.07.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen des Kosovo, ein auf die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen D... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.08.2023 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...